Patientenverfügung und Sterbehilfe

Patientenverfuegung.jpgDie Patientenverfügung kann zur Unterlassung lebenserhaltender oder verlängernder Maßnahmen auffordern.  Wenn es um eine solche Unterlassung oder den Abbruch ärztlicher Behandlung geht, ist immer auch von dem Begriff der Sterbehilfe die Rede. Dabei ist mit Blick auf die Sterbehilfe zwischen unterschiedlichen Teilbereichen zu differenzieren.

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