Zur Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz

Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit ein, von einer erneuten Anhörung des Betroffenen abzusehen. Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, […..]
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Unbegründete Anregung einer Betreuung – Sofortiges Handeln ist erforderlich

Aus heiterem Himmel erhielt ein Betroffener ein Schreiben des Betreuungsgerichts mit der Mitteilung, es gäbe Hinweise darauf, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst erledigen könne und deshalb zu überprüfen sei, ob Unterstützung durch ein Betreuungsverfahren geboten sei. Der Betroffene solle deshalb den beigefügten Fragebogen ausfüllen. Unmittelbar danach setzte sich die Betreuungsbehörde mit dem Betroffenen in Verbindung […..]
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Was bedeutet die Beendigung der Betreuung für die Vertretungsmacht und Tätigkeit des Betreuers?

Sobald die Betreuung endet, was durch Ablauf einer einstweiligen Anordnung, den Tod der betreuten Person oder durch Aufhebung der Betreuung geschehen kann, endet auch die Tätigkeit des Betreuers. Der Beschluss über die Beendigung der Betreuung wird mit Bekanntgabe an den Betreuer wirksam. Wenn sofortige Wirksamkeit angeordnet wurde, tritt diese mit Bekanntgabe an die betreute Person oder an den Verfahrenspfleger ein. […..]
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Beendigung der Betreuung – was passiert mit Rechtsgeschäften, für die vom Betreuer eine gerichtliche Genehmigung beantragt wurde, über die bis dahin noch nicht entschieden wurde oder die noch nicht rechtskräftig sind?

Diese Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam. Der Betreuer ist nicht mehr zur Vertretung des Betreuten befugt (§ 1823 BGB). Nur dann, wenn nach Beendigung der Betreuung entweder der Betreute oder sein Rechtsnachfolger das mit der Genehmigung beabsichtigte Rechtsgeschäft genehmigt, wird es wirksam. Die zuvor beantragte Genehmigung kann nach Beendigung der Betreuung nicht mehr erteilt, bzw. nicht mehr rechtskräftig werden.

Überprüfung der Vollmacht des für die betreute Person auftretenden Rechtsanwalts?

Ist eine betreute Person im Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten, wird dessen Vollmacht entsprechend § 11 S. 3 und 4 FamFG nicht von Amts wegen überprüft. Anderes gilt nur dann, dann sich für das Gericht aufgrund von tatsächlichen Anhaltspunkten begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt von […..]
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Die Verfahrensfähigkeit der betreuten Person und ihr Recht, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen

Immer wieder wird uns berichtet, dass es betreuten Personen mit unterschiedlichen (falschen) Begründungen von vornherein verwehrt wird, sich in ihrem Betreuungsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Das ist äußerst problematisch, denn es sind gerade betreute Personen, die sich aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eben nicht selbst energisch zur Wehr setzen können und anwaltliche Unterstützung benötigen. Falsche Informationen wie zum Beispiel: „Aufgrund des […..]
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Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Anhörung der betreuten Person von nur einem Richter der Beschwerdekammer kann rechtsfehlerhaft sein

Die Anhörung der betreuten Person im Beschwerdeverfahren muss nicht zwangsläufig durch alle Mitglieder der Beschwerdekammer erfolgen. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG hat die Beschwerdekammer darüber zu entscheiden, ob es wegen der Umstände des Einzelfalles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen Eindruck von der betreuten Person verschafft oder ob die Möglichkeit besteht, dass die Anhörung durch […..]
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Zur Frage rückwirkend vom Betreuten zu erstattenden Kosten für das Betreuungsverfahren nach Änderung des Schonvermögensbetrages

Der geltende Schonvermögensbetrag in Höhe von 10.000 € für Betreute gilt auch für Betreuungsverfahren, die vor dem 01.01.2023 abgerechnet und deren Kosten aufgrund von Mittellosigkeit des Betreuten von der Staatskasse übernommen wurden. Aus dem Beschluss LG Lübeck v. 03.03.2023, AZ: 7 T 49/23: Gemäß § 1880, 1879 BGB i.V.m. § 16 Abs. 1 VBVG kann der Betreuer Zahlung seiner Vergütung […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die […..]
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Betreuerwechsel – Kann die betroffene Person in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten tatsächlich die wahren Wünsche äußern?

Insgesamt ist der Erfolg eines Antrages auf Betreuerwechsel maßgeblich davon abhängig, auf welche Weise das Verfahren durch das jeweilige Gericht durchgeführt wird. Dabei besteht erheblicher Spielraum. Wenn z. B. ein Betreuerwechsel nach jahrelanger Führung der Betreuung durch ein und denselben Betreuer erreicht werden soll, steht der Betroffene nachvollziehbar erheblich unter Druck, wenn eben dieser Betreuer der gerichtlichen Anhörung beiwohnt. Gleiches […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Betreuungsgericht Entscheidungen – Rechtskraft

Entscheidungen des Betreuungsgerichts erwachsen nicht in Rechtskraft. Dies heißt, anders als in einem normalen Zivilprozess, dass Sie gegen ein einmal entschiedenes Urteil in dem Fall nicht mehr weiter vorgehen können. In Betreuungsfällen können Sie gegen Entscheidungen des Gerichts, wenn Ihnen ein neuer Sachverhalt oder eine veränderte Situation wichtig erscheint, die zur Änderung der Betreuungsentscheidung führen könnte, einen neuen Antrag stellen. […..]
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