BETREUUNG – SELBST BEANTRAGT -FATALE WIRKUNG

Eine ältere Damen hatte eine gesetzliche Betreuung beantragt, da sie sich gesundheitlich für sehr schwach hielt und den Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Justizminister glaubte, dass es sich bei Betreuungen um etwas Gutes handelt. Sie hatte nur die Betreuung über ihre Vermögenssorge beantragt. Allerdings gab es keinen Einwilligungsvorbehalt. Sie war nicht entmündigt bzw. geschäftsunfähig. Sie hoffte, dass die Betreuung ihr hilft, […..]
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