Dazu hat der BGH mit Beschluss vom 21.6.2023 (AZ: XII ZA 2/23) entschieden: Bei der Prüfung durch das Betreuungsgericht, ob für eine betreute Person Verfahrenskostenhilfe für die anwaltliche Vertretung im Betreuungsverfahren bewilligt wird oder nicht, sind neben den Erfolgsaussichten auch die Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 FamFG zu prüfen: 78 Abs. 2 FamFG: Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt […..]
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