Ist die Entscheidung der Betreuungsbehörde zur Registrierung eines Berufsbetreuers eine Ermessensentscheidung?

Nein. Maßgeblich ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 BtOG. Die berufliche und persönliche Eignung von Berufsbetreuerin ist im Rahmen des § 32 BtOG nicht zu beurteilen. Sofern der Berufsbetreuer die erforderlichen Unterlagen einreicht ist er auf seinen Antrag hin von der Betreuungsbehörde zu registrieren. Soweit Zweifel an der Eignung des Betreuers bestehen, sind diese im Rahmen des § […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltes der betreuten Person – Zuständigkeit

Als wichtiger Grund für die Abgabe des Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht gilt i. d. R. die Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts der betreuten Person und die damit verbundene Notwendigkeit für den/die Betreuer(in), die Aufgaben für die betreute Person im Wesentlichen an dem neuen Aufenthaltsort zu erfüllen (§§ 4, 273 FamFG) OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.1.2023, AZ: 1AR 3/23

Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten durch Verbringung in ein weit entferntes Pflegeheim – Verlust der Vollmacht

Wenn ein Bevollmächtigter sich dazu entscheidet, den Vollmachtgeber in ein Pflegeheim zu verlegen, das sich in großer räumlicher Distanz zu den Familienangehörigen befindet und dies zu einer schweren Beeinträchtigung zwischen dem Vollmachtgeber und Familienangehörigen führt, kann dies zur Ungeeignetheit des Bevollmächtigten führen. Dies hat zur Folge, dass er die Vollmacht nicht mehr ausüben darf und eine Betreuung eingerichtet wird. Es […..]
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Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nur dann, wenn ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer auch tatsächlich zur Verfügung steht

Nach § 1897 Abs. 6 BGB ist vorrangig ein ehrenamtlicher Betreuer zu bestellen. Dieser Vorrang gegenüber einem beruflichen Betreuer besteht aber nur dann, wenn eine geeignete Person vorhanden ist, die zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden kann. Die Geeignetheit eines ehrenamtlichen Betreuers kann von den Betreuungsgerichten z. B. dann in Zweifel gezogen, bzw. abgelehnt werden, wenn familieninterne Konflikte bestehen, die dazu […..]
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Betreuerwechsel – Pflichten gegenüber dem Nachfolgebetreuer

Nach einem Betreuerwechsel hat der bisherige Betreuer die Pflicht, gegenüber dem neuen Betreuer umfassend Auskunft und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Anspruch, der im Wege der Klage geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus ist er zu vollständigen Vermögensherausgabe gegenüber dem neuen Betreuer verpflichtet. Zu diesem Herausgabeanspruch zählen neben dem Vermögen auch hinterlegte Gegenstände, […..]
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Angehörigenbesuche / Betreuerkontrolle

Immer wieder muss man feststellen, dass die beste Kontrolle der Betreuer die Besuche der Angehörigen des Betreuten sind. Leider gibt es natürlich auch viele Betreuer, die derartige Besuche verhindern. Ein Besuchsverbot dürfte fast immer zum Ende der Tätigkeit des Betreuers führen.

Pflegedienstmitarbeiter als Betreuer – Interessenkollision

Darf ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes gleichzeitig gesetzlicher Betreuer einer von diesem Pflegedienst betreuten Person sein? Kernstück der Beurteilung einer solchen Konstellation ist die Frage, ob dadurch ein Interessenskonflikt gegeben ist der zu einer Gefährdung des Betroffenen und damit einen Betreuerwechsel erforderlich macht. § 1897 Abs. 3 BGB als Ausschließungsgrund für die Betreuerbestellung von vornherein, bzw. als Grund für die Entlassung […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Zur Betreuerauswahl – Verhältnis Ehrenamt / Berufsbetreuer

Interessant ist die neue Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 11. Juli 2018, AZ: XII ZB 642/17 – LG Bielefeld, AG Bünde) zur Betreuerauswahl im Verhältnis ehrenamtlicher Betreuer/Berufsbetreuer: Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, […..]
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Persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten – Wie oft muss sich der Betreuer persönlich von der Situation des Betreuten ein Bild machen?

Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem. Es ist leider so, dass viele Betreuer die Betroffenen nur selten persönlich aufsuchen oder ggf. auch nur telefonisch kontaktieren. Ein Großteil der Betreuten wird „verwaltet“, dies insbesondere dann, wenn es sich bei dem Betreuer nicht um einen Angehörigen […..]
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Kann der Betreuer auf eigene Initiative hin entlassen werden?

Das Betreueramt kann grundsätzlich vom Betreuer selbst beendet werden. Das Gesetz sieht dies in § 1908b Abs. 2 BGB ausdrücklich vor: „Der Betreuer kann seine Entlassung verlangen, wenn nach seiner Bestellung Umstände eintreten, auf Grund derer ihm die Betreuung nicht mehr zugemutet werden kann.“ Mit dieser Regelung soll dem Betreuer die Möglichkeit gegeben werden, sich in bestimmten Fällen von den […..]
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Betreuerwechsel innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Ausgangsbeschluss steht nicht im Ermessen des Gerichts

Wendet sich der Betroffene nach der Anordnung der Betreuung noch innerhalb der Beschwerdefrist allein gegen die Betreuerauswahl, so ist dieses Anliegen als Beschwerde gegen den Ausgangsbeschluss auszulegen und nicht als Antrag nach § 1908 b Abs. 3 BGB zu behandeln. Dies hat der BGH in einem Beschluss v. 17.09.2014, AZ: XII ZB 220/14 festgestellt. Das Anliegen der Betroffenen musste in […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der Betreuerentlassung

Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger erstreckt sich mittlerweile auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Entlassung eines Betreuers abgelehnt worden ist. Dies gilt entgegen früherer BGH Rechtsprechung (BGHZ 132, 157-163), die den Grundsatz aus den Regelungen zur Vormundschaft auch auf Betreuungssachen übertrug, dass eine Verpflichtung des Gerichts zur Entlassung des Vormunds nur im Verhältnis zum Mündel besteht. Damals lehnte der […..]
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Entlassung des Betreuers

Das Betreuungsgericht hat den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt (§ 1908b Absatz 1 BGB). Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Betreuer eine erforderliche Abrechnung vorsätzlich falsch erteilt oder den Grundsatz der persönlichen Betreuung bricht, also den erforderlichen persönlichen Kontakt […..]
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