Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Menschenrechtsbeschwerde vor den Vereinten Nationen

Will man gegen einen Staat eine Individualbeschwerde wegen Verletzung eines Menschenrechts aus dem Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR) erheben, ist als erstes zu prüfen, ob dieser Staat das 1. Fakultativprotokoll, das den Mechanismus der Individualbeschwerde enthält, ratifiziert hat. Nach letzten Auskünften haben jedoch 116 Staaten von weltweit anerkannten 193 Staaten das 1. Fakultattivprotokoll ratifiziert, darunter auch Deutschland. […..]
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Die Menschenrechtsbeschwerde vor den Vereinten Nationen

Der maßgebliche völkerrechtliche Vertrag, der die Menschenrechte enthält, die über eine Individualbeschwerde geltend gemacht werden können, heißt Internationaler Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR). Der Pakt selbst enthält viele bei einer Betreuung oder Unterbringung relevanten Menschenrechte. So regelt beispielsweise Artikel 7 des Pakts, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf; insbesondere […..]
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