Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Zwangsbehandlung – Welche medizinischen Zwangsmaßnahmen sind genehmigungsfähig?

Es können nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig – und damit als genehmigungsfähig – angesehen werden, deren Durchführung einer bereiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht. Ein solcher Konsens kann sich aus medizinischen Leitlinien ergeben oder aus wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer. Falls der an Schizophrenie leidende Betreute beispielsweise einer Elektrokrampftherapie ausdrücklich widerspricht, ist die Einwilligung des Betreuers in deren zwangsweise Durchführung […..]
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Rechtswidrige Zwangsfixierung – Recht auf effektive Strafverfolgung

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren in Bezug auf eine rechtswidrige Fixierung im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts nach einem Unfall führte zum Erfolg: Eine länger als 30 Minuten andauernde, nicht gerichtlich genehmigte zwangsweise Fixierung stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar. Ein solches Verhalten begründet strafrechtliche Ermittlungen, auf die der Betroffene einen Anspruch hat: Ein Anspruch auf […..]
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Einwilligungsfähigkeit des Patienten – Ein schwieriges Thema für die Praxis

Bei jeder vorzunehmenden medizinischen Behandlung ist der Arzt nach den Regeln des BGB dazu verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Beurteilung, ob der Patient dazu in der Lage ist, diese Einwilligung zu erteilen, stellt in der Praxis bei dementen, bewusstlosen, durch Krankheit eingeschränkten, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen oft ein Problem dar. Denn wenn der Patient nicht einwilligungsfähig […..]
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BETREUER / SCHWEIGEPFLICHT

Für den Betreuer gibt es im Gesetz keine Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss also in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht.

GESUNDHEITSDATEN

Der Betreuer hat zwar gemäß § 1902 BGB, wenn im die Gesundheitssorge zugeteilt wurde, das Recht, von dem Arzt, über die Krankheit des Patienten informiert zu werden. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Betreute mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden war und er noch einen entsprechenden Willen äußern konnte § 1901 III BGB. Also bei Einwilligungsfähigkeit und Weitergabe […..]
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ARZT – GEHEIMNISVERRAT

Der Arzt unterliegt 203 des StGB, dass heißt, dass nicht die Daten, die bekannt wurden, also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder irgendetwas weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft. Es dürfte auch die Weitergabe strafbar sein, wenn er mitteilt, dass er dieser Patient sein Patient ist. Es besteht für den Arzt die Gefahr, dass er eine Gefängnisstrafe von bis […..]
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