Widerruf der Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten

Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, sind diese nicht dazu befugt, die Vollmacht gegenseitig zu widerrufen. Dies auch dann nicht, wenn die Bevollmächtigten jeweils einzelvertretungsbefugt sind.

Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in verschiedenen Vorsorgevollmachten eingesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem anderen Bevollmächtigten. Das kann zu erheblichen Problemen, vor allem familiären Konflikten führen. Praxisrelevant ist dieser Fall dann, wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig ist und deshalb den Widerruf der Vollmacht nicht mehr selbst erklären kann.

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