Kann ein Betreuer ein „Eheverbot“ gegenüber dem Betreuten aussprechen?

In vielen Fällen versuchen Berufsbetreuer die Eheschließung des Betreuten zu verhindern. Die Betreuten sollten sich jedoch nicht entmutigen lassen. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, ob der Betreuer die Eheschließung tatsächlich verweigern darf. Ein Betreuer kann grundsätzlich die Eheschließung nicht verbieten. Früher war das anders, im Fall der „beschränkten Ehemündigkeit“ war die Genehmigung des Vormunds notwendig und zulässig. Heute kommt […..]
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