Die Eignung der Person, die zum Betreuer bestellt werden soll muss positiv festgestellt werden, pauschale Annahmen sind nicht zulässig, d. h. es darf nicht nur auf (vermeintlich) allgemein gültige Anforderungen an eine ordnungsgemäß geführte Betreuung abgestellt werden. Die Prognose, ob eine Person zum Betreuer geeignet ist oder nicht muss in jedem Einzelfall erstellt werden und sich dementsprechend jeweils auf die […..]
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