Anhörung der betreuten Person von nur einem Richter der Beschwerdekammer kann rechtsfehlerhaft sein

Die Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren muss nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG hat die Beschwerdekammer darüber zu entscheiden, ob es wegen der Umstände des Einzelfalles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen Eindruck von der betreuten Person verschafft oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Anhörung durch […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Zur Frage rückwirkend vom Betreuten zu erstattenden Kosten für das Betreuungsverfahren nach Änderung des Schonvermögensbetrages

Der geltende Schonvermögensbetrag in Höhe von 10.000 € für Betreute gilt auch für Betreuungsverfahren, die vor dem 01.01.2023 abgerechnet und deren Kosten aufgrund von Mittellosigkeit des Betreuten von der Staatskasse übernommen wurden. Aus dem Beschluss LG Lübeck v. 03.03.2023, AZ: 7 T 49/23: Gemäß § 1880, 1879 BGB i.V.m. § 16 Abs. 1 VBVG kann der Betreuer Zahlung seiner Vergütung […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Geschlossene Unterbringung – Voraussetzungen – Fremdgefährdung spielt für betreuungsrechtliche Unterbringung keine Rolle

Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Dies setzt objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens voraus. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu […..]
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Vorsorgevollmacht – Fragliche Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers – Sachverständigengutachten mit unterschiedlichem Ergebnis

Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 22.6.2022 – XII ZB 544/21 Aus den Gründen: Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten […..]
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Vorsorgevollmacht und Geschäftsfähigkeit

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, ist Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers erforderlich. Allerdings reicht es für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Hinblick auf die Geschäftsfähigkeit aus, dass der Vollmachtgeber die Bedeutung und Reichweite der Vorsorgevollmacht im Grundsätzlichen erfassen kann. Zur Abwendung einer gesetzlichen Betreuung kann deshalb eine Vorsorgevollmacht auch dann noch wirksam sein, wenn der Vollmachtgeber zu komplizierten Rechtsgeschäften nicht […..]
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Zustellung von Beschlüssen im Betreuungsverfahren – Wann beginnen Fristen zu laufen?

a) Auch im Betreuungsverfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen. Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 – V ZB 202/09 und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 – XII […..]
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Konkludente Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren erfolgt nicht automatisch durch einfachen Schriftverkehr

Eine Beteiligung von Angehörigen am Betreuungsverfahren ist nicht nur durch ausdrücklichen Antrag und Beschluss möglich. Sie kann auch konkludent erfolgen. Für eine konkludente Beteiligung ist es jedoch nicht ausreichend, dass Angehörige beispielsweise eigeninitiativ Schreiben an das Betreuungsgericht schicken und/oder sich telefonisch gegenüber dem Betreuungsgericht äußern, das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und überprüft. Ausreichend ist auch nicht, dass Angehörige […..]
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Beschlüsse des Betreuungsgerichts – Häufige Verfahrensfehler durch fehlerhafte Zustellung

Entscheidungen (Beschlüsse) des Betreuungsgerichts, die gegen den Willen des Betroffenen gefasst wurden, müssen dem Betroffenen zugestellt werden, § 41 FamFG. Wenn keine Zustellung an den Betroffenen erfolgt ist, kann dieser Zustellungsmangel unter Umständen dadurch geheilt werden, dass der Betroffene eine Kopie der Entscheidung (Beschluss) zur Kenntnis bekommt. Wenn der Betroffene von einem Rechtsanwalt vertreten wird, muss die Entscheidung an den […..]
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Verfahrensrechte des Betroffenen / Verfahrenspflegerbestellung erforderlich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2021, 691) hat entschieden, dass die Fiktion der Verfahrensfähigkeit eines Betreuten nicht in der Weise auswirken darf, dass dem Betreuten die Durchsetzung seiner Verfahrensrechte abgeschnitten wird. In der Folge hat auch der BGH seine Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 17 FamFG) abgeändert. Danach ist innerhalb der Verschuldensprüfung durch das Rechtsmittelgericht die Erkrankung des […..]
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Gerichtliche Genehmigung für geschlossene Unterbringung muss dem Betreuten zugestellt werden

Wenn ein Beschluss des Betreuungsgerichts, der die geschlossene Unterbringung gegen den Willen eines Betroffenen zum Inhalt hat, lediglich durch Aufgabe zur Post gegenüber dem Betroffenen bekannt gegeben wird, wird die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss nicht in Gang gesetzt. Die Genehmigung muss dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Dies hat der BGH mit Beschluss v. 16.06.2021 (XII ZB 358/20) entschieden. Bei einer […..]
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Beteiligung der Angehörigen am Betreuungsverfahren

Das Beschwerderecht gegen eine betreuungsgerichtliche Entscheidung steht Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann zu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Die Beteiligung wird entweder auf einen entsprechenden Antrag der Angehörigen hin direkt ausgesprochen. Sie kann aber auch konkludent erfolgen, d. h. die Angehörigen haben die Beteiligung nicht ausdrücklich beantragt, wurden […..]
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Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Kontrollbetreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen. Die trotz des Widerrufs partiell als fortbestehend anzusehende Vollmacht umfasst auch die Befugnis, im Namen des Betroffenen einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde […..]
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Beschwerde – Formerfordernisse gelten auch für den Betroffenen, wenn dieser die Beschwerde selbst einlegt

BGH, Beschluss v. 15.07.2020, AZ: XII ZB 78/20: Für die Beschwerde des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gelten keine von § 64 FamFG abweichenden, weniger strengen Formerfordernisse. Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer schenkweisen Auszahlung durch den Betreuer – Genehmigungsfähigkeit von Anstandsschenkungen

Allein die Tatsache, dass es sich bei beabsichtigten Schenkungen eines Betreuten an Dritte um hohe Beträge handelt entscheidet nicht darüber, ob dies betreuungsgerichtlich genehmigungsfähig ist oder nicht. Eine Anstandsschenkung muss im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände geprüft werden. Hierzu das LG Kassel, Beschluss v. 12.10.2012, AZ: 3 T 349/12: In einem Betreuungsverfahren für […..]
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Beschwerdebefugnis – Beteiligtenstellung

Wenn eine Person (z. B. ein Angehöriger) nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an einem Betreuungsverfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn anschließend seine Beteiligung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird. BGH, Beschluss v. 12.02.2020, AZ: XII ZB 347/19

Beschwerde des Betroffenen gegen Betreuungsbeschluss

Formulare für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluss gibt es nicht. Der Betroffene kann die Beschwerde selbst einlegen. Die Beschwerde wird nach § 64 FamFG bei dem Gericht eingelegt, dessen Beschluss angefochten wird (hier: Betreuungsgericht). Dies geschieht entweder durch ein Schreiben an das Gericht oder direkt durch persönliches Erscheinen durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Die gesetzliche Form der […..]
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Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Betreuungsverfahren

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung des Betreuungsgerichts keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 11.12.2019, AZ: XII ZB 396/19 In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Ausführungen unter den Stichworten „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ hinweisen.

Beschwerdeeinlegung durch Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen oder in eigenem Namen?

Nach § 303 Abs. 4 FamFG kann der Vorsorgebevollmächtigte im Namen des Betroffenen, also des Vollmachtgebers, Beschwerde einlegen. Falls er in eigenem Namen Beschwerde einlegt, ist fraglich, ob dies zulässig ist. Wenn der Bevollmächtigte nicht im Namen des Vollmachtgebers, sondern in eigenem Namen Beschwerde einlegt, muss das Beschwerdegericht jedoch vor der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig zumindest in Erwägung ziehen, […..]
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Unterbringung – konkludenter Verzicht auf Rechtsmittel – Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

Ein psychisch Kranker, der durch gerichtlichen Beschluss in einer Psychiatrie oder in einer anderen Einrichtung untergebracht wird und in der diesbezüglichen gerichtlichen Anhörung – insbesondere nach der Rechtsmittelbelehrung – äußert, dass er mit der Unterbringung einverstanden ist, kann damit konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass er auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Unterbringung verzichtet. Wenn er im Nachhinein doch […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger im Betreuungsverfahren

Für die Befugnis naher Angehöriger, in einem Betreuungsverfahren in eigenem Namen Beschwerde einlegen zu können (§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) ist maßgeblich, ob die Beschwerde dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Angehörige als Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt. Die Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.01.2020, AZ: XII ZB 410/19) stellt klar, dass […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Der Beschluss muss dem Betroffenen selbst zugestellt werden

Wenn eine nachträgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nicht dem Willen des Betroffenen entspricht, muss der diesbezügliche Beschluss an ihn zugestellt werden. Ansonsten ist die Bekanntgabe des Beschlusses unwirksam und die Beschwerdefrist beginnt für ihn nicht zu laufen. Dasselbe gilt für die Aufhebung einer Betreuung. BGH, Beschluss v. 24.10.2018, AZ: XII ZB 188/18

Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Beschwerdeeinlegung – Form

Die gesetzliche Form der Beschwerdeeinlegung durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG) ist auch dann gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von dem Richter protokolliert wird. (s. dazu BGH, Beschluss v. 04.09.2019, AZ: XII ZB 148/19)

Verfahrenspfleger – Rechtsmittel

In mehreren Beschlüssen hat der BGH bereits entschieden, dass ein Verfahrenspfleger nicht dazu berechtigt ist, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel einzulegen. Dies deshalb, weil der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ist, sondern ein „Unterstützer“, der die Wahrung der Belange des Betroffenen im Betreuungsverfahren gewährleisten und den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen erkunden und in das Verfahren einbringen und […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

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