Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem ehemals Betreuten die Frage gestellt, ob er seinen Betreuer (Rechtsanwalt) darauf hätte hinweisen müssen, dass für ihn ein Antrag auf Privatinsolvenz hätte gestellt werden können. Die Antwort ist klar: Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe oder Pflicht des Betreuten, den Betreuer, der für den Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt wurde auf evtl. bestehenden Handlungsbedarf hinsichtlich einer Schuldenregulierung […..]
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