Vorsorgevollmacht – Suspendierung und Kontrollbetreuung

In Analoger Anwendung des § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB ist eine Suspendierung der Vollmacht auch dann möglich, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Vollmacht wirksam ist (Stichwort Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht). Wenn ein Bevollmächtigter eine Urkunde vorlegt, aus deren Inhalt sich selbst der Verdacht der Fälschung ergibt, begründet dies die […..]
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Zur Kontrollbetreuung: Im Mittelpunkt steht allein der Schutz des Betroffenen

Die Beschwerde einer betroffenen Person gegen die Einrichtung einer Kontrollbetreuung wurde von dem Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 08.01.2023, AZ: 7 T 232/23 zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung vorlagen, insbesondere die betroffene Person aufgrund ihres Krankheitszustandes ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr ausüben konnte und konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Vollmacht nicht […..]
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Vorsorgevollmacht – Maßstab für Geeignetheit des Bevollmächtigten

Die Existenz einer Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung bei vorliegendem Betreuungsbedarf nur dann entgegen, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, wie durch einen Betreuer. Das bedeutet, dass auch ein Bevollmächtigter (genauso wie Betreuer) Wünsche des Vollmachtgebers entsprechend § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB dann zurückweisen muss und ihnen nicht entsprechen darf, wenn […..]
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Zur (Un-)Geeignetheit des Bevollmächtigten – erforderliche amtsgerichtliche Ermittlungen

In dem mit Beschluss des BGH v. 02.08.2023 (AZ: XII ZB 303/22) entschiedenen Fall wurde der Betroffene weder betreuungsgerichtlich angehört, noch ein Sachverständigengutachten eingeholt – dies obwohl die Geeignetheit des Bevollmächtigten für das Betreuungsgericht offensichtlich hätte in Frage stehen müssen. Es konnte damit durch das Betreuungsgericht weder in erforderlicher Weise sicher festgestellt werden, ob und welche Mängel der Vollmachtsausübung vorlagen, […..]
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Die Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten setzt auch voraus, dass er den Vollmachtgeber vor erheblichen Gefahren bewahrt, die dieser krankheitsbedingt nicht (mehr) erkennen kann

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen wie durch einen gesetzlichen Betreuer besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Geltung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus? Falls eine ausdrückliche Regelung fehlt, ist das eine Frage der Auslegung

Ein wichtiger Aspekt bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten ist die Frage, ob diese über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten soll. Wenn ja, ist es ratsam eine entsprechende Formulierung in die Regelungen der Vollmacht mit aufzunehmen. Falls die Vollmacht keine ausdrückliche Regelung dazu enthält, kann dies zu erheblicher Rechtsunsicherheit, bzw. Rechtsstreitigkeiten führen. In einem Fall vom OlG Karlsruhe mit Beschluss […..]
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Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen durch rechtzeitige und rechtssichere Vorsorge

Ein äußerst bestürzender Fall von Vollmachtmissbrauch wurde unserer Stiftung zur Kenntnis gebracht. Ein verwitweter über 80jähriger, leicht dementer und sehr vermögender Herr hatte es versäumt, sich rechtzeitig über seine Vertretung im Alter Gedanken zu machen und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Nur Tage nachdem seine Ehefrau verstorben war, begann die hilfsbereite Nachbarin sich um […..]
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Zur Geeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten – Verlust der Vollmacht

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er – auch unverschuldet – objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben (i. A.  an Senatsbeschluss vom 7. März 2012, AZ: XII ZB 583/11) BGH, Beschluss vom 7. August 2013 – XII ZB 671/12 Eine Betreuung ist (auch nach der Betreuungsrechtsreform) […..]
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Vorsorgevollmacht – Anforderungen und Ablauf der Kontrollbetreuung – Suspendierung der Vollmacht

Der BGH stellt klar: Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. Ergeben sich aus der Vereinbarung und dem erklärten Willen des Vollmachtgebers keine konkreten Vorgaben, kann der Betroffene seine Wünsche nicht […..]
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Vorsorgevollmacht – Diese Formulierung führt u. U. direkt in die gesetzliche Betreuung

Wenn Eltern mehrere Kinder gleichberechtigt mit der Vertretung beauftragen möchten, wird oft eine Gesamtvertretungsberechtigung in der Vorsorgevollmacht bestimmt. Das bedeutet, dass die Bevollmächtigten alle Entscheidungen gemeinsam treffen müssen. Dieser Formulierung liegt das zu diesem Zeitpunkt bestehende Vertrauensverhältnis aller Familienmitglieder untereinander zugrunde. In der Regel wird (ohne weitere rechtliche Beratung) zusätzlich mit aufgenommen, dass ein Bevollmächtigter dann allein zur Vertretung berechtigt […..]
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Wie wirkt die transmortale Vorsorgevollmacht im anschließenden Betreuungsverfahren nach dem Tod des Vollmachtgebers?

Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) ändert nichts daran, dass in dem trotz dieser Vollmacht im Nachhinein angeordneten Betreuungsverfahren die Rechts- und Beteiligtenfähigkeit des Vollmachtgebers (der betreuten Person) dann endet, wenn er verstirbt. Nach dem Tod der betreuten Person kann der Bevollmächtigte mit der transmortalen Vollmacht (soweit sie überhaupt noch existiert) deshalb in dem Betreuungsverfahren die […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Beschwerde des Bevollmächtigten, nach Erledigung der Hauptsache, § 62 FamFG

Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von dem Vorsorgebevollmächtigten auch beim Vorliegen einer transmortalen (über den Tod hinausgehende) Vollmacht kein Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG gestellt werden BGH, Beschluss vom 14.6.2023, AZ:  XII ZB 43/2 Nach dem Tod der betreuten Person fehlt die Antragsberechtigung für den Bevollmächtigten, deshalb ist die Beschwerde […..]
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Widerruf einer notariellen Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

Haben die nach § 51 Abs. 1 BeurkG Berechtigten gegenüber dem Notar eine andere Bestimmung hinsichtlich der Erteilung von Ausfertigungen getroffen, ergeben sich Inhalt und Umfang der Amtspflichten des Notars bei der Prüfung des Rechts eines Dritten auf Erteilung einer Ausfertigung aus dieser Weisung. Kann der Bevollmächtigte nach der Weisung des Vollmachtgebers eine weitere Ausfertigung der Vollmachtsurkunde verlangen, sofern er […..]
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Vorsorgevollmacht versus Berufsbetreuer

Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T.  ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Einrichtung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Nach der Betreuungsreform

BGH, Beschluss vom 29.3.2023, AZ: XII ZB 515/22 (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 04.11.2020 – XII ZB 344/20 und vom 8.1.2020 – XII ZB 368/19). Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Mehrere Bevollmächtigte

Die Ungeeignetheit eines einzelnen Bevollmächtigten kann sich auch daraus ergeben, dass er sich weigert, die Vollmacht im Konsens mit den anderen Bevollmächtigten auszuüben. Wenn sich dadurch die Gefahr ergibt, dass er nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und für den Vollmachtgeber dadurch eine Gefährdungslage entsteht, kann gerichtlich angeordnet werden, dass dieser Bevollmächtigte die Vollmacht insgesamt oder in bestimmten Angelegenheiten […..]
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Zur Vorsorgevollmacht – Warum trotzdem eine Betreuung samt Einwilligungsvorbehalt erforderlich sein kann

Wenn der Vollmachtgeber krankheitsbedingt nachteilige Geschäfte abschließt und dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Vollmachtgebers besteht, reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus, ihn davon abzuhalten und ihn zu schützen. In diesen Fällen besteht keine andere Möglichkeit, als für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge eine Betreuung einzurichten, so dass ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden kann. Nur durch einen Einwilligungsvorbehalt ist es möglich, den […..]
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Ist der Vorsorgebevollmächtigte zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers verpflichtet?

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 212/2

Betreuungsrechtsreform – Änderungen in Bezug auf die Geeignetheit des Bevollmächtigten?

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht lässt die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Betreuung i. d. R. entfallen. Wenn aufgrund bestimmter Umstände durch das Betreuungsgericht überprüft werden muss, ob trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung einzurichten ist, stellt sich in aller Regel die Frage nach der „Geeignetheit“ des Bevollmächtigten. Vor der Reform des Betreuungsrechts galt für den Bevollmächtigten, dass durch ihn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers […..]
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Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer muss gerichtlich genehmigt werden

Nach § 1820 Abs. 5 BGB muss der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der durch den Kontrollbetreuer erklärt wird, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung des Widerrufs ist nur für Vorsorgevollmachten erforderlich. Für alle anderen Vollmachten, die keine Regelungen zur Personensorge oder in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge enthalten, gilt dies nicht (z. B. Kontovollmachten). Für den Widerruf dieser Vollmachten ist eine gerichtliche […..]
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Die Suspendierung der Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht – Voraussetzungen

1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 2 BGB legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht suspendiert werden kann. Danach muss entweder eine dringende Gefahr eines Zuwiderhandelns gegen die Wünsche des Vollmachtgebers vorliegen und der Vollmachtgeber oder sein Vermögen dadurch erheblich gefährdet sein. Oder es muss eine Behinderung des Kontrollbetreuers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer – Suspendierung der Vollmacht

Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Bevollmächtigten überprüfen. Für die Zeit, die diese Prüfung in Anspruch nimmt, kann die Vollmacht suspendiert werden, § 1820 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmacht an den Kontrollbetreuer anordnen kann. Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Zeit, in der die Voraussetzungen eines Widerrufs der Vollmacht […..]
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Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers i. d. R. nur durch Betreuer möglich

Soll eine Vorsorgevollmacht aus der Welt geschafft werden, der Vollmachtgeber ist inzwischen jedoch geschäftsunfähig, kommt allein der Widerruf der Vollmacht durch einen gesetzlichen Betreuer in Betracht. (Mögliche Ausnahme: Es gibt mehrere Vollmachten und der andere Bevollmächtigte ist aufgrund seiner Vollmacht zum Widerruf der anderen Vollmacht berechtigt.) Der Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Vollmachtgebers durch Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten

Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, sind diese nicht dazu befugt, die Vollmacht gegenseitig zu widerrufen. Dies auch dann nicht, wenn die Bevollmächtigten jeweils einzelvertretungsbefugt sind. Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in verschiedenen Vorsorgevollmachten eingesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem anderen Bevollmächtigten. Das kann zu erheblichen Problemen, vor allem […..]
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