Was Angehörige unter Umständen ertragen müssen, wenn sie sich gegen Fixierungen in Pflegeheimen wehren möchten

Es ist kein Geheimnis, dass in Senioren- und Pflegeheimen das Erfordernis der Fixierung (Bettgitter, Bauchgurte, 5- oder 6-Punkt Fixierungen, ruhigstellende Medikamente) schnell an Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte mit der Bitte um Zustimmung Einholung der gerichtlichen Genehmigung herangetragen wird.
Hintergrund ist u. a. in vielen Fällen die Angst des Pflegepersonals, wegen womöglich eintretender Unfälle, verbunden mit Verletzungen der Betroffenen, in Haftung genommen zu werden. In Verbindung mit schnell durch Hausärzte entsprechend ausgestellten Attesten hat sich so schon vor längerer Zeit eine Arbeitshaltung in der Pflegepraxis verfestigt, die als „lieber zu viel fixiert als zu wenig“ bezeichnet werden muss.
Sehr zum Leidwesen der Betroffenen und auch deren Angehörigen, die diese Zustände oft nicht mehr mit ansehen können, sich gegenüber den Entscheidungen des Pflegepersonals aber oft machtlos fühlen. Es wurde uns schon häufig von Angehörigen anschaulich dargelegt, zu welchem Druck und unterschwelligen Drohungen das Pflegepersonal plötzlich im Stande sein kann, wenn die Angehörigen versuchen, darauf hinzuwirken, dass Fixierungen bei Betroffenen gemildert oder aufgehoben werden. Mit anderen Worten: Wenn Angehörige dem Pflegepersonal zu sehr „auf die Nerven“ gehen wird schnell seitens der Heimverwaltung auch einmal eine Betreuungsanregung oder das Erfordernis einer Kontrollbetreuung an das zuständige Betreuungsgericht herangetragen. In der Folge müssen sich die Angehörigen, die das Wohlbefinden der Betroffenen im Auge haben, u. U. plötzlich und völlig unverhofft mit Betreuungsgericht und Betreuungsbehörde und immer renitenter agierendem Pflegepersonal auseinandersetzen. Dies gipfelt im schlimmsten Fall in einem Hausverbot oder einer Kontaktsperre – ausgesprochen gegenüber den Angehörigen.
Es wurde uns auch schon oft genug darüber berichtet, dass Angehörige, die es sich mit dem Pflegepersonal „verscherzt“ haben, bei Besuchen im Pflegeheim auf eine gemeine, unterschwellig, subtile Art psychisch angegriffen und so zu angepasstem Verhalten „erzogen“ werden sollen. Sie werden beispielsweise überhaupt nicht mehr beachtet, wenn sie zu Besuch erscheinen, es wird sich weggedreht, Gespräche werden nicht zugelassen, früher üblich zugetragene Informationen werden zurückgehalten usw. Dazu gesellt sich dann schnell die Sorge, ob auch der Bewohner, der ja jede Stunde seines Lebens im Heim auf die Hilfe und Zuwendung des Pflegepersonals angewiesen ist, in „Sippenhaft“ genommen wird und womöglich dem gleichen demütigenden Verhalten ausgesetzt ist.

Themen
Alle Themen anzeigen