Der BGH hat mit Beschluss v. 04.03.2020 (AZ: XII ZB 443/19) ein – unserer Meinung nach – besonders praxisrelevantes Signal gesetzt: In einem Fall hatte der Gutachter, der durch das Betreuungsgericht beauftragt wurde die Frage zu klären, ob eine ältere Dame betreuungsbedürftig ist oder nicht, allein aufgrund einer ambulanten, in häuslichem Umfeld der Betroffenen durchgeführten Begutachtung festgestellt, dass die Einrichtung […..]
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