Darf der Umgang einer betreuten Person durch den Betreuer bestimmt werden?

Eine Umgangsbestimmung durch einen Betreuer kann dann erforderlich sein, wenn die betreute Person krankheits- oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage ist, eigenverantwortlich über den Umgang zu entscheiden. Eigenverantwortliche Entscheidung bedeutet in diesem Zusammenhang, dazu in der Lage zu sein, sich einem unerwünschten oder schädigenden Umgang zu entziehen. Maßgebend ist jedoch, dass „irgendeine“ von diesem Umgang ausgehende Gefahr nicht dafür […..]
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Bestimmungen für Betreuer zum Aufgabenbereich „Umgangsregelung“ sind mit § 1834 BGB gesetzlich neu geregelt worden.

Warum? Es wurde damit die dringende Klarstellung herbeigeführt, dass Betreuer i. V. m. § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB Befugnisse für Umgangsregelungen ausdrücklich nur durch die gerichtliche Anordnung dieses Aufgabenkreises erhalten. Was bedeutet das? Wenn dieser Aufgabenkreis nicht mit gerichtlichem Beschluss auf den Betreuer übertragen wurde, ist er nicht dazu befugt, Besuchs- und Kontaktverbote auszusprechen. Wie lange es dauern […..]
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Über Streitigkeiten zu Umgangsregelungen durch Betreuer entscheidet das Betreuungsgericht auf Antrag, § 1834 Abs. 3 BGB

Das bedeutet zunächst, dass das Betreuungsgericht nicht von Amts wegen über ein von Betreuern verhängtes Kontaktverbot entscheidet. Erforderlich ist ein Antrag an das Betreuungsgericht, doch wer kann diesen Antrag stellen? Hierzu gibt es keinen gesetzlichen Hinweis. Das bedeutet, dass zunächst auf jeden Fall die unmittelbar am Betreuungsverfahren beteiligten Personen – die betreute Person und der Betreuer – eine Entscheidung des […..]
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Umgangsregelung durch Betreuer – Wann dürfen Kontaktverbote durch Betreuer ausgesprochen werden?

Ein Betreuer ist nur dann zur Regelung des Umgangs der betreuten Person mit Dritten berechtigt, wenn die betreute Person dies wünscht oder wenn dies erforderlich ist, um eine konkrete und erhebliche Gefährdung für die betreute Person abzuwenden. Ob diese Gefahr besteht, ist im Betreuungsverfahren zu ermitteln und ggf. festzustellen. Immer wieder stellen wir fest, dass Umgangsregelungen – insbesondere Besuchsverbote in […..]
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Hausverbot für Angehörige im Pflegeheim?

Diese Problematik ist vielen Angehörigen und betreuten Personen in Zusammenhang mit Betreuungsverfahren bekannt. Hierzu der Beschluss BVerG über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Hausverbots durch die Pflegeeinrichtung und Umgangsverbots der betreuten Person mit den Angehörigen durch die Betreuerin vom 25.01.2023, AZ: BvR 2255/22: Folgende Problemstellung ist äußerst praxisrelevant: Wenn von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot für Dritte erteilt wird und […..]
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Missbrauch von Vorsorgevollmachten

Die Grenzen der Befugnisse eines Bevollmächtigten werden anhand des Inhalts der Vollmacht, der Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers und ggf. schlussendlich nach der Sittenordnung (§ 138 BGB) beurteilt. Ob Missbrauch vorliegt ist jeweils eine Frage des Einzelfalles und sollte im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung abgeklärt werden. Ein durch eine Bevollmächtigte erteiltes „Leseverbot“ ist rechtswidrig. Ein Verbot „Dokumente zu unterschreiben“ ist grundsätzlich ebenso […..]
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Besuchsrechte / Besuchsregelungen für Angehörige

Herr W. hat eine Frage an unsere Stiftung gestellt, die wir so oder so ähnlich immer wieder zu beantworten haben. Es geht um Konflikte unter Angehörigen, wie oft und von wem ein in einem Pflegeheim untergebrachter Betroffener besucht werden darf. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Besuchszeiten in Pflegeheimen eingeschränkt. In vorliegendem Fall ist Herr W. zum Betreuer seiner Ehefrau bestellt. […..]
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Besuchsverbot – Einstweilige Anordnung möglich

Unter Umständen kann auch im Rahmen einer einstweiligen Anordnung beim Betreuungsgericht, wenn die entsprechende Eilbedürftigkeit nachgewiesen wird, ein Besuchsverbot durchgesetzt werden. Empfehlenswert ist es, sich hierzu einen Anwalt zu suchen, der sich aus diesem Gebiet auskennt, weil das Verfügungsverfahren etwas kompliziert ist.

Besuchsbeschränkungen

Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Corona-Virus zu schützen, ist verhältnismäßig. Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen. […..]
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Anordnung eines Besuchsverbotes durch Betreuer (auch gegenüber einem langjährig vertrauten Seelsorger des Betroffenen)

Die Anordnung eines Besuchsverbots durch einen gesetzlichen Betreuer erfordert eine gewichtige Begründung. Durch ein Besuchsverbot wird massiv in die Grundrechte (z. B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Schutz der Familie) sowohl der Betroffenen als auch in vielen Fällen der Angehörigen eingegriffen. Deshalb muss dafür ein Rechtfertigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt dafür einzig und allein eine konkrete, erhebliche gesundheitliche Gefährdung des Betroffenen. Ob eine […..]
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Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Kontaktverbot, ausgesprochen von gesetzlichen Betreuern gegenüber Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen. Was kann man dagegen unternehmen?

Diese Frage wird uns sehr häufig von unseren Lesern gestellt. 1. Es gibt die Möglichkeit, gegen ein Kontaktverbot eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Es handelt sich dabei um vorläufigen Rechtschutz. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ist mit einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb weniger Tage zu rechnen. Erforderlich ist dafür die Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruches und eines Verfügungsgrundes. Der Verfügungsgrund besteht in Betreuungsfällen […..]
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Besuchsrecht im Maßregelvollzug

Nach Art. 12 BayMRVG darf die untergebrachte Person regelmäßig Besuch empfangen. Art. 12 Abs. 2 BayMRVG bestimmt, dass Besuche aus Gründen der Sicherheit untersagt werden können. Dies stellt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage dar, Besuche im Maßregelvollzug zu untersagen. Eine darauf basierende Besuchsuntersagung muss aber ausreichend begründet und angesichts der Umstände des Einzelfalles verhältnismäßig sein. Dies bedeutet, dass in der Entscheidung konkrete […..]
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Was Angehörige unter Umständen ertragen müssen, wenn sie sich gegen Fixierungen in Pflegeheimen wehren möchten

Es ist kein Geheimnis, dass in Senioren- und Pflegeheimen das Erfordernis der Fixierung (Bettgitter, Bauchgurte, 5- oder 6-Punkt Fixierungen, ruhigstellende Medikamente) schnell an Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit der Bitte um Zustimmung Einholung der gerichtlichen Genehmigung herangetragen wird. Hintergrund ist u. a. in vielen Fällen die Angst des Pflegepersonals, wegen womöglich eintretender Unfälle, verbunden mit Verletzungen der Betroffenen, in Haftung genommen […..]
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Besuchsrecht von Angehörigen im Rahmen des Betreuungsverfahrens

In einem unserer Praxisfälle im Betreuungsrecht wurde der Tochter durch die gesetzliche Betreuerin der Mutter grundlos ein Besuchsverbot erteilt. Wir sind der Auffassung, dass Betreuer den Kontakt des Betreuten zu Angehörigen grundsätzlich fördern sollen und nicht untersagen. In der Regel liegt es im Interesse eines älteren, erstmals mit der Situation einer Betreuung konfrontieren Menschen, in möglichst weitgehendem Umfang die gewohnten […..]
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Verhängung von Kontaktsperren / Besuchsverbote durch Vorsorgebevollmächtigte – Darin liegt in vielen Fällen ein Missbrauch der Rechtsstellung als Bevollmächtigter

Mit der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht begibt sich der Vollmachtgeber gegenüber dem Vollmachtnehmer in eine Situation, die von einem besonderen Vertrauensverhältnis der beiden geprägt sein muss. Der Vollmachtgeber muss sich darauf verlassen können, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht ausschließlich im Rahmen der zugrundeliegenden Absprachen benutzt und sich bei seiner Tätigkeit allein durch das Wohl und die Interessen des Vollmachtgebers leiten […..]
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Wie können sich Angehörige und Betroffene gegen Kontaktsperren und Besuchsverbote wehren? Wann dürfen solche Verbote überhaupt ausgesprochen werden?

Zunächst muss die Vollmacht inhaltlich überhaupt so ausgerichtet sein, dass der Vollmachtgeber zur Vertretung in den Bereichen Umgangsrecht, Personensorge etc. berechtigt ist. Wenn die Vollmacht dazu keine Aussagen trifft, besteht keine diesbezügliche Vertretungsbefugnis. Auch wenn die Vollmacht eine entsprechende Vertretungsbefugnis beinhaltet gibt es aber für die Verhängung eines Kontaktverbotes weitere Hürden, der Bevollmächtigte darf nicht schalten und walten wie es […..]
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Eilrechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist es möglich, sog. vorläufige Maßnahmen (“interim measures”) gegen die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Antragsteller ein irreparabler Schaden droht und ein Konventionsrecht verletzt ist. In dem Eilantrag müssen die dringenden Gründe für die Unaufschiebbarkeit mitgeteilt werden. Wie in einem anderen Beitrag bereits erwähnt, kann im Betreuungsrecht unter anderem […..]
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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens auf europäischer Ebene

Deutschland ist Hohe Vertragpartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die umfassend Menschenrechte garantiert und über die Individualbeschwerde des Artikel 34 EMRK auch ein Rechtsschutzmittel gegen die Bundesrepublik Deutschland als weitere Instanz nach dem Bundesverfassungsgericht eröffnet. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention normiert, dass jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz hat. Dies sind Bereiche […..]
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Darf der Betreuer Besuchsverbote aussprechen?

Wenn der Betreuer auch Umgangsfragen des Betroffenen regeln möchte, muss er den Aufgabenkreis der Personensorge oder der Umgangsbestimmung übertragen bekommen haben. Die  Aufgabenkreise Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmung legitimieren den Betreuer dagegen nicht, Umgangsregelungen zu treffen. Aber auch wenn er den Aufgabenkreis der Umgangsbestimmung übertragen bekommen hat, darf er den Kontakt zu nahen Angehörigen nicht ohne sachlichen Grund aussprechen. Grundsätzlich sind Beschränkungen […..]
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Darf ein Betreuer der Tochter verbieten, ihre Mutter zu besuchen?

Unserer Stiftung wurde ein Fall bekannt, in dem es für eine demenzkranke Frau keine andere Möglichkeit mehr gab, als ins Pflegeheim eingeliefert zu werden. Die Tochter, die ihre Mutter bis dahin zu Hause gepflegt hatte, kümmerte sich trotzdem nach wie vor fürsorglich um ihre Mutter, besuchte sie jeden Tag. Der Zustand der Mutter verschlechterte sich in dem Pflegeheim jedoch rapide, […..]
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Kontaktverbot Eltern/erwachsene Kinder

Der Umgang zwischen Eltern und Kind darf jedenfalls in Krisensituationen staatlicherseits nur dann eingeschränkt werden, wenn der Grundrechtsschutz von Art. 6 GG durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter zurückgedrängt wird. Die Schwere der Schutzwirkung des in Art. 6 GG verankerten Freiheitsrechts hängt sowohl vom Alter als auch von den Lebensumständen der Familienmitglieder ab. Wenn es sich um eine bloße Begegnungsgemeinschaft von Eltern und erwachsenen Kindern handelt, ist dieser Grundrechtsschutz vergleichsweise schwach eingestellt. Allerdings kann dem Eltern-Kind-Verhältnis in einer Krisensituation eine höhere Bedeutung für die seelische Stabilität auch von erwachsenen Familienmitgliedern zukommen.

OLG Hamm, Beschl. v. 30.10.2008, 15 Wx 257/08

Kontaktverbot Eltern/ erwachsene Kinder

Der Umgang zwischen Eltern und Kind darf jedenfalls in Krisensituationen staatlicherseits nur dann eingeschränkt werden, wenn der Grundrechtsschutz von Art. 6 GG durch die immanente Schranke anderer verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter zurückgedrängt wird.

Protokoll eines „Hausbesuchs“

„Protokoll vom 07.09.2012

Nachdem meine Mutter am Dienstag, den 04.09.2012, 12.30 Uhr aus der Kurzzeitpflege in unser Haus zurückgekommen war, geschah am Freitag etwas Erschreckendes:

-13.40 Uhr klingelt es an der Haustür.

-Aus dem Fenster heraus (1.Stock) rufe ich herunter: „Hallo, er ist da bitte ?“

-Keine Antwort.

-Dann tritt eine Frau unter dem Dach hervor.

-Ich: „Wer sind Sie bitte?“

-Sie: „Ich bin Frau X.

-Ich: „Und worum geht es bitte?“

-Sie: „Ich bin die Betreuerin Ihrer Mutter. Ich muss sehen, ob es Ihrer Mutter gut geht.“

-Ich: „Das verstehe ich nicht. Wieso Betreuerin ?“

35. Kann der Betreuer den Besuch von Angehörigen untersagen?

Soweit der Betreuer nur für den Bereich der Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bestellt ist, ist hierin nicht automatisch das Recht, den Umgang mit Familienangehörigen zu regeln, enthalten. Allerdings, und dies muss der Laie, der keine Vorsorgevollmacht verfasste, wissen, kann nach dem Betreuungsrecht entweder von Beginn der Betreuungsanordnung an der Richter auch das Recht des Umgangs mit Familienangehörigen per Beschluss regeln oder auch später den Betreuungsbeschluss auf den Bereich „Umgangsrecht mit Familienangehörigen“ erweitern.

36. Kann der Bevollmächtigte gegen Besuchsverbote etwas unternehmen?

Ein heikles Thema stellen die Besuchsverbote dar, die wir immer wieder in der Praxis erleben.
Besuchsverbote werden oftmals von Angehörigen ausgesprochen, die Vorsorge¬vollmacht haben oder bei denen die Eltern wohnen. Insbesondere kennen wir die Problematik der Besuchsverbote von Pflegeheimen, wenn es zum Streit über die Pflege kam.
Generell gilt, dass der Verfügungsberechtigte in dessen Haus sich der Betreute aufhält das alleinige Hausrecht hat und entscheiden kann, ob jemand zu Besuch kommt oder nicht. Ein Klinikarzt kann gegen den Ehemann einer Frau ein Hausverbot und Besuchsverbot erteilen, sogar wenn die Ehefrau dem Ehemann Vollmacht erteilte. Wir kennen Fälle in denen der Ehemann seine Frau erst nach deren Tod wiedersah.

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