Der Betreuer hat die Aufgaben zunächst die betroffene Person in Entscheidungsfindungen zu unterstützen. Zentraler Maßstab für Betreuer ist nicht – wie vielfach angenommen – unreflektiert eigene, also ersetzende Entscheidungen zu treffen, sondern der betreuten Person so viel Selbstbestimmungsrecht zu belassen wie möglich. Dazu hat der Betreuer die Angelegenheiten der betreuten Person mit dieser zu besprechen (Besprechungspflicht), ggf. verschiedene Lösungswege und […..]
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