Betreuerauswahl – Unentschlossenheit der betroffenen Person

Die sog. „Wankelmütigkeit“ von betreuten Personen ist krankheits- und/oder altersbedingt keine Seltenheit. Vor allem bei dem Krankheitsbild der Demenz äußern Betroffene – motiviert durch die jeweilige Person, die Ihnen gerade gegenübersteht und dem Wunsch, es dieser Person „rechtzumachen“ – immer wieder gegenteilige Wünsche. Viele schaffen es zusätzlich, durch Aufrechterhaltung einer gewissen Fassade energisch und bestimmt aufzutreten. Im Hinblick auf die Betreuerauswahl kann dies dazu führen, dass aufgrund einer „Momentaufnahme“ (gerichtliche Anhörung, Anhörung durch die Betreuungsbehörde und/oder Verfahrenspfleger) ein(e) Betreuer(in) bestellt wird, die weder den Interessen noch dem wirklichen Willen der betroffenen Person entspricht.

In Einzelfällen findet im Vorfeld geradezu ein „Wettlauf“ von zur Übernahme der Betreuung bereiten Personen statt, die Manipulation der betroffenen Person in vielfältigster Weise beinhaltet. „Sieger“ ist derjenige, der größtmöglichen Zeit- und Energieaufwand betreibt, die betroffene Person zu beeinflussen und kurz vor Anhörungstermin noch einmal „nachgelegt“ hat. Die Betreuerauswahl im Nachhinein durch einen Antrag auf Betreuerwechsel noch einmal abändern zu wollen, begegnet in der Praxis erheblichen Schwierigkeiten.

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