Zur Kontrollbetreuung: Im Mittelpunkt steht allein der Schutz des Betroffenen

Die Beschwerde einer betroffenen Person gegen die Einrichtung einer Kontrollbetreuung wurde von dem Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 08.01.2023, AZ: 7 T 232/23 zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Kontrollbetreuung vorlagen, insbesondere die betroffene Person aufgrund ihres Krankheitszustandes ihre Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr ausüben konnte und konkrete Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Vollmacht nicht […..]
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Vorsorgevollmacht – Maßstab für Geeignetheit des Bevollmächtigten

Die Existenz einer Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung bei vorliegendem Betreuungsbedarf nur dann entgegen, wenn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, wie durch einen Betreuer. Das bedeutet, dass auch ein Bevollmächtigter (genauso wie Betreuer) Wünsche des Vollmachtgebers entsprechend § 1821 Abs. 3 Nr. 1 BGB dann zurückweisen muss und ihnen nicht entsprechen darf, wenn […..]
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Wie es trotz Vorsorgevollmacht zur Anordnung einer Betreuung kommen kann – Gefahr für den Vollmachtgeber, wenn ein Bevollmächtigter aus der Reihe tanzt

Wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und deshalb die Person des Vollmachtgebers oder sein Vermögen erheblich gefährdet sind, kann dem Bevollmächtigten die Ausübung der Vollmacht durch das Betreuungsgericht untersagt werden, § 1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB. Diese Gefahr kann auch darin bestehen, dass bei mehreren Bevollmächtigten ein Bevollmächtigter […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Einrichtung einer Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Nach der Betreuungsreform

BGH, Beschluss vom 29.3.2023, AZ: XII ZB 515/22 (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 04.11.2020 – XII ZB 344/20 und vom 8.1.2020 – XII ZB 368/19). Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. […..]
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Betreuungsrechtsreform – Änderungen in Bezug auf die Geeignetheit des Bevollmächtigten?

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht lässt die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Betreuung i. d. R. entfallen. Wenn aufgrund bestimmter Umstände durch das Betreuungsgericht überprüft werden muss, ob trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung einzurichten ist, stellt sich in aller Regel die Frage nach der „Geeignetheit“ des Bevollmächtigten. Vor der Reform des Betreuungsrechts galt für den Bevollmächtigten, dass durch ihn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer muss gerichtlich genehmigt werden

Nach § 1820 Abs. 5 BGB muss der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der durch den Kontrollbetreuer erklärt wird, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung des Widerrufs ist nur für Vorsorgevollmachten erforderlich. Für alle anderen Vollmachten, die keine Regelungen zur Personensorge oder in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge enthalten, gilt dies nicht (z. B. Kontovollmachten). Für den Widerruf dieser Vollmachten ist eine gerichtliche […..]
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Die Suspendierung der Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht – Voraussetzungen

1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 2 BGB legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht suspendiert werden kann. Danach muss entweder eine dringende Gefahr eines Zuwiderhandelns gegen die Wünsche des Vollmachtgebers vorliegen und der Vollmachtgeber oder sein Vermögen dadurch erheblich gefährdet sein. Oder es muss eine Behinderung des Kontrollbetreuers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer – Suspendierung der Vollmacht

Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Bevollmächtigten überprüfen. Für die Zeit, die diese Prüfung in Anspruch nimmt, kann die Vollmacht suspendiert werden, § 1820 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmacht an den Kontrollbetreuer anordnen kann. Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Zeit, in der die Voraussetzungen eines Widerrufs der Vollmacht […..]
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Vorsorgevollmacht – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten wg. Groll gegenüber dem Vollmachtgeber

Eine Betreuung kann trotz wirksamer Vorsorgevollmacht erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet […..]
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Kontrollbetreuer – Geltendmachung v. Ansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung. BGH, Beschluss vom 12.10.2022 – XII ZB 273/22

Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten durch Verbringung in ein weit entferntes Pflegeheim – Verlust der Vollmacht

Wenn ein Bevollmächtigter sich dazu entscheidet, den Vollmachtgeber in ein Pflegeheim zu verlegen, das sich in großer räumlicher Distanz zu den Familienangehörigen befindet und dies zu einer schweren Beeinträchtigung zwischen dem Vollmachtgeber und Familienangehörigen führt, kann dies zur Ungeeignetheit des Bevollmächtigten führen. Dies hat zur Folge, dass er die Vollmacht nicht mehr ausüben darf und eine Betreuung eingerichtet wird. Es […..]
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Missbrauch von Vorsorgevollmachten

Die Grenzen der Befugnisse eines Bevollmächtigten werden anhand des Inhalts der Vollmacht, der Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers und ggf. schlussendlich nach der Sittenordnung (§ 138 BGB) beurteilt. Ob Missbrauch vorliegt ist jeweils eine Frage des Einzelfalles und sollte im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung abgeklärt werden. Ein durch eine Bevollmächtigte erteiltes „Leseverbot“ ist rechtswidrig. Ein Verbot „Dokumente zu unterschreiben“ ist grundsätzlich ebenso […..]
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Die Ermächtigung des Kontrollbetreuers zum Widerruf einer Vollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises dar

Die Erweiterung einer bestehenden Kontrollbetreuung um die Befugnis zum Widerruf einer erteilten Vorsorgevollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Kontrollbetreuers dar. Denn die gerichtliche Ermächtigung zum Widerruf einer Vollmacht, die nach § 278 Abs. 1 FamFG sofort mit Bekanntgabe an den Betreuer wirksam wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das aus Art. 2 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht des […..]
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Kontrollbetreuung – Erweiterung des Aufgabenkreises auf „Widerruf der Vollmacht“

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer eingesetzt wurde kommt es oft vor, dass der Aufgabenkreis des Kontrollbetreuers erweitert wird, so dass er auch zum Widerruf der Vollmacht ermächtigt wird. Das Ergebnis dieses Widerrufs ist, dass die Vorsorgevollmacht unwiederbringlich vernichtet wird. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff für den Betroffenen. Deshalb kann vor der Erweiterung des Aufgabenkreises […..]
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Kontrollbetreuung – Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Wie jede andere Betreuung darf eine Kontrollbetreuung nur dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Der Vollmachtgeber hat die Vollmacht gerade für den Fall erstellt, dass er irgendwann in eine Situation kommen kann, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Durch die Vollmacht möchte er die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung vermeiden. Deshalb kann das Bedürfnis nach einer […..]
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Kontrollbetreuermissbrauch

Ein nicht sehr seltener Fall kam auf unseren Tisch im Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung. Ein Sohn hatte seine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht. Alles war perfekt vertraglich geregelt. Sie sollte bis zu ihrem Tod in einem Einzelzimmer bleiben. Nach einigen Jahren, als die Mutter dann mehr dement wurde, empfahl das Pflegeheim, die Mutter in einem Zimmer mit einer weiteren Pflegeperson unterzubringen, […..]
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Wer trägt die Kosten des Kontrollbetreuers?

In Betreuungssachen ist grundsätzlich der Betreute dazu verpflichtet, die anfallenden Kosten zu übernehmen – soweit er nicht mittellos ist. Dies gilt auch für die Kontrollbetreuung. Das Betreuungsgericht kann nach § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten auch einem Dritten auferlegen, wenn dieser die Tätigkeit des Gerichts veranlasst hat und ihn ein grobes Verschulden trifft. Diese Verfahrensweise betrifft Ausnahmefälle, bei denen […..]
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Vollmachtswiderruf durch Kontrollbetreuer

Wenn dem Kontrollbetreuer der Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ übertragen werden soll müssen die dafür erforderlichen Feststellungen durch das Betreuungsgericht getroffen werden. Das bedeutet, dass das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lassen muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert, dass grundsätzlich zunächst – […..]
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Betreuerbestellung in Unkenntnis einer wirksamen Vollmacht – Rechtsfolgen

Entgegen der teilweise bestehenden Ansicht ist es nicht so, dass eine wirksam erteilte Vollmacht deshalb automatisch unwirksam wird, weil (in Unkenntnis der bestehenden Vollmacht) eine Betreuung eingerichtet wird. Im Gegenteil – eine wirksam erteilte Vollmacht, die sich auf alle zu regelnden Aufgabenkreise erstreckt, bewirkt, dass eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden muss weil sie aufgrund der Bevollmächtigung nicht erforderlich ist. […..]
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Pflichtwidriges Unterlassen eines Vollmachtswiderrufs

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese vom Bevollmächtigten missbraucht wird – beispielsweise um sich auf Kosten des Vollmachtgebers selbst zu bereichern – muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In der Regel wird dem Betreuer in diesen Sachverhaltskonstellationen der Aufgabenkreis […..]
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Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Der Lebensabend einer älteren Dame, die durch Vollmachtmissbrauch in die gesetzliche Betreuungsmaschinerie gerät – ein Beispiel

Ein besonders bedauerlicher und würdelos verlaufender Betreuungsfall in Verbindung mit Missbrauch einer Vorsorgevollmacht wurde unserer Stiftung zugetragen. Eine ältere Dame, die ihr Leben lang unabhängig und selbstbestimmt als engagierte Ärztin gearbeitet hatte, hatte einer „Freundin“ für den Fall, dass die aufgrund einer Krankheit oder in hohem Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst bestimmen kann, eine umfassende Vollmacht erteilt und sie […..]
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Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Zum Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Widerruf von Vorsorgevollmachten durch Betreuer gehört zu den problematischsten Bereichen des Betreuungsrechts. Immer wieder gibt es schwierige Grenzfälle, in denen entschieden werden muss, ob ein gerichtlich eingesetzter Betreuer dazu ermächtigt werden soll, eine Vorsorgevollmacht – die Ausdruck freier Willensbestimmung des Betroffenen ist – widerrufen und damit vernichten zu dürfen. Unserer Meinung nach geschieht dies viel zu oft. Selten sind […..]
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Das Unheil zum Thema „Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Betreuer“ nimmt seinen Lauf, korrigierende Aussagen der Rechtsprechung sind bis jetzt nicht in Sicht

Das Thema „Widerruf einer Vollmacht durch (Kontroll-)Betreuer“ ist brandaktuell und verlangt immer dringender nach Antworten. Es geht dabei um die Fälle, in denen der Bevollmächtigte (unberechtigt) unter Verdacht steht, die ihm erteilte Vollmacht zu missbrauchen. Erfahrungsgemäß handelt es sich meistens um Angehörige oder dem Vollmachtgeber nahestehende Dritte, die die Vollmacht außer Kraft setzen möchten. Sei es, weil sie ihre vermeintlich […..]
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Gesetzeslücke Kontrollbetreuung

Wie schon häufig in unseren Beiträgen dargestellt, ist die Kontrollbetreuung ein Thema, bei welchem dringend gesetzlicher Regelungsbedarf gefordert ist. Besonders hervorzuheben ist diesbezüglich unserer Meinung nach hinsichtlich der funktionellen Zuständigkeit (Richter oder Rechtspfleger?) innerhalb der Gerichte bei der Frage, ob überhaupt eine Kontrollbetreuung angeordnet werden darf oder nicht. Inhaltlich richtet sich dies danach, ob die Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers […..]
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Was eine Kontrollbetreuung anrichten kann

Ein zu diesem oben beschriebenen Thema unserer Stiftung zugetragener Fall zeigt deutlich, wie der ursprünglich geäußerte Wille einer Vollmachtgeberin durch eine Kontrollbetreuung ausgehebelt werden kann. Die ältere, mittlerweile demente und in einem Seniorenheim lebende Dame hatte ihrer Nichte und deren Sohn umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Aufgrund von unberechtigten Anschuldigungen vermögensrechtlicher Art eines anderen Verwandten wurde eine befristete Kontrollbetreuung eingerichtet. Die Kontrollbetreuerin […..]
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