Vorsicht: Das neu im Gesetz verankerte Ehegattenvertretungsrecht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht

Die in der Praxis bestehenden sich abzeichnenden erheblichen Schwierigkeiten in Verbindung mit dem gesetzlich verankerten Ehegattenvertretungsrecht waren zu erwarten. Vor allem die umfassende Prüfungspflicht nach § 1358 Abs. 3, 4 BGB, mit der behandelnde Ärzte nach Eintritt einer Notsituation belastet werden, begegnet zurecht heftiger Kritik. Zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer wurden inzwischen Formulare […..]
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Neues Betreuungsgesetz – Wird sich etwas ändern?

„Das neue Betreuungsrecht ist inhaltlich sicherlich in manchen Bereichen, wie in den Bereichen des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, der Berichtspflicht der Betreuer, der Beratungspflicht, der Angehörigeninformationspflicht durch die Betreuer usw. sehr gut gelungen.“ Ehegattenvertretung a) Neu ist die Ehegattenstellvertretung. Im Notfall kann sich der Ehegatte eine Vertretungsvollmacht -nicht verwechseln mit Vorsorgevollmacht- von dem Arzt, bei dem beispielsweise ein Ehepartner gerade aufgrund […..]
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Regierungsentwurf zur Neuregelung des Betreuungsrechts – besonders wichtig: gesetzliche Ehegattennotvertretung

Der Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 25.10.2020 enthält wichtige Regelungen zur Stärkung der Rechte von Betreuten und Angehörigen, zum Schutz der Vorsorgevollmacht und zur erstmals eingeführten Ehegattenvertretung. Im einzelnen bedeutet dies, dass die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des Vorrangs sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, bezüglich der Qualität der gesetzlichen Betreuung insgesamt, Auswahl und Kontrolle von Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht […..]
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