Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Betreuer – Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Betreuer unterliegen zwar nicht der Schweigepflicht des § 203 StGB, wohl aber den Vorgaben der DSGVO und einer zivilrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus dem Gebot des § 1821 BGB, wonach die Wünsche und/oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person zu beachten sind. Es liegt nahe, dass es dem Wunsch und/oder dem mutmaßlichen Willen einer betreuten Person zuwiderlaufen […..]
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Psychisch kranke Mitbewohner in Mehrfamilienhaus – besorgte Nachbarn

Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten Nachbarn, die feststellen, dass hilfsbedürftige Personen allein und allem Anschein nach unversorgt unter menschenunwürdigen und gesundheitlich höchst bedenklichen Bedingungen in ihrer Wohnung leben. Es handelt sich dabei sehr oft um alte Menschen, die neben Demenz teilweise auch an körperlichen Gebrechen leide oder um Personen, die psychisch schwer krank sind. Meist werden die Nachbarn […..]
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Beendete Betreuung – Herausgabeanspruch bzgl. Unterlagen des Betreuten

Nach dem Urteil OLG Jena v. 27.02.2013 – 2 U 352/12 hat ein Betreuer die Unterlagen des Betreuten (auch Kontoauszüge) nach dem Ende der Betreuung so lange aufzubewahren, wie die Gefahr besteht, dass Ansprüche aus dem Betreuungsverfahren noch gegen ihn geltend gemacht werden. Der damit in Verbindung stehende Herausgabeanspruch des Betreuten oder seiner Erben wird auch nicht grundsätzlich schon dadurch […..]
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Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer – Kontoauszüge

Aus § 1908i Abs. 1 BGB i. V. m. § 1890 BGB ergibt sich die Pflicht des Betreuers, nach Beendigung seines Amtes alle im Eigentum des Betreuten stehenden Unterlagen an den Betreuten oder seinen Rechtsnachfolger (Erben) herauszugeben. Darunter fällt auch die Herausgabe von Kontoauszügen. Auch dann, wenn die Betreuung über viele Jahre geführt wurde, können alle Kontoauszüge herausverlangt werden. Ein […..]
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Was bedeutet der Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“?

Viele Betroffene und Angehörige sind sich über die Bedeutung und dem Umfang des Aufgabenkreises „Gesundheitssorge“ nicht im Klaren. Oft wird darunter verstanden, dass Betreuer grundsätzlich für die Betreuten Arzttermine vereinbaren und sie dorthin begleiten. Davon kann aber nicht in jedem Fall ausgegangen werden. Der Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ beinhaltet zunächst einmal die Organisation medizinischer, pflegerischer und medikativer Versorgung des Betroffenen für jede […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Freier Zugang für Betreuer in die Wohneinheiten ambulanter Wohneinrichtungen?

Vermehrt wurden uns von Mitarbeitern ambulant betreuter Wohneinrichtungen Fragen dazu gestellt, inwieweit Betreuer dazu berechtigt sind, ungefragt die Wohnräume erwachsener behinderter Menschen zu betreten. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betreuern um die Eltern der Betroffenen, die nach Eintritt der Volljährigkeit für ihre Kinder zu gesetzlichen Betreuern bestellt wurden. Diese scheinen der Meinung zu sein, auch nach […..]
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Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen. Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, […..]
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Keine Information über finanzielle Verhältnisse / sofortiger Einzug der ec-Karte nach Einrichtung einer Betreuung?

Es wird immer wieder betont, dass die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung keine „Entmündigung“ des Betroffenen darstellt. Denn allein die Tatsache, dass ein Betreuer eingesetzt wird, bedeutet nicht, dass der Betroffene dadurch geschäftsunfähig wird. Im täglichen Leben von betreuten Menschen scheint dieser Grundsatz oft keine Rolle zu spielen. Immer wieder schildern uns Betroffene, dass sie ab Einrichtung der Betreuung (und ohne […..]
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Verstörende Erlebnisse von Angehörigen in Verbindung mit gesetzlicher Betreuung / Wohnungsauflösung und verschwundenen Wertsachen

Betreuer haben dann, wenn Betroffene nicht mehr allein leben können und die Wohnungen aufgelöst werden müssen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Wohnungen auszuräumen, bzw. ausräumen zu lassen und auch alle Wertsachen in Besitz zu nehmen. Angehörige müssen darüber vom Betreuer nicht informiert werden. Dies kann zu verstörenden Erlebnissen führen. Von der Tochter einer Betroffenen wurde uns ein […..]
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Betreuung gegen den Willen des Betroffenen – freier Wille i. S. d. § 1896 Abs. 1a BGB

Nicht nur die Einrichtung sondern auch die Fortführung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen scheidet aus, wenn der Betroffene über einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB verfügt und sich gegen die Betreuung wendet. Was sind die entscheidenden Kriterien, die das Vorliegen einer freien Willensbestimmung ausmachen? Zum einen die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und zum anderen […..]
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Vermögenssorge

Der Aufgabenkreis der „Vermögenssorge“ ist für den Betreuer mit der Pflicht verbunden, das Vermögen des Betreuten bestmöglich zu sichern und zu mehren. Seine Richtschnur bei den zu treffenden Entscheidungen hat ausschließlich das Wohl und das vermögensrechtliche Interesse des Betreuten zu sein. Wichtig ist, dass der Betreute in der Lage ist, mit seinem Vermögen möglichst lange seinen Unterhalt zu bestreiten. Der […..]
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Informationsermittlung und Weitergabe der Informationen durch die Betreuungsbehörde

Wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden muss wird die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese wird personenbezogene Daten der betroffenen Person ermitteln. Dazu gehört in erster Linie, dass die entsprechenden Daten bei der betroffenen Person selbst und mit deren Einverständnis erfragt und ermittelt werden. Die betroffene Person muss hierbei von der Betreuungsbehörde in Kenntnis darüber […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Zum Wunsch des Betreuten eine bestimmte Person NICHT zum Betreuer zu bestellen

1. Wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll und der Betreute eine bestimmte Person vorschlägt, die zum Betreuer bestimmt werden soll, ist das Gericht grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden und hat ihm zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. 2. Hingegen, wenn der Betreute zwar keine Betreuerperson vorschlägt, wohl aber äußert, […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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Konkretisierungsanforderungen an die Patientenverfügung

Einer betreuungsgerichtlichen Entscheidung (Genehmigung) geht immer voraus, dass der Betroffene im betroffenen Aufgabenkreis – hier die Gesundheitssorge – aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Diese Unfähigkeit, die „Angelegenheiten selbst zu besorgen“ bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, bezüglich jeglicher Entscheidung innerhalb der Gesundheitssorge selbst zu entscheiden. Denn […..]
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Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Rechtsprechung zur Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – ungeeigneter Betreuer

BGH, Beschluss vom 25.4.2018 – XII ZB 216/17 Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken […..]
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Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich

Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert werden. Hintergrund des Vorhabens war zum einen, dem Sohn die Möglichkeit zu erhalten, die gewohnten und liebgewonnenen Ferien weiterhin in Ungarn […..]
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Der Einwilligungsvorbehalt

Die bloße Anordnung einer Betreuung berührt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht. Der geschäftsfähige Betreute ist also auch bei bestehender Betreuung dazu in der Lage, eigene rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, d. h. Verträge wirksam abzuschließen. Daneben ist auch der Betreuer befugt, innerhalb seiner Aufgabenkreise Willenserklärungen in seiner Funktion als Stellvertreter für den Betreuten abzugeben. Es handelt sich dabei um eine Doppelzuständigkeit – […..]
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Persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten – Wie oft muss sich der Betreuer persönlich von der Situation des Betreuten ein Bild machen?

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem. Es ist leider so, dass viele Betreuer die Betroffenen nur selten persönlich aufsuchen oder ggf. auch nur telefonisch kontaktieren. Ein Großteil der Betreuten wird „verwaltet“, dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Betreuer nicht um einen Angehörigen […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Der Rehabilitationsgrundsatz im Betreuungsrecht – Sind sich Betreuer ihrer sich hieraus ergebenden Pflicht bewusst?

Forschungen belegen, dass bei qualitativ hochwertigen Betreuungen, die tatsächlich „zum Wohle des Betroffenen“ geführt werden, eine Verbesserung der (gesundheitlichen) Situation der Betroffenen stattfinden kann. Krankheitsbedingte Einschränkungen können gemindert werden, der Betreuungsbedarf kann sich reduzieren, bzw. die Betreuung kann entbehrlich werden, wenn die Betreuung – gemessen am Einzelfall und den gesetzlichen Anforderungen – optimal geführt wird. Die Pflicht des Betreuers, dieses […..]
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Zum Betreuervorschlag des Betroffenen bzw. dessen Bindungswirkung

Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend […..]
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