Betreuer – Altershöchstgrenze?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Alters(höchst)grenze für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers. Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Dies kann in der Folge zu Zweifeln an seiner persönlichen/fachlichen Geeignetheit zu führen, die schließlich in die Entlassung des Betreuers […..]
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Haben Betroffene das Recht, den Betreuer vor der Betreuerbestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch des Betroffenen darauf nicht. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige sehr gute Betreuer sich auf Anfrage dazu bereit erklären, mit Betroffenen im Vorfeld ein Gespräch zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass das vorherige Kennenlernen für den Aufbau (oder die Ablehnung) des erforderlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuten und Betreuern ein sehr […..]
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Zwangsweise Unterbringung

Die zwangsweise Unterbringung in einer Einrichtung ist an verschiedene rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft. Wenn der Betroffene nicht freiwillig in eine Pflegeeinrichtung möchte ist neben der Frage der medizinischen Indikation auch die Frage der Stellvertretung des Betroffenen abzuklären. Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung ist mit erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen selbst und auch für die Angehörigen verbunden. Sie bedeutet immer […..]
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Der Lebensabend einer älteren Dame, die durch Vollmachtmissbrauch in die gesetzliche Betreuungsmaschinerie gerät – ein Beispiel

Ein besonders bedauerlicher und würdelos verlaufender Betreuungsfall in Verbindung mit Missbrauch einer Vorsorgevollmacht wurde unserer Stiftung zugetragen. Eine ältere Dame, die ihr Leben lang unabhängig und selbstbestimmt als engagierte Ärztin gearbeitet hatte, hatte einer „Freundin“ für den Fall, dass die aufgrund einer Krankheit oder in hohem Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen kann, eine umfassende Vollmacht erteilt und sie […..]
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Betreuereignung

Geeignet ist ein Betreuer zur Übernahme einer Betreuung nur dann, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich deshalb auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten beziehen. Gleichwohl ist es möglich, einen Betreuer zu bestellen, der nicht für alle erforderlichen zu regelnden Angelegenheiten geeignet […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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Pflegedienstmitarbeiter als Betreuer – Interessenkollision

Darf ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes gleichzeitig gesetzlicher Betreuer einer von diesem Pflegedienst betreuten Person sein? Kernstück der Beurteilung einer solchen Konstellation ist die Frage, ob dadurch ein Interessenskonflikt gegeben ist der zu einer Gefährdung des Betroffenen und damit einen Betreuerwechsel erforderlich macht. § 1897 Abs. 3 BGB als Ausschließungsgrund für die Betreuerbestellung von vornherein, bzw. als Grund für die Entlassung […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Ergänzungsbetreuung / Mietvertrag zwischen Eltern und behinderten Kindern

Es geht um Fälle, in denen Eltern zu Betreuern eines behinderten Kindes eingesetzt wurden. Wenn diesem Kind Wohnraum im Haus der Eltern von den Eltern vermietet werden soll, muss ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Dies können die Eltern als Betreuer nicht selbst übernehmen, da dann ein unwirksames „In-sich-Geschäft“ vorliegen würde. Es handelt sich dabei um einen rechtlichen Ausschlusstatbestand nach § 1795 […..]
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Neue Ansätze zur Qualitätssicherung im Betreuungsrecht – Einführung eines Anfangsberichts bezüglich der Wünsche und Vorstellungen des Betreuten?

In Zusammenhang mit in der Vergangenheit durchgeführten Qualitätsstudien im Betreuungsrecht wurde ein Vorschlag dazu unterbreitet, wie es künftig besser möglich sein soll, das „Wohl des Betreuten“ festzustellen und im Rahmen von Betreuungsverfahren immer wieder zu aktualisieren.  Es soll durch die Erstellung eines Anfangsberichts im Betreuungsverfahren konkret festgehalten werden, welche Wünsche und Vorstellungen der Betreute im Rahmen seiner Lebensführung und seiner […..]
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Der Betroffene selbst kann vorschlagen, wer Betreuer werden soll. Der Betroffene muss dazu weder geschäftsfähig noch natürlich einsichtsfähig sein

BGH, Beschluss vom 14.3.2018 – XII ZB 589/17 a) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. b) Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der […..]
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Rechtsprechung zur Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – ungeeigneter Betreuer

BGH, Beschluss vom 25.4.2018 – XII ZB 216/17 Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere, weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken […..]
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Zum Betreuervorschlag des Betroffenen bzw. dessen Bindungswirkung

Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend […..]
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Wann trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung eingerichtet wird – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Obwohl eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, kann eine Betreuung dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist dann der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen […..]
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Prognose über die Eignung der Betreuerperson

Die Eignung der Person, die zum Betreuer bestellt werden soll muss positiv festgestellt werden, pauschale Annahmen sind nicht zulässig, d. h. es darf nicht nur auf (vermeintlich) allgemein gültige Anforderungen an eine ordnungsgemäß geführte Betreuung abgestellt werden. Die Prognose, ob eine Person zum Betreuer geeignet ist oder nicht muss in jedem Einzelfall erstellt werden und sich dementsprechend jeweils auf die […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Allgemeines zur Betreuung

Die Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht obliegt (nachdem alle Voraussetzungen hierfür festgestellt wurden) dem Betreuungsgericht. Es ergeht ein schriftlicher Betreuungsbeschluss, in dem der Betreuer bezeichnet wird und die Aufgabenkreise, für die der Betreuer zuständig ist, dargelegt werden. Dieser Beschluss muss dem Betroffenen zugestellt werden. Eine Zustimmung des Betroffenen zur Einleitung eines Betreuungsverfahrens ist grundsätzlich nicht erforderlich. Nach […..]
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Zum Betreuerwechsel ohne Benennung eines Wunschbetreuers durch den Betroffenen

Für einen Betreuerwechsel ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Betreute eine bestimmte Betreuerperson vorschlägt. Allgemein gilt, dass das Gericht den bisherigen Betreuer zu entlassen hat, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen nicht (mehr) gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt, § 1908 b Abs. 1 BGB. Das Vorliegen von persönlichen Differenzen kann […..]
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Nachträgliche Feststellung, dass Betreuung berufsmäßig und nicht ehrenamtlich geführt wird. Ist dies zulässig?

1. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig. 2. Demgegenüber ist die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit mit Wirkung für die Zukunft grundsätzlich zulässig. Sie kann ab dem Zeitpunkt des auf sie gerichteten Antrags (und nicht erst ab dem Zeitpunkt der Feststellung) erfolgen, wenn der Betreuer ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Betreuung […..]
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Wenn Betreuerwunsch des Betroffenen nicht beachtet wird, kann dies zur Aufhebung der gesamten Betreuung führen

Der BGH hat mit Beschluss vom 21.06.2917 (AZ: XII ZB 237/17) entschieden: Verknüpft ein zur freien Willensbildung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung […..]
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Auch ein geschäftsunfähiger Betroffener kann dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des Betreuers unterbreiten

Der BGH hat entschieden, dass ein Betroffener auch dann gegenüber dem Betreuungsgericht einen Vorschlag hinsichtlich der Person des einzusetzenden Betreuers machen kann (§ 1897 Abs. 4 S. 1 BGB), wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, bzw. auch dann, wenn ihm die natürliche Einsichtsfähigkeit fehlt. Es genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder den Wunsch äußert, eine bestimmte Person solle sein […..]
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Betreuerbestellung – Trick

Einen interessanten Trick kann der Bevollmächtigte gegen die Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht dann anwenden, wenn es nur um die Person des Betreuers geht. An sich hat der Vollmachtnehmer keine eigene Beschwerdebefugnis. Allerdings kann die Beschwerde auf die Person des Betreuers beschränkt werden, weil das Betreuungsgericht somit nicht über die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung entscheiden muss.

Aufhebung der Betreuung wenn der Wunsch des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers nicht beachtet wird

Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. In einem solchen Fall muss eine schon bestehende Betreuung aufgehoben werden. Die Betreuung muss auch dann aufgehoben werden, wenn der Betroffene zwar grundsätzlich mit der Betreuung einverstanden ist, dafür aber zur Bedingung macht, dass eine bestimmte Person zum Betreuer bestimmt wird. Entscheidet […..]
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Die fragliche Bedeutung des Sozialberichts der Betreuungsbehörde – grundrechtsrelevant aber ohne verbindliche und allgemeingültige Vorgaben

Durch die Erstellung eines Sozialberichts wird das Betreuungsgericht durch die Betreuungsbehörde unterstützt bei der dem Gericht obliegenden Sachverhaltsaufklärung, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden soll oder nicht. Früher (nach alter Gesetzeslage) musste das Gericht die Betreuungsbehörde nur anhören. Und dies auch nur dann, wenn dies der Betroffene wollte oder wenn es dienlich für die Sachverhaltsaufklärung war. Heute besteht […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist nicht leicht zu erschüttern

In vielen Fällen werden Vorsorgevollmachten angezweifelt. Sowohl was die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, als auch was die Geeignetheit der Bevollmächtigten angeht. Nicht selten stecken eskalierende Familienkonflikte dahinter, eher weniger die Sorge um das Wohl des betroffenen Vollmachtgebers. Die Folge davon ist oft, dass die Vollmachten als unwirksam angesehen und Betreuungen eingerichtet werden, die damit beginnen, […..]
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