Rechtsanwälte als Berufsbetreuer / Haftungsfragen

1. Wenn ein Rechtsanwalt als Betreuer für einen Betroffenen eingesetzt wird kommt im Verhältnis zwischen Betreutem und Betreuer kein anwaltlicher Beratungsvertrag zustande. Viele Betroffene, die von einem Rechtsanwalt betreut werden, sind sich darüber nicht im Klaren. Die Stellung des Rechtsanwalts als gesetzlicher Betreuer basiert allein auf dessen Bestellung durch das Betreuungsgericht als staatlicher Hoheitsakt. Es besteht insoweit also kein grundsätzlicher […..]
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Vermögen des Betreuten

Wenn ein Rechtsanwalt zum Betreuer bestellt wurde, darf dieser das Vermögen des Betreuten nicht über das kanzleiinterne Fremdgeldkonto verwalten. Für jeden Betreuten muss ein eigenes Vermögenskonto eingerichtet werden. 01.10.2019

Vermögenssorge – Rentenanspruch

Vermögenssorge – Rentenanspruch Berufsbetreuer haben im Rahmen der Vermögenssorge die Pflicht Renteninformationen beim zuständigen Rententräger für den Betroffenen einzuholen. Renten, die dem Betroffenen zustehen (z. B. Erwerbsminderungsrente) müssen durch Berufsbetreuer beantragt werden. Dies gilt auch im Fall eines Betreuerwechsels. Der neue Betreuer muss – nachdem er Gelegenheit hatte, sich in die vom vorherigen Betreuer zur Verfügung gestellten Unterlagen einzuarbeiten (Prüffrist) […..]
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Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten, Zurechnung Anwaltsverschulden

Bei der Prüfung der Eignung eines Vorsorgebevollmächtigten kann diesem das Kanzleiverschulden seines Rechtsanwalts, der im Betreuungsverfahren für ihn tätig ist, nicht zugerechnet werden. Die aus einer erteilten Prozess- oder Verfahrensvollmacht resultierende Zurechnung prozessualen anwaltlichen Verschuldens hat mit der Prüfung der Redlichkeit eines Vorsorgebevollmächtigten nichts zu tun. BGH, Beschl. v. 13.02.2013 – XII ZB 647/12

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