Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, der in betreuungsrechtlicher Sicht aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann: Eine ältere Dame (84 Jahre) hatte einem jungen Mann, der ihr „flüchtig“ bekannt war, einen Betrag in Höhe von 11.400 Euro zukommen lassen. Nachdem die beiden Töchter der Dame davon erfahren hatten, regten sie bei Gericht ein Betreuungsverfahren für ihre Mutter an. […..]
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