Vorsorgevollmacht – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten wg. Groll gegenüber dem Vollmachtgeber

Eine Betreuung kann trotz wirksamer Vorsorgevollmacht erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte mangels Befähigung oder wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Die Ermächtigung des Kontrollbetreuers zum Widerruf einer Vollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises dar

Die Erweiterung einer bestehenden Kontrollbetreuung um die Befugnis zum Widerruf einer erteilten Vorsorgevollmacht stellt eine wesentliche Erweiterung des Aufgabenkreises des Kontrollbetreuers dar. Denn die gerichtliche Ermächtigung zum Widerruf einer Vollmacht, die nach § 278 Abs. 1 FamFG sofort mit Bekanntgabe an den Betreuer wirksam wird, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das aus Art. 2 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht des […..]
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Kontrollbetreuung – Erweiterung des Aufgabenkreises auf „Widerruf der Vollmacht“

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und zur Kontrolle des Bevollmächtigten ein Kontrollbetreuer eingesetzt wurde kommt es oft vor, dass der Aufgabenkreis des Kontrollbetreuers erweitert wird, so dass er auch zum Widerruf der Vollmacht ermächtigt wird. Das Ergebnis dieses Widerrufs ist, dass die Vorsorgevollmacht unwiederbringlich vernichtet wird. Dies bedeutet einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff für den Betroffenen. Deshalb kann vor der Erweiterung des Aufgabenkreises […..]
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Beschwerdebefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Erweiterung der Betreuung um die Befugnis des Kontrollbetreuers zum Widerruf der Vollmacht einlegen. Die trotz des Widerrufs partiell als fortbestehend anzusehende Vollmacht umfasst auch die Befugnis, im Namen des Betroffenen einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde […..]
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Kontrollbetreuung – Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Wie jede andere Betreuung darf eine Kontrollbetreuung nur dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Der Vollmachtgeber hat die Vollmacht gerade für den Fall erstellt, dass er irgendwann in eine Situation kommen kann, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Durch die Vollmacht möchte er die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung vermeiden. Deshalb kann das Bedürfnis nach einer […..]
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Vollmachtswiderruf durch Kontrollbetreuer

Wenn dem Kontrollbetreuer der Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ übertragen werden soll müssen die dafür erforderlichen Feststellungen durch das Betreuungsgericht getroffen werden. Das bedeutet, dass das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lassen muss. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert, dass grundsätzlich zunächst – […..]
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Betreuerbestellung in Unkenntnis einer wirksamen Vollmacht – Rechtsfolgen

Entgegen der teilweise bestehenden Ansicht ist es nicht so, dass eine wirksam erteilte Vollmacht deshalb automatisch unwirksam wird, weil (in Unkenntnis der bestehenden Vollmacht) eine Betreuung eingerichtet wird. Im Gegenteil – eine wirksam erteilte Vollmacht, die sich auf alle zu regelnden Aufgabenkreise erstreckt, bewirkt, dass eine gesetzliche Betreuung nicht eingerichtet werden muss weil sie aufgrund der Bevollmächtigung nicht erforderlich ist. […..]
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Pflichtwidriges Unterlassen eines Vollmachtswiderrufs

Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt und diese vom Bevollmächtigten missbraucht wird – beispielsweise um sich auf Kosten des Vollmachtgebers selbst zu bereichern – muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Geschäftsunfähigkeit nicht mehr selbst dazu in der Lage ist, die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten zu widerrufen. In der Regel wird dem Betreuer in diesen Sachverhaltskonstellationen der Aufgabenkreis […..]
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Was ist wichtig wenn eine Vorsorgevollmacht widerrufen wurde?

Wenn eine Vorsorgevollmacht von dem (geschäftsfähigen) Vollmachtgeber oder von einem inzwischen eingesetzten Betreuer widerrufen wird muss der Bevollmächtigte die ihm ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückgeben. Dazu muss er entweder vom Betreuer oder vom Vollmachtgeber am besten schon in dem Widerrufsschreiben unter Fristsetzung aufgefordert werden. Mit der Rückgabe der Vollmacht erlischt die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten, die nach dem Widerruf und zwischen der Rückgabe […..]
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Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Wann trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung eingerichtet wird – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Obwohl eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, kann eine Betreuung dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist dann der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Schwester widerruft Vollmacht

Einen interessanten Fall hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden. Eine Schwester hatte der anderen Schwester vorgeworfen, dass Sie die Vermögensinteressen der Vollmachtgeberin missbraucht. Aus diesem Grund hat die Schwester, die diese Vorwürfe machte, der anderen Schwester gegenüber die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen, weil 1. Die Vorsorgevollmacht inhaltlich nicht erlaubt, dass ein Vollmachtnehmer die Vollmacht des […..]
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Widerruf durch Mitbevollmächtigten

Das OLG Karlsruhe hat am 03.02.2010 eine sehr wichtige Entscheidung gefällt, dass –  wenn mehrere Personen eine Vorsorgevollmacht haben und soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat – keiner der Bevollmächtigten befugt ist, die Vollmacht des anderen zu widerrufen. Wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht widerrufen hat und auf Herausgabe der Vollmacht gegen den anderen klagt, so ist er hierzu prozessual […..]
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Vorsorgevollmacht – Durchführung des Widerrufs

Immer wieder erleben wir in der Praxis Erbschleicherfälle, bei denen bei einem Notar heimlich eine Vorsorgevollmacht vom Erbschleicher dem Erblasser erstellt wurde. Immer wieder hören wir daher auch die Frage: Muss die notariell erstellte Vorsorgevollmacht beim Notar auch in notarieller Form widerrufen werden? Nein! Selbstverständlich muss diese nicht in gleicher Form widerrufen werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit der […..]
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Vollmacht – Widerruf

In der Praxis stellen wir sehr viele Fälle fest, bei denen Vollmachten widerrufen werden, um an das Vermögen der Vollmachtgeber zu gelangen. Hilfspersonen, Nachbarn oder eigene Angehörige versuchen oftmals, Vollmachten bei alten Menschen zu ergattern, um Vorsorgevollmachten zu widerrufen, die die alten Menschen schon vor längerer Zeit an Vertrauenspersonen gegeben haben. Es empfiehlt sich daher, den Widerruf einer Vollmacht eventuell […..]
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Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rücknahme

Eine Vorsorgevollmacht, die einmal widerrufen wurde, ist rechtlich nicht mehr wirksam. An die Stiftung sind Anfragen gerichtet worden, ob der Widerruf der Vollmacht zurückgenommen werden kann. Dies muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Indem uns bekannten Fall wurde der Widerruf durch einen Notar durchgeführt. Die betroffenen älteren Vollmachtgeber (82 Jahre/ 84 Jahre) waren sich über die Konsequenzen des Widerrufs […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf in Kroatien

Auch in Kroatien gibt es die Möglichkeit der privatrechtlichen Vorsorge durch die Erstellung von Vorsorgevollmachten. Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland und auch zu einigen anderen europäischen Ländern ist, dass die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss. Damit soll sichergestellt werden, dass der ernsthafte Wille des Vollmachtgebers bezüglich des Inhalts der Vollmacht und bezüglich der Person des Vollmachtnehmers anerkannt und damit die […..]
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Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist nicht leicht zu erschüttern

In vielen Fällen werden Vorsorgevollmachten angezweifelt. Sowohl was die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, als auch was die Geeignetheit der Bevollmächtigten angeht. Nicht selten stecken eskalierende Familienkonflikte dahinter, eher weniger die Sorge um das Wohl des betroffenen Vollmachtgebers. Die Folge davon ist oft, dass die Vollmachten als unwirksam angesehen und Betreuungen eingerichtet werden, die damit beginnen, […..]
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Aufhebung der Betreuung wegen Vorsorgevollmacht – Problematisch bei jahrelangem Nichtgebrauch der Vollmacht

Vorsicht ist geboten, wenn eine Vorsorgevollmacht errichtet wurde, diese aber über Jahre hinweg – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Gebrauch genommen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben und deshalb in Unkenntnis der Vollmacht durch das Gericht ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingerichtet wurde. Wenn der Betroffene (Vollmachtgeber) nunmehr mit der Begründung des Bestehens einer Vorsorgevollmacht die Aufhebung der […..]
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Zum Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Widerruf von Vorsorgevollmachten durch Betreuer gehört zu den problematischsten Bereichen des Betreuungsrechts. Immer wieder gibt es schwierige Grenzfälle, in denen entschieden werden muss, ob ein gerichtlich eingesetzter Betreuer dazu ermächtigt werden soll, eine Vorsorgevollmacht – die Ausdruck freier Willensbestimmung des Betroffenen ist – widerrufen und damit vernichten zu dürfen. Unserer Meinung nach geschieht dies viel zu oft. Selten sind […..]
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Wichtiger Unterschied zum Thema „Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Vollmachtgeber“ Deutschland – Österreich

In Deutschland kann eine Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber dann nicht mehr widerrufen werden, wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig ist. Diesbezüglich besteht ein bemerkenswerter Unterschied zum Sachwalterschaftsrecht in Österreich: Dort kann der Vollmachtgeber die Vollmacht auch dann noch widerrufen, wenn er mittlerweile nicht mehr geschäftsfähig ist.

Wie wird in Österreich mit Vorsorgevollmachtmissbrauch umgegangen?

Auch in Österreich gibt es verschiedene Regulatorien, um möglichem Missbrauch durch Vorsorgebevollmächtigte zum Nachteil der Vollmachtgeber einzudämmen, bzw. zu verhindern. Als effektivste Maßnahme wird dabei die Möglichkeit angesehen, dass – wie in Deutschland – jeder dazu befugt ist, bei entsprechendem Verdacht, das Pflegschaftsgericht einzuschalten und eine Sachwalterschaft anzuregen. Das Gericht wird dann im Rahmen eines einzuleitenden Sachwalterschaftsverfahrens die Lebensumstände des […..]
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Muss der Notar Auskünfte an den Betreuer erteilen?

Der Betreuer hat gegenüber dem Notar – wie gegenüber jedem anderen auch – jeweils in den Aufgabenkreisen, die ihm übertragen wurden, die Position eines gesetzlichen Stellvertreters des Betroffenen. Gesetzliche Stellvertretung bedeutet, dass er dazu befugt und verpflichtet ist, innerhalb der Aufgabenkreise für den Betroffenen rechtlich wirksam zu handeln. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können, gehört dazu ganz allgemein u. […..]
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Zweifel an der Vollmacht – Umgehende Betreuungseinrichtung?

Erneut hat der BGH entschieden: Ein bloßer Verdacht der Unwirksamkeit genügt nicht, um die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht zu erschüttern (BGH, Beschluss v. 19.10.2016, AZ: XII ZB 289/16). Wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Einrichtung einer Betreuung i. d. R. nicht möglich. Was aber, wenn Zweifel bezüglich der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen? In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Betroffene […..]
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Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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