Ein Testament, mit dem ein(e) Berufsbetreuer(in) von der betreuten Person zur Alleinerbin eingesetzt wird, kann dann sittenwidrig sein, wenn der/die Berufsbetreuer(in) die gerichtlich verliehene Stellung und ihren/seinen Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht manipulierbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bringen, vor einem von dem/der Berufsbetreuer(in) herangezogenen Notar in ihrem/seinem Sinne letztwillig […..]
Weiterlesen >