Betreute und Religionsfreiheit – Untersagung der christlichen Taufe mit Hinweis auf Vermögensgefährdung durch Betreuer?

Der Wunsch einer betreuten Person, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, bedarf weder der Zustimmung des gesetzlichen Betreuers, noch darf die Realisierung dieses Wunsches durch den Betreuer gegenüber der betreuten Person untersagt werden. Religionsfreiheit ist ein umfassendes Grund- und Menschenrecht, das jedem Menschen zusteht. Ein dem Betreuer übertragener Aufgabenbereich, der ihn dazu ermächtigen könnte, religiöse Entscheidungen für die betreute Person zu treffen, existiert […..]
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Materielle Wünsche des Betreuten / Was muss der Betreuer beachten?

Die Wünsche des Betroffenen müssen vom Betreuer grundsätzlich beachtet werden. Wenn es sich um materielle Wünsch handelt, hängt die Erfüllung von den Vermögensverhältnissen des Betroffenen ab. Solange durch die Finanzierung dieser Wünsche die künftige Sicherstellung der Lebenshaltungskosten des Betreuten nicht gefährdet wird, sind diese grundsätzlich zu erfüllen. Dies auch dann, wenn der Betreuer die Wünsche evtl. für „unvernünftig“ oder „überflüssig“ […..]
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