Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Aktuelles rund um die Themen Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht international – Luxemburg

Luxemburg hat das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Vorsorgevollmacht Es existiert in Luxemburg kein privatrechtliches Vorsorgeinstrument, welches mit der Vorsorgevollmacht vergleichbar wäre. Es sind auch keine politischen oder gesetzgeberischen Ambitionen, künftig entsprechende Regelungen zu schaffen, ersichtlich. Gesetzliche Betreuung Zuständig für die Einrichtung gesetzlicher Betreuungen sind die Vormundschaftsgerichte. Der Vormundschaftsrichter richtet die Betreuung als gesetzliche Stellvertretung ein. In der […..]
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77. Hat der Arzt nicht aus seiner ärztlichen Tätigkeit heraus ein eigenständiges Behandlungsrecht eines Patienten, wenn dieser ins Krankenhaus muss?

Das Recht und die Pflicht zur Behandlung eines Patienten ergeben sich allein aus dem Auftragsverhältnis zwischen Arzt und Patienten. Vor jeder ärztlichen Maßnahme muss der Arzt die Einwilligung des Patienten einholen bzw. soweit dieser nicht handeln kann, von seinem Betreuer oder Bevollmächtigten. Ist der Patient in der Lage, die Behandlungsart und Notwendigkeit zu erkennen und lehnt er dennoch die Behandlung ab, dann darf der Arzt eine Behandlung nicht durchführen.

107. Welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme gibt es bei so genannten Patientenverfügungen?

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH XII ZR 2/03) stellte klar, dass der Betreuer für den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts benötigt. Genehmigt werden kann sowohl der Widerruf einer einmal erteilten Zustimmung zu einer lebensverlängernden Maßnahme, als auch das Unterlassen der erforderlichen Einwilligung.
Interessant an dieser Entscheidung ist, wie das Gericht überhaupt den Willen des Betreuten erforschen kann. Hier hat das Gericht zu der sogenannten Patientenverfügung Ausführungen gemacht und in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt, dass ein Vormundschaftsgericht, welches die Genehmigung überprüft, feststellen muss, ob die in der Patientenverfügung genannte Situation mit der jetzt tatsächlich eingetretenen identisch ist.

124. In welchem Spannungsfeld befindet sich eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung befindet sich im Spannungsfeld zwischen dem grundrechtlich geschützten Recht eines menschenwürdigen Todes, dem gegenüber allerdings auch das Grundrecht auf absoluten Schutz des Lebens steht. Als drittes Kriterium ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Im Spannungsfeld dieser drei Kriterien muss die Patientenverfügung gesehen werden.
Eine Patientenverfügung kann meiner Ansicht nach nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn der aktive Sterbevorgang einsetzte. Ich glaube, dass auch Entscheidungen nur in dem Bereich getroffen werden können, in dem es darum geht, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, um ein sinnloses Leiden zu verhindern.

128. Was versteht man unter „Sterbehilfe“?

Bei dem Begriff „Sterbehilfe“ muss man zwischen mehreren Begriffen unterscheiden und zwar zwischen

– „aktiver oder direkter Sterbehilfe“.
Diese ist rechtlich völlig unzulässig und ist strafrechtlich als vorsätzliche Tötung, gegebenenfalls bei vorliegen besonderer Merkmale als Mord zu verfolgen, wobei es hierbei nicht darauf ankommt, ob sie mit ausdrücklicher Zustimmung oder mutmaßlicher Zustimmung des Betroffenen erfolgt.

129. In den letzten Monaten ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vom 17. März 2003, abgedruckt in Betreuungsrecht Praxis 2003, S. 123 ff.), bekannt geworden, die sich mit der Sterbehilfe befasst. Was ist der grundlegende Inhalt dieser Entscheidung?

Es muss nochmals gesagt werden, dass generell die aktive Sterbehilfe verboten ist. Es geht um einen Fall der passiven Sterbehilfe. Voraussetzung für die Entscheidung ist, dass der Arzt überhaupt eine Behandlung anbietet und der Betreuer diese Maßnahme ablehnt. Der Betreuer muss den erklärten Wunsch des Patienten nach § 1901 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB berücksichtigen. Lässt sich dieser nicht feststellen, weil beispielsweise der Betreuer den Betreuten vorher überhaupt nicht kannte, kommt es nach § 1901 Abs. 2 BGB auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Unklar ist nach wie vor, wie dieser Wille zu bestimmen ist, wenn dem Betreuer hierzu keine Anhaltspunkte vorliegen.

131. Wann ist Sterbehilfe strafbar?

Strafrechtlich haben die deutschen Gerichte hier an sich relativ klar entschieden. Soweit lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden oder eingeleitete lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden ist dies nur zulässig, wenn die medizinische Situation des Patienten so gravierend ist, dass unumstößlich und nicht mehr umkehrbar der Tod eintreten wird. Die Problematik ist allerdings für den Laien, auch für den Arzt oder den Spezialisten dann […..]
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132. Was versteht man unter strafloser passiver Sterbehilfe?

Unter passiver strafloser Sterbehilfe versteht man das Unterlassen oder den Abbruch von medizinischen Behandlungen, wenn diese nicht der Lebenserhaltung dienen, sondern den schon eingeleiteten Sterbeprozess verlängern bzw. hinauszögern würden. Unter Umständen können sogar solche lebenserhaltende Maßnahmen, die in einer solchen Situation in der sich der Patient in der ausweglosen Sterbephase befindet, strafrechtlich als Körperverletzungshandlung angesehen werden, wenn dadurch eine sinnlose […..]
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134. Ist Sterbehilfe gezieltes Töten?

Der Bundesgerichtshof bezog sich in einem Urteil vom Jahr 1995 auf die Begriffe „passive Sterbehilfe, Hilfe für den Sterbenden, Hilfe beim Sterben“ (BGH, NJW 1995, S. 204). Er definierte die passive Sterbehilfe folgendermaßen: Auch bei aussichtsloser Prognose darf Sterbehilfe nicht durch gezieltes Töten, sondern nur entsprechend dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen durch die Nichteinleitung oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen geleistet […..]
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137. Warum gibt es überhaupt die Diskussion über Sterbehilfe?

Hintergrund der Diskussion ist sicherlich erstens die Situation in Deutschland, die wir im Dritten Reich hatten. Damals wurde behauptet, dass kranke und behinderte Menschen es nicht verdient hätten zu leben. Auf das menschenverachtende und grausame Schicksal vieler dieser Menschen zu jener Zeit will ich hier nicht eingehen.
Hintergrund ist aber auch der heutige Stand der Medizin. Durch technische Apparate und Medikamente kann der natürliche Tod bzw. der natürliche Sterbevorgang heutzutage lange verzögert werden.
Die teilweise in der Presse geschürte Angst vor einer derartigen fälschlicherweise bezeichneten Apparatemedizin bewirkt eine Darstellung in der Öffentlichkeit, die teilweise auch verzerrt ist. Die Presse unterstellt der Medizin, insbesondere der Apparatemedizin, beispielsweise, dass nur aus Kostengründen manche Behandlungen noch vorgenommen und Patienten am Leben gehalten werden, obwohl der Sterbevorgang längst einsetzte.

PATIENTENVERFÜGUNGSGESETZ=§1901 BGB

Der Bundestag hat in seiner 3.Lesung am 18.Juni 2009 eine eigen Bestimmung im bürgerlichen Gesetzbuch zur Patienten verfügung beschlossen.Der Gesetzestext lautet wörtlich: §1901 a BGB. (1)Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner EINWILLIGUNGSUNFÄHIGKEIT schriftlich festgelegt,ob er in bestimmte,zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen seines Gesundheitszustandes,Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt(Patientenverfügung);prüft der Betreuer,ob dies Festlegungen […..]
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Patientenverfügung und Sterbehilfe

Die Patientenverfügung kann zur Unterlassung lebenserhaltender oder verlängernder Maßnahmen auffordern.  Wenn es um eine solche Unterlassung oder den Abbruch ärztlicher Behandlung geht, ist immer auch von dem Begriff der Sterbehilfe die Rede. Dabei ist mit Blick auf die Sterbehilfe zwischen unterschiedlichen Teilbereichen zu differenzieren.

Aktive Sterbehilfe

Unter Aktiver Sterbehilfe wird die gezielte Tötung eines Menschen mittels einer tödlichen Medikation verstanden, um seinem Sterbewunsch aufgrund unerträglicher Schmerzen zu entsprechen.  Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland auch dann verboten, wenn der Sterbende seine Tötung aufgrund starker Schmerzen ausdrücklich verlangt. Dieser Grundsatz ist im § 216 StGB verankert und gilt selbst dann, wenn eine dahingehend lautende Patientenverfügung existiert. Folglich ist […..]
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Indirekte Sterbehilfe

Unter Indirekter Sterbehilfe versteht man die Behandlung eines Schwerkranken unter Inkaufnahme seines früheren Todes gemäß seines mutmaßlichen oder erklärten Willens. Demnach liegt eine indirekte Sterbehilfe vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem Sterbenden als unbeabsichtigte aber unvermeidliche Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt. 

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe ist der Verzicht weiterer ärztlicher Behandlung zu verstehen, sofern der Sterbeprozess unwiderruflich eingesetzt hat und der Tod in naher Zukunft liegt. Nachdem der Sterbevorgang hier bereits eingesetzt hat, darf ein Arzt mit dem Willen des Patienten auf lebensverlängernde Maßnahem verzichten,

Behandlungsabbruch

Bei einem Behandlungsabbruch hat der Sterbeprozess anders als bei der passiven Sterbehilfe noch nicht eingesetzt. Ein Behandlungsabbruch ist nur dann rechtlich unproblematisch, wenn der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen im tatsächlichen oder mutmaßlichen Einverständnis des einwilligungsfähigen Patienten geschieht. 

Die Reichweite der Patientenverfügung

Von großer Bedeutung, aber sehr umstritten, ist die Frage, inwieweit eine Patientenverfügung einer Reichweitenbegrenzung unterliegen soll. Fraglich ist, ob ein Patient für alle Behandlungsmaßnamen und Situationen in seiner Patientenverfügung Regelungen treffen kann (unbegrenzte Reichweite) oder dies nur für ganz bestimmte medizinische Indikationen (begrenzte Reichweite) gilt.

Die aktive Sterbehilfe

Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe ist die aktive Sterbehilfe, auch direkte Sterbehilfe genannt, in Deutschland gemäß § 216 des Strafgesetzbuches strafbar. Bei der aktiven Sterbehilfe wird durch einen oder mehrere

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