Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Ehrenamtliche Betreuer – Erstattung von Fahrtkosten aus dem Vermögen der betreuten Person

Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Erstattung von Auslagen aus dem Vermögen der betreuten Person, § 1877 BGB. Dazu gehören auch Fahrtkosten. Diese sind erstattungsfähig, soweit sie aus der subjektiven Sicht des Betreuers erforderlich sind. Fahrtkosten können aus Anlass von Besuchen bei der betreuten Person, Fahrten zu Ärzten, Banken usw. entstehen. Die Höhe der Fahrtkosten bestimmt § 5 Justiz Vergütungs- und […..]
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Vorsicht: Reichweite der Beglaubigung von transmortalen Vorsorgevollmachten durch die Betreuungsbehörde ab 01.01.2023

Soweit die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde vorliegt, endet die Wirkung dieser Beglaubigung ab dem 01.01.2023 mit dem Tod des Vollmachtgebers, § 7 BtOG. Durch § 34 BtOG wird klargestellt, dass diese Regelung jedoch auf Bestandsvollmachten keine Anwendung findet. Bestandsvollmachten sind alle Vorsorgevollmachten, die vor dem 01.01.2023 erstellt wurden und vor 01.01.2023 von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt worden sind. […..]
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Vorsorgebevollmächtigter – Änderungen im neuen Betreuungsrecht ab Januar 2023

Nach bisher geltendem Recht muss der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Vollmachtgebers ebenso gut (§ 1896 Abs. 2 BGB) wie ein Betreuer erledigen. Mit der Reform des Betreuungsrechts ab 2023 müssen die Angelegenheiten durch den Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können (§ 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB neue Fassung). Damit entfällt die Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vollmacht, wenn der […..]
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Haben Betroffene das Recht, den Betreuer vor der Betreuerbestellung kennenzulernen?

Nein, nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Anspruch des Betroffenen darauf nicht. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass einige sehr gute Betreuer sich auf Anfrage dazu bereit erklären, mit Betroffenen im Vorfeld ein Gespräch zu führen. Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass das vorherige Kennenlernen für den Aufbau (oder die Ablehnung) des erforderlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Betreuten und Betreuern ein sehr […..]
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