Vorsorgevollmacht versus Berufsbetreuer

Leider wird uns seit Jahren regelmäßig darüber berichtet, dass es trotz wirksamer Vorsorgevollmacht zur Einrichtung von beruflich geführten Betreuungen kommt – sogar z. T.  ohne dass die Bevollmächtigten davon informiert werden. Diese Fälle tragen sich insbesondere in Zusammenhang mit der Einlieferung der betreuten Menschen in Pflegeheime zu. Hausärzte sind der Meinung, die betroffenen Personen seien zu Hause nicht ausreichend versorgt, oder sie seien allein und vereinsamt. Eine Nachbarin erzählt noch „da kümmert sich keiner“, so kann eines zum anderen kommen… Die Lösung des Problems wird oft in einem Umzug ins Pflegeheim gesehen. Ob die betroffenen Personen genauso denken, ist nicht bekannt bis zweifelhaft.

Sowohl die betreuten Personen, als auch die Vorsorgebevollmächtigten, die hier übergangen werden oder deren Vorsorgevollmacht widerrufen werden soll, sollten sich in diesem Fall umgehend von einem Fachmann rechtlich beraten lassen.

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