Betreuer – Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

Betreuer unterliegen zwar nicht der Schweigepflicht des § 203 StGB, wohl aber den Vorgaben der DSGVO und einer zivilrechtlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese zivilrechtliche Verschwiegenheitspflicht ergibt sich aus dem Gebot des § 1821 BGB, wonach die Wünsche und/oder der mutmaßliche Wille der betreuten Person zu beachten sind. Es liegt nahe, dass es dem Wunsch und/oder dem mutmaßlichen Willen einer betreuten Person zuwiderlaufen […..]
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Datenschutzskandal im Betreuungsrecht

Der Kester-Häusler-Stiftung ist ein Datenschutzskandal bekannt geworden, über den wir nur staunen können. Wir wurden angeschrieben von einer Dame, die eine Betreuung hatte. Die Betreuung wurde aufgehoben, da sie im Bereich der Vermögenssorge nicht mehr notwendig war. Wenn die Dame nun bei der Bank, oder irgendwo anders, den Nachweis über die Aufhebung der Vermögenssorge vorgelegt wird, muss der Betreute ein […..]
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