Die Anhörung der betroffenen Person muss sich auf alle verwerteten Erkenntnisse des Verfahrens beziehen

Die gerichtliche Anhörung des Betroffenen muss sich auf den gesamten verwerteten Verfahrensstoff des Betreuungsverfahrens beziehen. Die Verwertung von Ausführungen medizinischer Sachverständigen, die ggf. im Anschluss an das zuvor erstellte Gutachten gemacht oder im Rahmen von Vorgesprächen zum Anhörungstermin in Abwesenheit des Betroffenen gemacht wurden, setzt voraus, dass auch diese Ausführungen dem Betroffenen bekannt gegeben werden/wurden und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme […..]
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Zur Akteneinsicht von Angehörigen

Sofern die Beteiligung von Angehörigen an Betreuungsverfahren abgelehnt wird, scheitert damit i. d. R. auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Betreuungsakte für die Angehörigen nach § 13 Abs. 1 FamFG. In Ermangelung der Beteiligtenstellung kommt dann nur noch ein Antrag auf Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG in Betracht. Dazu muss ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden und […..]
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Anwaltlich vertretenen Personen im Pflegeheim oder Krankenhaus ist die Post ihres Rechtsanwalts unverzüglich auszuhändigen – ohne Umweg über den Betreuer

Schriftliche Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und der vertretenen unter Betreuung stehender Person ist unverzüglich an die betreute Person auszuhändigen. Dies unabhängig davon, ob dem Betreuer der Aufgabenbereich „Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post im Rahmen der übertragenen Aufgabenbereiche“ übertragen wurde und insbesondere unabhängig von der Zustimmung des Betreuers. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich zur Betreuung die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes angeordnet […..]
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Zur Patientenakte

Nach Feststellung durch den Europäischen Gerichtshof folgt aus der Datenschutz-Grundverordnung das Recht von Patienten, grundsätzlich eine erste Kopie ihrer vollständigen Patientenakte zu erhalten. Kosten für die Zurverfügungstellung der Patientenakte dürfen nicht erhoben werden. Kosten fallen nur dann an, wenn die Kopie der Patientenakte mehrfach beantragt wird. Vgl. EuGH, Rechtssache v. 26.10.2023, AZ: Rs. C – 307/22

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege der einstweiligen Anordnung – über welchen Zeitraum?

Die im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig genehmigte Fixierung eines Betroffenen an fünf oder mehr Punkten darf eine Gesamtdauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Die Regelung hinsichtlich der Gesamthöchstfrist aus § 333 Abs. 2 S. 2 FamFG ist entsprechend anwendbar. 333 FamFG lautet: 1. Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, […..]
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Unbegründete Anregung einer Betreuung – Sofortiges Handeln ist erforderlich

Aus heiterem Himmel erhielt ein Betroffener ein Schreiben des Betreuungsgerichts mit der Mitteilung, es gäbe Hinweise darauf, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst erledigen könne und deshalb zu überprüfen sei, ob Unterstützung durch ein Betreuungsverfahren geboten sei. Der Betroffene solle deshalb den beigefügten Fragebogen ausfüllen. Unmittelbar danach setzte sich die Betreuungsbehörde mit dem Betroffenen in Verbindung […..]
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Über Streitigkeiten zu Umgangsregelungen durch Betreuer entscheidet das Betreuungsgericht auf Antrag, § 1834 Abs. 3 BGB

Das bedeutet zunächst, dass das Betreuungsgericht nicht von Amts wegen über ein von Betreuern verhängtes Kontaktverbot entscheidet. Erforderlich ist ein Antrag an das Betreuungsgericht, doch wer kann diesen Antrag stellen? Hierzu gibt es keinen gesetzlichen Hinweis. Das bedeutet, dass zunächst auf jeden Fall die unmittelbar am Betreuungsverfahren beteiligten Personen – die betreute Person und der Betreuer – eine Entscheidung des […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Betreuungseinrichtung – Betreuungsende / Informationspflicht gegenüber Angehörigen?

Folgende Fragen wurde an unser Forschungsinstitut gestellt: Müssen Angehörige über die Einrichtung und/oder die Aufhebung einer Betreuung informiert werden? Besteht nach Aufhebung der Betreuung ein Akteneinsichtsrecht des nicht beteiligten Angehörigen in die Betreuungsakte? 1. Angehörige des Betroffenen als Optionsbeteiligte am Betreuungsverfahren (§§ 7 Abs. 3, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG) sind zwar grundsätzlich nach § 7 Abs. 4 S. […..]
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Akteneinsicht v. Angehörigen nach Beendigung der Betreuung

Um als Angehöriger nach Beendigung der Betreuung Einsicht in die Betreuungsakten zu erhalten ist es erforderlich, ein berechtigtes Interesse geltend zu machen. Dafür ist konkreter Vortrag erforderlich. Ohne konkrete Anhaltspunkte vorgetragene Verdächtigungen, beispielsweise hinsichtlich Pflichtwidrigkeiten des Betreuers im Aufgabenkreis der Vermögenssorge, wodurch evtl. Erbansprüche von Angehörigen verringert werden, reichen dafür grundsätzlich nicht aus.

Leben eines Betreuten im Seniorenheim – Darf der Betreuer auch private Post des Betreuten öffnen? Erhalten Angehörige Informationen über die Vermögenslage des Betreuten vom Betreuer? Muss sich der Betreuer um eine besser geeignete Wohnform für den Betroffenen kümmern?

Von einer Leserin wurde uns folgender Sachverhalt geschildert: Ihr Bruder lebt in einem Seniorenheim. Obwohl sich sein gesundheitlicher Zustand mittlerweile gebessert hat, kümmert sich der Betreuer nicht darum, für den Betreuten eine für ihn besser geeignete Wohnform (betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen) zu organisieren. Der Betreute, der immer allein lebte, leidet darunter, in einem 2-Bett-Zimmer wohnen zu müssen. Weiterhin […..]
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Anspruch der Kinder der betreuten Person auf Auskunft gegenüber dem Betreuer?

Von einem Leser wurde uns die Frage gestellt, ob erwachsene Kinder einer betreuten Person gegenüber dem Betreuer das Recht haben, Auskünfte über die Vermögensangelegenheiten der Betreuten und Einsicht in die Rechnungslegung des Betreuers zu erhalten. Die hierzu – für viele Angehörige erschütternde Antwort lautet NEIN! Gesetzliche Betreuer sind nicht dazu verpflichtet, Angehörigen irgendwelche Auskünfte, Unterlagen oder Akteneinsichten zu überlassen. Sie […..]
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft / Grundbucheinsicht

Hat der Lebensgefährte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erhebliche Geldmittel im Haus oder eigene Arbeitsleistung eingebracht, so hat er ein berechtigtes Interesse für eine Grundbucheinsicht. Er muss wissen, ob seine Partnerin Eigentümer in der Immobilie ist. Das OLG, das diesen Fall entschied, hat dem Lebensgefährten allerdings nur das Recht zur Einsicht in das Bestandsverzeichnis und in die Abteilung I des Grundbuchs […..]
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Angehörige – ohne Information?

Um Informationen über den Zustand von gesetzlich betreuten Angehörigen zu erhalten sollte zunächst versucht werden mit dem gesetzlichen Betreuer direkt Kontakt aufzunehmen. Betreuer sind zwar nicht dazu verpflichtet, mit Angehörigen über das Betreuungsverfahren zu sprechen, bzw. Informationen weiterzugeben und verweigern dies auch oft. Des Weiteren unterliegen sie im Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ der Schweigepflicht. Es gibt jedoch Betreuer, die im Interesse der […..]
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Anhörung – Sachverständigengutachten – Verwertbarkeit

Die Anhörung des Betroffenen ist eine verfahrensrechtliche Anforderung und dient grundsätzlich dazu, dass er sich zu der Betreuungseinrichtung äußern kann. Dazu gehört auch, dass er zu dem als notwendige Betreuungsvoraussetzung erstellten Sachverständigengutachten Stellung nehmen kann. Wenn die Anhörung vor Erstattung des Sachverständigengutachtens durchgeführt wird hat der Betroffene diese Gelegenheit nicht. Eine weitere Funktion der Anhörung nach Erstellung Gutachtens besteht darin, […..]
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Akteneinsichtsrecht – Angehörige

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch von Angehörigen, in die Akten der Betreuungsbehörde Einsicht zu nehmen. Angehörige haben nach den geltenden datenschutzrechtlichen Grundlagen nur einen Anspruch auf Auskunft über ihre eigenen bei der Betreuungsbehörde ggf. gespeicherten Daten. Für die Angehörigen bleibt allein die Möglichkeit, in die Gerichtsakte Einsicht zu nehmen. Tatsächlich häufen sich in der Praxis jedoch immer mehr Akteneinsichtsbegehren von […..]
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Zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen nach Akteneinsicht durch den Verfahrensbevollmächtigten

Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 XII ZB 334/17 juris; vom 22. März 2017 – XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016 – XII ZB 131/16, […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Akteneinsicht in gerichtliche Betreuungsakte / Übersendung der Betreuungsakte an Staatsanwaltschaft / Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungsanspruch des Betreuten

Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich ebenso wenig Akteneinsichtsrecht in eine (komplette) Betreuungsakte wie jeder andere Dritte auch. Daran ändert auch die Gewährung von Akteneinsicht nach den Grundsätzen der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) nichts.  Nur dann, wenn eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und andere schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder wenn die Beteiligten zustimmen, […..]
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Patientenakten

Gemäß § 630g II BGB hat der Patient den Anspruch, dass er – auf sein Verlangen hin – unverzüglich Einsicht in die vollständigen ihn betreffenden Patientenakten erhält, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen. Das Recht des Arztes, derartige Aufzeichnungen für sich zu behalten, wäre kein Recht, dass entgegen stehen würde. Bei solchen Rechten handelt es […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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ARZT – GEHEIMNISVERRAT

Der Arzt unterliegt 203 des StGB, dass heißt, dass nicht die Daten, die bekannt wurden, also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder irgendetwas weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft. Es dürfte auch die Weitergabe strafbar sein, wenn er mitteilt, dass er dieser Patient sein Patient ist. Es besteht für den Arzt die Gefahr, dass er eine Gefängnisstrafe von bis […..]
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Datenschutz im Betreuungsrecht – Dürfen Betreuungsbehörden Auskünfte erteilen und wenn ja, an wen?

Es liegt in der Natur der Sache, dass innerhalb eines Betreuungsverfahrens eine erhebliche Datenmenge, sowohl was den Betroffenen, als auch was den Betreuer angeht, anfällt. Umso erstaunlicher ist, dass das  Thema Datenschutz  im Betreuungsrecht eine bis jetzt weitgehend unbeachtete, untergeordnete Rolle spielt. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich fast nur in den allgemeinen Regelungen der landesrechtlichen LDSG. Betreuungsrechtliche Daten werden aber […..]
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Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Einer der Kernpunkte des Verfahrensrechts in Betreuungssachen ist, dass der Betroffene – egal in welchem gesundheitlichen Zustand er sich befindet-  verfahrensfähig ist. Er ist sog. Mussbeteiligter des Verfahrens und in dieser Eigenschaft kann er vor Gericht selbst auftreten und seine Rechte selbst ausüben. Hierunter fällt unter anderem grundsätzlich auch das Recht, Einsicht in die vollständige Gerichtsakte zu nehmen, § 13 […..]
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Akteneinsichtsrecht nicht am Verfahren Beteiligter

Nicht am Betreuungsverfahren beteiligte Dritte haben grundsätzlich nur dann ein Akteneinsichtsrecht, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen können, und andere schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft, die im Rahmen eines anderen Verfahrens Einsicht in die Betreuungsakten begehrt. Das OLG Köln hat dazu entschieden:

Akteneinsichtsrecht der Angehörigen

Über die Gewährung der in einem Betreuungsverfahren beantragten Akteneinsicht ist nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung der in Widerspruch stehenden Interessen der Beteiligten zu entscheiden. Zu beachten ist dabei seitens des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht, welches aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG resultiert.

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