Strafbarkeit durch Testamentseinsetzung

Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen, durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin – durch Benutzen des Testierenden als vorsatzloses Werkzeug gegen sich selbst – eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein.
OLG Celle, Beschl. v. 13.02.2013, AZ: 1 Ws 54/13

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