Zum Betreuerwechsel und zur anwaltlichen Vertretung der betreuten Person

Ein Vorschlag der betreuten Person, eine andere, von ihr benannte Person zum Betreuer zu bestellen, ist nur dann ein maßgebliches Kriterium für einen Betreuerwechsel, wenn dieser Vorschlag ernsthaft und auf Dauer angelegt ist und auf einer eigenständigen Willensbildung der betreuten Person beruht. Falls es zu einem Beschwerdeverfahren kommt, ist hinsichtlich dieses Kriteriums auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen. Hintergrund ist, […..]
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Ist die Entscheidung der Betreuungsbehörde zur Registrierung eines Berufsbetreuers eine Ermessensentscheidung?

Nein. Maßgeblich ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 BtOG. Die berufliche und persönliche Eignung von Berufsbetreuerin ist im Rahmen des § 32 BtOG nicht zu beurteilen. Sofern der Berufsbetreuer die erforderlichen Unterlagen einreicht ist er auf seinen Antrag hin von der Betreuungsbehörde zu registrieren. Soweit Zweifel an der Eignung des Betreuers bestehen, sind diese im Rahmen des § […..]
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Wenn Angehörige zur Übernahme der Betreuung vorgeschlagen werden, sind sie vor der Entscheidung, mit der sie übergangen werden und ein Berufsbetreuer bestellt wird, gerichtlich anzuhören

Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt. BGH, Beschluss vom 1.3.2023 – XII ZB 285/22: Nach § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB hat das Betreuungsgericht dem Wunsch des Betroffenen, eine Person zum Betreuer zu bestellen, zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Betreuer – Altershöchstgrenze?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Alters(höchst)grenze für die Bestellung/Tätigkeit eines gesetzlichen Betreuers. Es ist jedoch möglich, dass sich aufgrund hohen Alters eines Betreuers Hinweise darauf ergeben, dass er möglicherweise nicht mehr dazu in der Lage ist, die Betreuung ordnungsgemäß auszuüben. Dies kann in der Folge zu Zweifeln an seiner persönlichen/fachlichen Geeignetheit zu führen, die schließlich in die Entlassung des Betreuers […..]
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Beendete Betreuung – Herausgabe Kontoauszüge

Kontoauszüge der Betreuten sind nicht Bestandteil der Handakte des Betreuers. Die dienen als Nachweis für die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung des Vermögens gegenüber dem Betreuten und sind diesem herauszugeben. Die Möglichkeit für den Betreuer, im Hinblick auf die Beendigung der Betreuung auf die Jahresabrechnungen gegenüber dem Betreuungsgericht zu verweisen, stellt für den Betreuten kein Hindernis dar, ergänzende Auskunft vom Betreuer (z. B. […..]
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Betreuungsfall – „Der Betreuer ist eine Zumutung“

Wir erhielten im Forschungsinstitut eine Mitteilung eines Angehörigen, die wir wörtlich zitieren wollen: „Der Betreuer meiner Mutter ist eine Zumutung. Die Leiterin und andere Mitarbeiter des Pflegeheims sowie die Hausärztin neben meiner Person haben durchweg schlechte Erfahrung mit diesem Betreuer gemacht. Er ist meist telefonisch nicht erreichbar oder legt einfach auf. Er schreibt unverschämte Mails und Briefe und hat meine […..]
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Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nur dann, wenn ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer auch tatsächlich zur Verfügung steht

Nach § 1897 Abs. 6 BGB ist vorrangig ein ehrenamtlicher Betreuer zu bestellen. Dieser Vorrang gegenüber einem beruflichen Betreuer besteht aber nur dann, wenn eine geeignete Person vorhanden ist, die zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden kann. Die Geeignetheit eines ehrenamtlichen Betreuers kann von den Betreuungsgerichten z. B. dann in Zweifel gezogen, bzw. abgelehnt werden, wenn familieninterne Konflikte bestehen, die dazu […..]
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Ablehnung eines Familienangehörigen als Betreuer durch das Gericht

Die Bestellung eines Angehörigen, den der Betroffene gegenüber dem Gericht als Wunschbetreuer angegeben hat, kann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein. Dies dann, wenn der Betroffene entweder persönlich unter den Spannungen zwischen den Angehörigen untereinander leidet oder die Regelung seiner wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse durch den Angehörigen als Betreuer wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist. BGH, […..]
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Betreuerwechsel – Pflichten gegenüber dem Nachfolgebetreuer

Nach einem Betreuerwechsel hat der bisherige Betreuer die Pflicht, gegenüber dem neuen Betreuer umfassend Auskunft und Rechenschaft über seine Tätigkeit abzugeben. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Anspruch, der im Wege der Klage geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus ist er zu vollständigen Vermögensherausgabe gegenüber dem neuen Betreuer verpflichtet. Zu diesem Herausgabeanspruch zählen neben dem Vermögen auch hinterlegte Gegenstände, […..]
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Betreuerauswahl – Ehepartner

Langjähriger Lebensgefährte und späterer Ehemann wird als Betreuer abgelehnt um ggf. Konflikte mit der Verwandtschaft zu vermeiden! Einen besonders erwähnenswerten Fall, der wieder einmal verdeutlicht, wie Angehörige (hier der Ehepartner) von Betreuungsgerichten bei der Auswahl der Betreuerperson übergangen werden können hat der BGH mit Beschluss vom 14.03.2018, AZ: XII ZB 589/17 entschieden: Es ging um eine demenzkranke Betroffene, die ihren […..]
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Persönlicher Kontakt

Fehlender persönlicher Kontakt eines Betreuers zu der Betroffenen – Pflichtverletzung, Respektlosigkeit und Verletzung der Menschenwürde Eine besonders interessante und vor allem praxisrelevante Entscheidung, die einer großen Zahl von Betreuern „auf die Füße fallen“ dürfte, hat das LG Siegen mit Beschluss vom 04.09.2018 (AZ: 4 T 124/18) getroffen. Es geht dabei um die Frage, wie häufig ein Betreuer den Betreuten persönlich […..]
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Geeignetheitsprüfung des Betreuers – Anregung wichtiger Änderungen im Betreuungsrecht

Um einige seit langem u. a. von unserer Stiftung angeprangerte und in der Öffentlichkeit bekannt gemachte erforderliche Änderungen im Betreuungsrecht zielführend in Angriff zu nehmen hat der Petitionsausschuss inzwischen reagiert und dem Bundestag einen entsprechenden Beschluss zukommen lassen. Es geht dabei auch um den Umfang der Prüfung, die das Gericht zu der Frage vornehmen muss, ob eine Person zur Übernahme […..]
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Betreuereignung

Geeignet ist ein Betreuer zur Übernahme einer Betreuung nur dann, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich deshalb auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten beziehen. Gleichwohl ist es möglich, einen Betreuer zu bestellen, der nicht für alle erforderlichen zu regelnden Angelegenheiten geeignet […..]
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Betreuerauswahl – Vorgeschlagene Betreuerperson durch den Betroffenen

Auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig und/oder einsichtsfähig ist, ist bei der Auswahl des Betreuers vorrangig auf den Vorschlag des Betroffenen einzugehen. Welche Motivation dem Vorschlag zugrunde liegt ist für das Betreuungsgericht unbeachtlich. Grundsätzlich kann jedoch ein Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Betreuerperson nicht den gesetzlichen Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung außer Kraft setzen. Ein Vorschlag des Betroffenen kann nur dann […..]
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Die maßgeblichen Kriterien zur Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten sind vom Einzelfall abhängig

Grundsätzlich gelten bei der Bewertung der Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten dieselben Maßstäbe wie bei einem gesetzlichen Betreuer. Das bedeutet, dass nur dann von einer Ungeeignetheit ausgegangen werden kann, wenn zu befürchten ist, dass es eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen (Vollmachtgebers) darstellen würde, wenn der Bevollmächtigte die Interessen des Betroffenen wahrnehmen würde. Bei der Überprüfung der Geeignetheit des Bevollmächtigten […..]
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Zum Wunsch des Betreuten eine bestimmte Person NICHT zum Betreuer zu bestellen

1. Wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll und der Betreute eine bestimmte Person vorschlägt, die zum Betreuer bestimmt werden soll, ist das Gericht grundsätzlich an diesen Vorschlag gebunden und hat ihm zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB. 2. Hingegen, wenn der Betreute zwar keine Betreuerperson vorschlägt, wohl aber äußert, […..]
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Betreuer entscheiden, ohne die Wünsche der Betreuten zu beachten

In der Betreuungspraxis wird das Selbstbestimmungsrecht von betreuten Menschen durch Betreuer nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Betreuer wird danach ausgesucht, ob er geeignet ist, eine Betreuung zu führen. Maßgebend sind dabei objektive Kriterien. § 1901 Abs. 2 BGB bestimmt: Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die […..]
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Besteht für Eltern von erwachsenen behinderten Kindern ein Anspruch darauf, zu rechtlichen Betreuern bestellt zu werden?

Nein. Es besteht für Eltern kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht, zu Betreuern ihrer erwachsenen Kindern bestellt zu werden und dadurch für sie auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres alle rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Dieses elterliche Sorgerecht besteht nur für minderjährige Kinder. Es sind deshalb von den Betreuungsgerichten bei der Auswahl des zu bestellenden rechtlichen Betreuers keine dem elterlichen Sorgerecht vergleichbaren Elternrechte […..]
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Betreuung behinderter erwachsener Kinder – Nicht immer ist es besser, die Eltern als Betreuer einzusetzen

Es gibt keinen grundsätzlichen Automatismus, nach dem behinderte Menschen ab dem 18. Lebensjahr unter Betreuung gestellt werden. Ein Betreuungsverfahren beginnt entweder mit einem (formlosen) Antrag des Betroffenen selbst (dazu muss keine Geschäftsfähigkeit vorliegen) oder von Amts wegen. Von Amts wegen wird ein Betreuungsverfahren dann eingeleitet, wenn das Gericht Hinweise (von Dritten, im Rahmen einer „Betreuungsanregung“, z. B. durch die Betreuungsbehörde, […..]
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Erweiterung der Aufgabenkreise – Betreuerauswahl und Betreuerprüfung

Wenn im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung einer bereits angeordneten Betreuung zusätzlich um einen weiteren, eigenständigen einzurichtenden Aufgabenkreis zu befinden ist, richtet sich die Auswahl des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers anzuwendenden Vorschrift des § 1897 BGB. Denn eine Betreuungserweiterung um einen neu hinzutretenden Aufgabenkreis gilt als vollständige Einheitsentscheidung. Die Eignung des Betreuers muss auch […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Zur Betreuerauswahl – Verhältnis Ehrenamt / Berufsbetreuer

Interessant ist die neue Entscheidung des BGH ( Beschluss vom 11. Juli 2018, AZ: XII ZB 642/17 – LG Bielefeld, AG Bünde) zur Betreuerauswahl im Verhältnis ehrenamtlicher Betreuer/Berufsbetreuer: Der Gesetzgeber hat der ehrenamtlichen Betreuung bewusst den Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben. Das Betreuungsgericht hat diesen Vorrang deshalb auch gegenüber dem Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, […..]
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Der Betroffene selbst kann vorschlagen, wer Betreuer werden soll. Der Betroffene muss dazu weder geschäftsfähig noch natürlich einsichtsfähig sein

BGH, Beschluss vom 14.3.2018 – XII ZB 589/17 a) Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. b) Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der […..]
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Zum Betreuervorschlag des Betroffenen bzw. dessen Bindungswirkung

Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden. Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung. Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend […..]
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Prognose über die Eignung der Betreuerperson

Die Eignung der Person, die zum Betreuer bestellt werden soll muss positiv festgestellt werden, pauschale Annahmen sind nicht zulässig, d. h. es darf nicht nur auf (vermeintlich) allgemein gültige Anforderungen an eine ordnungsgemäß geführte Betreuung abgestellt werden. Die Prognose, ob eine Person zum Betreuer geeignet ist oder nicht muss in jedem Einzelfall erstellt werden und sich dementsprechend jeweils auf die […..]
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