Auflösung, Kündigung, Veräußerung von Wohnraum der betreuten Person durch den Betreuer

Die Entscheidung eines gesetzlichen Betreuers, die selbst genutzte Wohnung der betreuten Person aufzulösen (aufzugeben) darf nicht willkürlich oder nach persönlichen Maßstäben des Betreuers getroffen werden. Die Voraussetzungen dafür, ob und unter welchen Umständen die Aufgabe der Wohnung der betreuten Person durch einen Betreuer zulässig ist, bestimmt § 1833 BGB, i. V. m. § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB (Wunschbefolgungspflicht). […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Immobilienverkauf durch Betreuer – Verkehrswertgutachten?

Um den Wert einer Immobilie, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens verkauft werden soll, festzustellen, ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens durch einen Sachverständigen in der Regel geboten. Dieses Gutachten wird vom Rechtspfleger in Auftrag gegeben. Es ist aber in Einzelfällen auch möglich, dass Maklereinschätzungen, die die Nachfrage dokumentieren, als ausreichend betrachtet werden. Bei unbebauten Grundstücken kann auch eine Nachfrage bei der […..]
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Schenkungen durch Betreuer?

Für gesetzliche Betreuer besteht grundsätzlich nach §§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB ein Schenkungsverbot. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich nicht dazu berechtigt sind, aus dem Vermögen des Betreuten Schenkungen vorzunehmen. Ausnahmen bestehen dann, wenn es sich um Anstandsschenkungen handelt oder um Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht entsprechen. Unter Anstandsschenkungen versteht man kleine Geschenke, die üblich sind und deren Unterlassung einen […..]
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Lob und Kritik am neuen Betreuungsrecht

Die Rechtsexperten der bekannten Kester-Haeusler-Stiftung bewerten das neue Gesetz, das heute in der zweiten Lesung vom Bundesrat beschlossen wurde. Leitgedanke des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. So sollen Betreuer nur dann als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit dies wirklich erforderlich ist, dabei soll der konkrete Unterstützungsbedarf in den Vordergrund gestellt und die betroffene Person selbst soll besser […..]
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Vorsorgevollmacht – über den Tod hinaus

Wurde die Vollmacht über den Tod hinaus erstellt und hat sie die Form nach § 29 Grundbuchordnung und ist sie notariell beglaubigt worden, dann gilt die Vollmacht unbeschränkt für Nichterben und Miterben auch für Alleinerben. Der Nichterbe, Miterbe und Alleinerbe kann aufgrund dieser Vollmacht Verfügungen im Grundbuch veranlassen. Empfehlenswert ist allerdings, die Erbenstellung zu prüfen – nicht auf die Alleinerbenstellung […..]
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Vorsorgevollmacht und notarielle Beglaubigung

Ist die Vorsorgevollmacht nicht durch einen Notar beglaubigt worden so reicht sie für Grundstücksgeschäfte nicht aus. Zur Erläuterung: Eine Vorsorgevollmacht muss nicht von einem Notar erstellt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann auch privat erstellt werden bzw. nach einem Termin bei einem Experten, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Es sollte dann, falls der Bevollmächtigte die Immobilie verkaufen soll, auch die Unterschriftsbeglaubigung […..]
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Vorsorgevollmacht – Immobilienverkauf

Wenn eine Vorsorgevollmacht den oder die Bevollmächtigte(n) nicht dazu ermächtigt, Immobilien eines inzwischen geschäftsunfähigen Vollmachtgebers zu veräußern (bzw. wenn die Vorsorgevollmacht zwar dazu berechtigten würde, aber nicht notariell beglaubigt wurde) und eine Veräußerung zur Finanzierung von z. B. Heimkosten aber notwendig wird, bleibt den Vorsorgebevollmächtigten nichts anderes übrig, als sich schlussendlich doch an das Betreuungsgericht zu wenden. Es muss zur […..]
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Aufgabenkreis Immobilienverkauf

Auch wenn einem Betreuer nur der Aufgabenkreis „Veräußerung einer Immobilie“ übertragen wurde, kann der Betreuer dazu berechtigt sein, den Käufer zu bevollmächtigen, schon vor der Eigentumsumschreibung das Eigentum mit einer Grundschuld zu belasten, die ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dient (s. hierzu KG Berlin, Beschluss v. 06.09.2018, AZ: 1 W 88/18) 13.09.2019

Immobilienverkäufe

Ein Betreuer hat dem Unterzeichner mal erklärt, dass das erste was er macht, wenn er einen Betreuungsfall bekommt, dass er klärt, ob Vermögen vorhanden ist, insbesondere ob Immobilien vorhanden sind. Meistens wird dann die Immobilie sofort verkauft. Zwei krasse Fälle sind der Stiftung bekannt geworden. In einem Fall hat der Schlüsseldienst, der die Immobilie öffnete, die Immobilie gekauft und im […..]
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Immobilienverkauf – Genehmigung

Für eine Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch den Betreuer ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Familienangehörige, die an dem Betreuungsverfahren durch das Gericht als „Beteiligte“ hinzugezogen wurden, haben allgemein die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen einzubringen. Diese sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in die Entscheidung miteinzubeziehen. Darüber hinaus kann in dem Genehmigungsverfahren auch eine gerichtliche Anhörung naher Angehöriger […..]
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