Spannungsverhältnis Vorsorgebevollmächtigter – Ersatzbevollmächtigter

Besonders praxisrelevant ist die Frage, wann und wie ein in der Vorsorgevollmacht bezeichneter Ersatzbevollmächtigter überhaupt zum Einsatz kommt. In vielen Vollmachtsurkunden wird eine Person X als Ersatzbevollmächtigter bezeichnet für den Fall, dass der Hauptbevollmächtigte die Vollmacht nicht mehr ausüben kann oder will. Diese Formulierung führt dann unproblematisch zum Ziel, wenn der Hauptbevollmächtigte einen solchen Fall zu erkennen gibt, die Vollmachtsurkunde […..]
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Wann trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung eingerichtet wird – Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Obwohl eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, kann eine Betreuung dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Dies ist dann der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Stärkung der Vorsorgevollmacht ist wichtig. Kann dies dadurch erreicht werden, dass das Verfahren zur Bestellung eines Kontrollbetreuers dahingehend modifiziert wird, dass eine gesonderte gerichtliche Genehmigungspflicht zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Kontrollbetreuer eingeführt wird?

Es gibt mehrere BGH Entscheidungen dazu, dass die Befugnisse des Kontrollbetreuers (§ 1896 Abs. 3)  was den möglichen Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch ihn angeht, restriktiv auszulegen sind. (s. beispielsweise BGH Beschluss v. 23.09.2015, AZ: XII ZB 624/14, BGH Beschluss v. 14.10 2015, AZ: XII ZB 177/15, Beschluss BGH v. 10.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Die Rechtsprechung hat mehrmals bekräftigt, dass […..]
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Schwester widerruft Vollmacht

Einen interessanten Fall hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden. Eine Schwester hatte der anderen Schwester vorgeworfen, dass Sie die Vermögensinteressen der Vollmachtgeberin missbraucht. Aus diesem Grund hat die Schwester, die diese Vorwürfe machte, der anderen Schwester gegenüber die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen, weil 1. Die Vorsorgevollmacht inhaltlich nicht erlaubt, dass ein Vollmachtnehmer die Vollmacht des […..]
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Widerruf durch Mitbevollmächtigten

Das OLG Karlsruhe hat am 03.02.2010 eine sehr wichtige Entscheidung gefällt, dass –  wenn mehrere Personen eine Vorsorgevollmacht haben und soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat – keiner der Bevollmächtigten befugt ist, die Vollmacht des anderen zu widerrufen. Wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht widerrufen hat und auf Herausgabe der Vollmacht gegen den anderen klagt, so ist er hierzu prozessual […..]
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Vorsorgevollmacht – Durchführung des Widerrufs

Immer wieder erleben wir in der Praxis Erbschleicherfälle, bei denen bei einem Notar heimlich eine Vorsorgevollmacht vom Erbschleicher dem Erblasser erstellt wurde. Immer wieder hören wir daher auch die Frage: Muss die notariell erstellte Vorsorgevollmacht beim Notar auch in notarieller Form widerrufen werden? Nein! Selbstverständlich muss diese nicht in gleicher Form widerrufen werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit der […..]
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Vollmacht – Widerruf

In der Praxis stellen wir sehr viele Fälle fest, bei denen Vollmachten widerrufen werden, um an das Vermögen der Vollmachtgeber zu gelangen. Hilfspersonen, Nachbarn oder eigene Angehörige versuchen oftmals, Vollmachten bei alten Menschen zu ergattern, um Vorsorgevollmachten zu widerrufen, die die alten Menschen schon vor längerer Zeit an Vertrauenspersonen gegeben haben. Es empfiehlt sich daher, den Widerruf einer Vollmacht eventuell […..]
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Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rücknahme

Eine Vorsorgevollmacht, die einmal widerrufen wurde, ist rechtlich nicht mehr wirksam. An die Stiftung sind Anfragen gerichtet worden, ob der Widerruf der Vollmacht zurückgenommen werden kann. Dies muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Indem uns bekannten Fall wurde der Widerruf durch einen Notar durchgeführt. Die betroffenen älteren Vollmachtgeber (82 Jahre/ 84 Jahre) waren sich über die Konsequenzen des Widerrufs […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf in Kroatien

Auch in Kroatien gibt es die Möglichkeit der privatrechtlichen Vorsorge durch die Erstellung von Vorsorgevollmachten. Ein entscheidender Unterschied zu Deutschland und auch zu einigen anderen europäischen Ländern ist, dass die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet sein muss. Damit soll sichergestellt werden, dass der ernsthafte Wille des Vollmachtgebers bezüglich des Inhalts der Vollmacht und bezüglich der Person des Vollmachtnehmers anerkannt und damit die […..]
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Die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht ist nicht leicht zu erschüttern

In vielen Fällen werden Vorsorgevollmachten angezweifelt. Sowohl was die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Errichtung der Vollmacht, als auch was die Geeignetheit der Bevollmächtigten angeht. Nicht selten stecken eskalierende Familienkonflikte dahinter, eher weniger die Sorge um das Wohl des betroffenen Vollmachtgebers. Die Folge davon ist oft, dass die Vollmachten als unwirksam angesehen und Betreuungen eingerichtet werden, die damit beginnen, […..]
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Aufhebung der Betreuung wegen Vorsorgevollmacht – Problematisch bei jahrelangem Nichtgebrauch der Vollmacht

Vorsicht ist geboten, wenn eine Vorsorgevollmacht errichtet wurde, diese aber über Jahre hinweg – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Gebrauch genommen wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür vorgelegen haben und deshalb in Unkenntnis der Vollmacht durch das Gericht ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingerichtet wurde. Wenn der Betroffene (Vollmachtgeber) nunmehr mit der Begründung des Bestehens einer Vorsorgevollmacht die Aufhebung der […..]
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Zum Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Widerruf von Vorsorgevollmachten durch Betreuer gehört zu den problematischsten Bereichen des Betreuungsrechts. Immer wieder gibt es schwierige Grenzfälle, in denen entschieden werden muss, ob ein gerichtlich eingesetzter Betreuer dazu ermächtigt werden soll, eine Vorsorgevollmacht – die Ausdruck freier Willensbestimmung des Betroffenen ist – widerrufen und damit vernichten zu dürfen. Unserer Meinung nach geschieht dies viel zu oft. Selten sind […..]
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Wichtiger Unterschied zum Thema „Widerruf von Vorsorgevollmachten durch den Vollmachtgeber“ Deutschland – Österreich

In Deutschland kann eine Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber dann nicht mehr widerrufen werden, wenn der Vollmachtgeber inzwischen geschäftsunfähig ist. Diesbezüglich besteht ein bemerkenswerter Unterschied zum Sachwalterschaftsrecht in Österreich: Dort kann der Vollmachtgeber die Vollmacht auch dann noch widerrufen, wenn er mittlerweile nicht mehr geschäftsfähig ist.

Wie wird in Österreich mit Vorsorgevollmachtmissbrauch umgegangen?

Auch in Österreich gibt es verschiedene Regulatorien, um möglichem Missbrauch durch Vorsorgebevollmächtigte zum Nachteil der Vollmachtgeber einzudämmen, bzw. zu verhindern. Als effektivste Maßnahme wird dabei die Möglichkeit angesehen, dass – wie in Deutschland – jeder dazu befugt ist, bei entsprechendem Verdacht, das Pflegschaftsgericht einzuschalten und eine Sachwalterschaft anzuregen. Das Gericht wird dann im Rahmen eines einzuleitenden Sachwalterschaftsverfahrens die Lebensumstände des […..]
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Muss der Notar Auskünfte an den Betreuer erteilen?

Der Betreuer hat gegenüber dem Notar – wie gegenüber jedem anderen auch – jeweils in den Aufgabenkreisen, die ihm übertragen wurden, die Position eines gesetzlichen Stellvertreters des Betroffenen. Gesetzliche Stellvertretung bedeutet, dass er dazu befugt und verpflichtet ist, innerhalb der Aufgabenkreise für den Betroffenen rechtlich wirksam zu handeln. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können, gehört dazu ganz allgemein u. […..]
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Zweifel an der Vollmacht – Umgehende Betreuungseinrichtung?

Erneut hat der BGH entschieden: Ein bloßer Verdacht der Unwirksamkeit genügt nicht, um die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht zu erschüttern (BGH, Beschluss v. 19.10.2016, AZ: XII ZB 289/16). Wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Einrichtung einer Betreuung i. d. R. nicht möglich. Was aber, wenn Zweifel bezüglich der Wirksamkeit der Vollmacht bestehen? In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Betroffene […..]
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Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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Gefahr eines Betreuungsverfahrens trotz Vorsorgevollmacht – Ist Kritik an Pflegediensten durch Angehörige verboten? Müssen die Angehörigen deshalb mit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens rechnen, sozusagen als „Sanktion“?

Ein weiterer Betreuungsrechtsfall, der beispielhaft wieder einmal die leider weit verbreitete nicht zu akzeptierende Haltung von Betreuungsrichtern zeigt, wurde uns bekannt. Niederschmetternd – aber Realität: Ein pflegebedürftiger Vater wird von seinem Sohn versorgt. Der Sohn ist im Besitz einer einwandfreien Vorsorgevollmacht, die ihn dazu ermächtigt, den Vater in sämtlichen denkbaren Bereichen zu vertreten. Der Sohn beauftragte zu seiner Unterstützung einen […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Die unterschiedlichen Blickwinkel des Betreuungsrechts

Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, der in betreuungsrechtlicher Sicht aus sehr unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden kann: Eine ältere Dame (84 Jahre) hatte einem jungen Mann, der ihr „flüchtig“ bekannt war, einen Betrag in Höhe von 11.400 Euro zukommen lassen. Nachdem die beiden Töchter der Dame davon erfahren hatten, regten sie bei Gericht ein Betreuungsverfahren für ihre Mutter an. […..]
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Das Unheil zum Thema „Widerruf der Vorsorgevollmacht durch Betreuer“ nimmt seinen Lauf, korrigierende Aussagen der Rechtsprechung sind bis jetzt nicht in Sicht

Das Thema „Widerruf einer Vollmacht durch (Kontroll-)Betreuer“ ist brandaktuell und verlangt immer dringender nach Antworten. Es geht dabei um die Fälle, in denen der Bevollmächtigte (unberechtigt) unter Verdacht steht, die ihm erteilte Vollmacht zu missbrauchen. Erfahrungsgemäß handelt es sich meistens um Angehörige oder dem Vollmachtgeber nahestehende Dritte, die die Vollmacht außer Kraft setzen möchten. Sei es, weil sie ihre vermeintlich […..]
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Bloßer Verdacht hinsichtlich Unwirksamkeit genügt nicht, eine Vorsorgevollmacht zu Fall zu bringen

Ein bloßer Verdacht genügt nicht, um die Vermutung, dass eine Vorsorgevollmacht wirksam ist, zu erschüttern. Die Unwirksamkeit einer Vollmacht muss vom Gericht positiv festgestellt werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt es bei der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht. An der zu diesem Thema früher anderslautenden Rechtsauffassung hält der BGH nicht mehr fest. Wenn es durch das Gericht allerdings nicht zu ermitteln […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – oft stecken Familienstreitigkeiten dahinter – Richter muss Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen

Bei der Überprüfung der Frage, ob eine Vorsorgevollmacht durch eine gesetzliche Betreuung „abgelöst“ werden soll, weil erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des oder der Bevollmächtigten bestehen, steht dem Richter hinsichtlich der Art seiner Sachverhaltsermittlungen und des Ermittlungsumfangs ein Ermessensspielraum zu. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, inwieweit er nachforscht, ob die Vorwürfe und Beschuldigungen, denen beispielsweise Vorsorgebevollmächtigte oft ausgesetzt sind,  tatsächlich […..]
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Betreuung kann unter Umständen auch dann eingerichtet werden, wenn eine Vorsorgevollmacht besteht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Einrichtung einer Betreuung grundsätzlich entgegen. Wenn allerdings Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Weiterbestehen der Vollmacht bestehen, kann dies anders sein. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass diese Zweifel die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und folglich die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten negativ beeinflussen, bzw. beeinträchtigen. Des Weiteren kann eine […..]
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Gesetzeslücke Kontrollbetreuung

Wie schon häufig in unseren Beiträgen dargestellt, ist die Kontrollbetreuung ein Thema, bei welchem dringend gesetzlicher Regelungsbedarf gefordert ist. Besonders hervorzuheben ist diesbezüglich unserer Meinung nach hinsichtlich der funktionellen Zuständigkeit (Richter oder Rechtspfleger?) innerhalb der Gerichte bei der Frage, ob überhaupt eine Kontrollbetreuung angeordnet werden darf oder nicht. Inhaltlich richtet sich dies danach, ob die Wahrung der Interessen des Vollmachtgebers […..]
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Kann ein Vorsorgebevollmächtigter einen Einwilligungsvorbehalt für den Vollmachtgeber anordnen lassen?

Der Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) ist streng akzessorisch zur Betreuung. Das heißt, dass er nur dann angeordnet werden darf, wenn entweder schon eine Betreuung eingerichtet wurde, oder zumindest gleichzeitig eingerichtet werden wird. Das Wesen des Einwilligungsvorbehalts besteht darin, dass der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis eines Betreuers betrifft, dessen Zustimmung benötigt. Dies ist eine so erhebliche Einschränkung der […..]
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Ein weiterer Beispielsfall einer rechtswidrig eingerichteten Kontrollbetreuung

Immer wieder hören wir von Fällen, in denen Kontrollbetreuungen vorschnell und ohne ausreichende Tatsachenfeststellungen durch Betreuungsgerichte eingerichtet werden. Auch die Tatsache, dass damit verbunden der Kontrollbetreuer oft sogar noch „zum Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ermächtigt wird, begegnet nicht nur rechtlichen Bedenken sondern bietet Grund zur Besorgnis. Eine betagte, inzwischen unter Demenz leidende und daher beschränkt geschäftsfähige alte Dame, hatte ihrer Tochter […..]
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Nochmals zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch den Betreuer – Widerrufsrecht des Betreuers bedeutet offenbar auch Widerrufspflicht!

Wie schon in mehreren Artikeln dargestellt, besteht die Möglichkeit, bzw. die Gefahr, dass trotz bestehender, wirksamer Vorsorgevollmacht vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird mit dem Ziel, die Vollmacht außer Kraft zu setzen, diese also zu widerrufen. Und zwar dann, wenn „das das Festhalten an der erteilten Vollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher […..]
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Der BGH hat zum Thema „Zweifel an der Wirksamkeit einer Vollmacht“ erneut entschieden:

1. Das krankheitsbedingte Fehlen eines freien Willens hat das sachverständig beratende Gericht auch dann festzustellen, wenn sich der Betroffene gegen die Bestellung eines Betreuers allein wegen einer vermeintlich wirksamen Vorsorgevollmacht wendet. 2. Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsunfähig war, hat das Gericht von Amts wegen aufzuklären. Insoweit bedarf es nicht zwingend der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur […..]
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