Das Potential sinnvoller Betreuungsarbeit ist noch lange nicht ausgeschöpft

Um Missständen in der Betreuung allgemein und um dem überflüssigen – und im Übrigen auch in vielen Fällen rechtswidrigen – Phänomen der Betreuerbestellung „auf Vorrat“ endlich wirkungsvoll entgegenzuwirken sind geeignete Maßnahmen erforderlich, die die Qualitätssicherung im Betreuungsrecht vorantreiben.
Noch immer gibt es innerhalb Deutschlands erhebliche regionale Unterschiede, wie mehr oder weniger professionell und damit nachhaltig für die Betroffenen mit dem Thema Betreuungsrecht umgegangen wird. Die betreuungsrechtliche Praxis ist weit davon entfernt, einen flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Standard vorweisen zu können. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Beteiligten z. B. vor allem bezüglich der Aufgabenkreise „Gesundheitssorge“ und „Personensorge“, in denen sich die Auswirkungen psychischer Krankheiten oder Einschränkungen für den Betroffenen besonders schmerzlich zeigen, über viel zu wenig Fachwissen verfügen, was oft falsche, bzw. rechtswidrige Entscheidungen nach sich zieht. Um die Hintergründe und das Verhalten psychisch kranker Betroffener besser verstehen und in der Folge sensibler handeln zu können, ist es erforderlich alle beteiligten Fachkräfte (Behördenmitarbeiter, Rechtspfleger, Richter usw.) speziell zu schulen. Es bringt nichts, vor dieser Notwendigkeit die Augen zu verschließen. Im Gegenteil: ein hoher Qualitätsstandard ist angesichts der massiven Grundrechtsverletzungen, die viele Betroffene in einem Betreuungsverfahren „hinnehmen“ müssen, als Status quo anzustreben. Dazu gehören nicht nur Weiterbildungen der Beteiligten und Verbesserung der gerichtlichen Aufsicht, sondern unserer Meinung nach auch die Einsicht, dass eine Betreuung zum „Wohle des Betroffenen“ am besten durch Zusammenarbeit aller Beteiligten zu erreichen ist. Berufsbetreuer, Richter, Rechtspfleger, Angehörige und Betroffene sollten im Idealfall in engem Kontakt zueinander stehen um Lösungen zu finden. Damit bliebe es auch nicht – wie aktuell so oft – der Einschätzung nur einer Person überlassen, die Qualität der einzelnen Betreuung zu  beurteilen.

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