Betreuer – Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Betreuer unterliegen zwar nicht der Schweigepflicht des § 203 StGB, wohl aber den Vorgaben der DSGVO und einer zivilrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus dem Gebot des § 1821 BGB, wonach die Wünsche und/oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person zu beachten sind. Es liegt nahe, dass es dem Wunsch und/oder dem mutmaßlichen Willen einer betreuten Person zuwiderlaufen […..]
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Informationsermittlung und Weitergabe der Informationen durch die Betreuungsbehörde

Wenn es um die Frage geht, ob eine Betreuung für eine Person eingerichtet werden muss wird die Betreuungsbehörde eingeschaltet. Diese wird personenbezogene Daten der betroffenen Person ermitteln. Dazu gehört in erster Linie, dass die entsprechenden Daten bei der betroffenen Person selbst und mit deren Einverständnis erfragt und ermittelt werden. Die betroffene Person muss hierbei von der Betreuungsbehörde in Kenntnis darüber […..]
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Akteneinsicht in gerichtliche Betreuungsakte / Übersendung der Betreuungsakte an Staatsanwaltschaft / Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungsanspruch des Betreuten

Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich ebenso wenig Akteneinsichtsrecht in eine (komplette) Betreuungsakte wie jeder andere Dritte auch. Daran ändert auch die Gewährung von Akteneinsicht nach den Grundsätzen der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) nichts.  Nur dann, wenn eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und andere schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder wenn die Beteiligten zustimmen, […..]
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Sind Betreuer „Amtsträger“ im Sinne des Strafgesetzbuches?

Wenn Betreuer "Amtsträger" nach den Definitionen im Strafgesetzbuch wären, hätte dies zur Folge, dass sie sich mit der unbefugten Weitergabe von Informationen über Betreute eventuell strafbar machen könnten. Begrifflich ist der Betreuer in den entsprechenden Regelungen nirgendwo aufgeführt, es gibt also bis jetzt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Betreuer „Amtsträger“ sind. Auch die Rechtsprechung hat die Amtsträgerschaft für Betreuer […..]
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Die Schweigepflicht für Betreuer muss endlich gesetzlich klar geregelt werden

Die Frage, ob ein Betreuer einer Verschwiegenheitspflicht unterliegt oder nicht, ist im Gesetz nicht geregelt. Unseres Erachtens handelt es sich hier um eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss. Sie werden nach der Rechtsprechung weder als Amtsträger, noch als für den öffentlichen Dienst Verpflichtete, noch als Geheimnisträger (§ 11 und § 203 StGB) angesehen (vgl. z. B. Urteil OLG München […..]
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Gilt für den Betreuer eine Schweigepflicht?

Der Betreuer unterliegt grundsätzlich keiner Schweigepflicht. Diese Tatsache ist in vielerlei Hinsicht bedenklich. Denn durch die Anordnung einer Betreuung ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betreuten sowieso schon belastet. Mit dem Schutz der Wahrung der Intimsphäre müsste gerade in Betreuungsfällen besonders sensibel umgegangen werden. Dem ist aber leider nicht so. Durch die fehlende Schweigepflicht des Betreuers werden die Einschränkungen, die der […..]
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Schweigepflicht in Betreuungsverfahren?

Schon die bloße Mitteilung gegenüber Dritten darüber, dass für einen Betroffenen eine Betreuung eingerichtet wurde, kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darstellen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1991 festgestellt (AZ: 1 BvR 239/90). Denn oft erleben die Betroffenen in der Gesellschaft dadurch eine Stigmatisierung, die ihnen das Leben noch zusätzlich schwer macht. Sie werden unter Umständen abgestempelt als solche, die […..]
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Betreuer verletzten die Schweigepflicht der Ärzte

Immer wieder werden uns ärztliche Gutachten über Betreuer vorgelegt, die an dritte Personen weitergeleitet wurden. Im Betreuungsgesetzt ist vergessen worden, den Betreuern eine Schweigepflicht aufzuerlegen.   Wir erleben Journalisten, die ärztliche Gutachten veröffentlichen, die sie von einem Betreuer erhalten haben. Auch im Vorsorgevollmachtsrecht hätte man die Verschwiegenheitspflicht aufnehmen müssen. Hier ist ebenfalls nichts geregelt.

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