Wenn Eltern, die zu Betreuern ihres erwachsenen, behinderten Kindes bestellt wurden, mit diesem Kind als Vermieter einen Mietvertrag abschließen möchten, muss ein Ergänzungsbetreuer zum Abschluss des Mietvertrages bestellt werden. Andernfalls würde es sich um ein unzulässiges und unwirksames „In-sich-Geschäft“ handeln. Gilt dies auch für einen Nachtrag zum Mietvertrag (Mieterhöhung), der später zwischen den Eltern als Vermieter und dem Kind vereinbart […..]
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