Hintergrund der Diskussion ist sicherlich erstens die Situation in Deutschland, die wir im Dritten Reich hatten. Damals wurde behauptet, dass kranke und behinderte Menschen es nicht verdient hätten zu leben. Auf das menschenverachtende und grausame Schicksal vieler dieser Menschen zu jener Zeit will ich hier nicht eingehen.
Hintergrund ist aber auch der heutige Stand der Medizin. Durch technische Apparate und Medikamente kann der natürliche Tod bzw. der natürliche Sterbevorgang heutzutage lange verzögert werden.
Die teilweise in der Presse geschürte Angst vor einer derartigen fälschlicherweise bezeichneten Apparatemedizin bewirkt eine Darstellung in der Öffentlichkeit, die teilweise auch verzerrt ist. Die Presse unterstellt der Medizin, insbesondere der Apparatemedizin, beispielsweise, dass nur aus Kostengründen manche Behandlungen noch vorgenommen und Patienten am Leben gehalten werden, obwohl der Sterbevorgang längst einsetzte.
Diese Diskussion ist aber falsch und entspricht nicht der Aufgabe der Ärzte Leben zu retten und den Patienten auch in den letzten Stunden seines Lebens zu helfen.
Die Problematik wird dadurch verstärkt, dass es letztendlich oft darum geht, dass der Patient aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nichts mehr entscheiden kann, und nun dritte, völlig fremde, Personen darüber entscheiden müssen, wie der Patient behandelt wird.
Letztendlich können die Patientenverfügungen dabei helfen, dass sog. Übertherapien verhindert werden oder auch, was vielleicht noch wichtiger ist, können sie wertvolle Entscheidungshilfen für Ärzte sein und werden so zum Entscheidungsträger im Spannungsfeld des Wohl und Willen des Patienten.