Verlängerung freiheitsentziehender Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – dieselbe Angelegenheit? Oder neues Krankheitsbild?

Ist die nach § 333 FamFG festgelegte Höchstdauer von 6 Wochen für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Anordnung ausgeschöpft, kann das Betreuungsgericht die vorläufige freiheitsentziehende Maßnahme in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen. Die Frage, ob es sich um dieselbe Angelegenheit handelt, ist grundlegend und kann nicht nach den äußeren Umständen der gerichtlichen Verfahrensführung […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der Einstweiligen Anordnung – zeitliche Höchstgrenze ist einzuhalten

Auch der Gedanke eines hohen Fürsorgebedarfs rechtfertigt es nicht, von der Einhaltung der Rechtsgarantien des Betroffenen abzusehen. Es bleibt beim Anspruch des Betroffenen, dass Eingriffe die Rechtsgarantien aus Art. 104 GG nur auf gesetzlicher Grundlage gerechtfertigt sind. Der Einhaltung dieser Rechtsgarantien dient § 333 Abs. 2 FamFG. Um staatliches Fürsorgebedürfnis in gebotener Weise erfüllen zu können, sind die Möglichkeiten rechtzeitiger […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Freiheitsentziehende Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen: Vor allem anderen kommt es auf die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person an

Weder gesetzliche Betreuer noch Vorsorgebevollmächtigte sind entscheidungsbefugt, solange die betroffene Person selbst einwilligungsfähig ist. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand einer angeordneten Betreuung (ebenso wenig aus einer Vorsorgevollmacht) nicht, dass die betroffene Person automatisch von Entscheidungen ausgeschlossen werden darf. Ob die betroffene Person selbst dazu fähig ist, in Freiheitsentziehung (gleich welcher Art) einzuwilligen, wird situativ bestimmt, d. h. anhand des […..]
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Zwangsbehandlung und Patientenverfügung

Die Zwangsbehandlung ist in § 1823 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff gegen den Willen des Betroffenen vorgenommen werden soll. Der Betreuer kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in die Zwangsbehandlung einwilligen. Zwischen medizinischer Zwangsbehandlung und Patientenverfügung (§ 1827 BGB ) kann ein Spannungsverhältnis bestehen. § 1828 BGB bestimmt, dass Arzt und Betreuer eine Prüfung vornehmen […..]
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Psychiatrische Patientenverfügung – für viele betreute Personen ein Thema

Ist eine psychiatrische Patientenverfügung, in der der Ausschluss von Zwangsbehandlungen verfügt wird, in jedem Falle durchsetzbar? Auch hier kommt es darauf an, ob die Patientenverfügung ausreichend bestimmte Regelungen enthält, die auf die konkret vorliegende gesundheitliche Situation zutreffen. Zu diesem Thema BGH, Beschluss v. 15.03.2023, AZ: XII ZB 232/21, aus den Gründen: Eine Patientenverfügung ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich […..]
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Aufklärung und Einwilligung des Betreuten in ärztliche Eingriffe

Von enormer Praxisrelevanz im Betreuungsrecht ist regelmäßig die Frage, wie mit ärztlicher Aufklärung und nachfolgenden Einwilligungserklärungen von betreuten Personen im jeweiligen Einzelfall zu verfahren ist. Wer muss ärztlich aufgeklärt werden und wer ist dazu befugt, in ärztliche Eingriffe einzuwilligen – die betreute Person oder der/die Betreuer(in)? Klar zu beantworten ist diese Frage nur dann, wenn es sich unproblematisch um einfache […..]
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Kurzzeitige zwangsweise Unterbringung nach PsychKHG kann zu gesetzlicher Betreuung führen

In Fällen von Eigen- und/oder Fremdgefährdung kann eine zwangsweise Unterbringung nach landesrechtlicher Gesetzgebung für die betroffene Person angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen, wird regelmäßig erst während des Unterbringungsverfahrens geprüft. Entscheidend ist deshalb für die Betroffenen, sich schnellstmöglich umfassend zu informieren und rechtliche Beratung und ggf. Vertretung in Anspruch zu nehmen. Dies ist vor allem auch unter dem […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Konkretisierung der Notwendigkeit durch die Rechtsprechung

Der BGH hat mir Beschluss vom 15.01.2020 (AZ: XII ZB 381/19) entschieden, dass nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig angesehen werden können, deren Durchführung einer breiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht, die u. a. in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer sowie in medizinischen Leitlinien zum Ausdruck kommen muss. Damit konkretisiert der BGH den Begriff der Notwendigkeit innerhalb des § 1906a Abs. […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Behandlung muss notwendig und geeignet sein – breiter medizinischer Konsens erforderlich

Wenn ein zivilrechtlich in einer stationären Einrichtung untergebrachter Betreuter nicht einwilligungsfähig ist, kann an seiner Stelle der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung des Betreuers ist dann möglich, bzw. genehmigungsfähig, wenn alle in § 1906a Abs. 1 S. 1 BGB aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist, dass es sich bei einer Zwangsbehandlung wegen des […..]
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Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme

Die Regelung des § 1906 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ist dahingehend auszulegen, dass eine Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch dann genehmigt werden kann, wenn ein nach § 1901 a BGB zu beachtender Wille des Betroffenen nicht festgestellt werden kann. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2020 – XII ZB 173/18  

Zwangsbehandlung – Welche medizinischen Zwangsmaßnahmen sind genehmigungsfähig?

Es können nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig – und damit als genehmigungsfähig – angesehen werden, deren Durchführung einer bereiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht. Ein solcher Konsens kann sich aus medizinischen Leitlinien ergeben oder aus wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer. Falls der an Schizophrenie leidende Betreute beispielsweise einer Elektrokrampftherapie ausdrücklich widerspricht, ist die Einwilligung des Betreuers in deren zwangsweise Durchführung […..]
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Rechtswidrige Zwangsfixierung – Recht auf effektive Strafverfolgung

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bezug auf eine rechtswidrige Fixierung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall führte zum Erfolg: Eine länger als 30 Minuten andauernde, nicht gerichtlich genehmigte zwangsweise Fixierung stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Ein solches Verhalten begründet strafrechtliche Ermittlungen, auf die der Betroffene einen Anspruch hat: Ein Anspruch auf […..]
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Unterbringung / Zwangsmedikation / Patientenverfügung / Schutz von Dritten

Während einer Unterbringung können medikamentöse Maßnahmen nicht auf der Grundlage einer Patientenverfügung verweigert werden, wenn diese Medikamente zulässigerweise zum Schutz von Dritten (zwangsweise) verabreicht werden. Insofern findet das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen seine Grenzen in den Grundrechten Dritter und der durch die Patientenverfügung zum Ausdruck gebrachte Wille des Betroffenen ist unbeachtlich. LG Osnabrück, Beschluss v. 10.01.2020, AZ: 4 T 8-10/20

Alkoholismus / Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen

Die Unterbringung in einer Einrichtung gegen den Willen des Betroffenen ist dann möglich, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt, die ohne die Unterbringung zu einer Selbstschädigung führen würde und ferner der Betroffene aufgrund dieser Krankheit nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen. Die Unterbringung muss gerichtlich genehmigt werden. Aus dem Beschluss des BGH vom 18.07.2018, AZ: XII ZB […..]
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Rechtsprechung des BVerfG zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

1. Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Sowohl bei einer 5-Punkt als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung i. S. d. Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel […..]
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Zwangsbehandlung – förmliche Beweisaufnahme bzgl. Sachverständigengutachten

Wenn ein ärztliches Gutachten, welches zur Klärung der Frage eingeholt wurde, ob die Genehmigung zu einer Zwangsbehandlung erteilt werden kann, dem Betroffenen, bzw. seinem Verfahrenspfleger nicht bekannt gegeben wurde und nicht durch eine förmliche Beweisaufnahme Eingang in die Gerichtsakten gefunden hat und das Gericht seine Entscheidung darauf stützt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Das Gutachten darf in einem solchen Fall nicht […..]
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Einwilligungsfähigkeit des Patienten – Ein schwieriges Thema für die Praxis

Bei jeder vorzunehmenden medizinischen Behandlung ist der Arzt nach den Regeln des BGB dazu verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Beurteilung, ob der Patient dazu in der Lage ist, diese Einwilligung zu erteilen, stellt in der Praxis bei dementen, bewusstlosen, durch Krankheit eingeschränkten, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen oft ein Problem dar. Denn wenn der Patient nicht einwilligungsfähig […..]
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Die neue Regelung zur Zwangsbehandlung ohne freiheitsentziehende Unterbringung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 26.07.2016 (AZ: 1 BvL 8/15) eine Gesetzeslücke im Hinblick auf ärztliche Zwangsmaßnahmen (Zwangsbehandlung) aufgezeigt hatte, wird es nun einen neu geschaffenen § 1906 a BGB geben. Anlass hierfür war die Tatsache, dass zwingend notwendige ärztliche Maßnahmen, die gegen den natürlichen Willen eines Betroffenen durchgeführt werden sollten, nach § 1906 BGB nur im Rahmen […..]
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Freiheit zur Krankheit ist zu akzeptieren – auch gegen vermeintliche „Vernunft“

Die „Freiheit zur Krankheit“ ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen. Wenn es um die Frage geht, ob jemand medizinisch behandelt werden muss oder darf, ist die medizinische Indikation und die Empfehlung der Ärzte nicht das alleinige „Maß der Dinge“. Es ist auch nicht die vorrangige Aufgabe von Betreuern oder Vorsorgebevollmächtigten die Gesundheit der ihnen anvertrauten Betroffenen zu schützen oder […..]
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Freiheitsentzug durch Medikamente betrifft mehrere Grundrechtsbereiche

Der Freiheitsentzug durch Medikamente ist besonders deshalb genau zu prüfen, weil er zwei grundrechtsrelevante Bereiche betrifft. Zum einen geht es hierbei um die Freiheitsrechte eines jeden Betroffenen – wenn er sich aufgrund von Medikamenten nicht mehr frei bewegen kann, steht auch eine Entscheidung zur Aufenthaltsänderung nicht mehr zu seiner Disposition. Zum anderen aber auch um die körperliche Integrität. Denn die […..]
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Freiheitsentziehende Maßnahmen durch Medikamente – die gesetzlichen Schutzmechanismen versagen in der Praxis in vielen Fällen

Ca. 240.000 Demenzkranke werden jährlich überflüssigerweise in den Pflegeheimen mit ruhigstellenden Psychopharmaka behandelt. Dies obwohl ein solches Vorgehen nicht notwendig wäre, der Alltag in den personell unterbesetzen Pflegeheimen oft aber nicht anders gehandhabt werden kann. In einer Vielzahl dieser Fälle erfährt das Betreuungsgericht, dessen Zustimmung und Genehmigung eigentlich Voraussetzung für ein solches Vorgehen wäre, gar nichts davon. Die Gründe liegen […..]
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Wenn es darauf ankommt, sind dem Verfahrenspfleger oft „die Hände gebunden“

Grundsätzlich ist es so, dass der Verfahrenspfleger, der ja zur „Unterstützung“ des Betreuten eingesetzt wird, nicht selbst wirksam einen Rechtsanwalt beauftragen kann, der die Interessen des Betroffenen im Rechtsbeschwerdeverfahren vertritt. Dies führt in einigen Fällen zu nicht hinzunehmenden Ergebnissen. Dies beispielsweise dann, wenn es um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, die der Verfahrenspfleger im Interesse des Betreuten so nicht hinnehmen möchte und […..]
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Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
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Ist eine Zwangsbehandlung auch ohne die Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung möglich?

Diese Frage beschäftigt die Rechtsprechung (BGH, Beschluss v. 01.07.2015, AZ: XII ZB 89/15) und Betreuungsrechtspraxis, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird erwartet. Das Problem: Dürfen Betroffene, die aufgrund ihres körperlichen Leidens zwar stationär aufgenommen, aber nicht in der Lage sind, sich fortzubewegen – und deshalb nach geltender Gesetzeslage auch nicht im rechtlichen Sinne freiheitsentziehend „untergebracht“ werden können – trotzdem gegen ihren […..]
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Unterbringung

Wenn es darum geht, einen Betreuten gegen seinen Willen in einer Einrichtung unterzubringen muss hierzu eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Für die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigung gilt folgendes: Es müssen konkrete und objektivierbare Anhaltspunkte für eine akute Suizidgefahr oder den Eintritt eines erheblichen gesundheitlichen Schadens vorhanden sein. Es reicht nicht aus, wenn das Gericht formelhaft behauptet, es bestehe Selbstschädigungsgefahr, wenn der […..]
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Die Genehmigung einer Zwangsbehandlung ohne ausreichende gutachterliche Grundlage ist rechtswidrig

Wenn vom Betreuungsgericht die Zwangsbehandlung eines Betroffenen genehmigt wird und dazu nicht – wie von § 321 Abs. 1 FamFG zwingend vorgeschrieben – ein (ausreichendes) Gutachten zur Notwendigkeit dieser Maßnahme eingeholt wird, stellt dies eine Verletzung einer elementaren Verfahrensgarantie des Betroffenen dar. BGH, Beschluss v. 08.07.2015, AZ: XII ZB 600/14 § 321 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass vor […..]
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Der Bundesgerichtshof hält Bestimmungen zum Thema „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ teilweise für verfassungswidrig

Geregelt ist die ärztliche Zwangsmaßnahme in §§ 1904, 1906 BGB. Ein Kernstück dieser Bestimmungen ist, dass eine Person nur dann medizinisch zwangsbehandelt werden darf, wenn und während sie in einer entsprechenden Einrichtung geschlossen untergebracht ist. Ohne eine gleichzeitige geschlossene Unterbringung darf keine Zwangsbehandlung durchgeführt werden. Dies führt zu einem Dilemma in den Fällen, in denen der Betroffene zwar eine dringend […..]
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