Kann die betreute Person die Zustimmung zu Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts rückgängig machen?

Ja. Hat sich die Betreute Person in der betreuungsgerichtlichen Anhörung mit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts einverstanden erklärt, dann aber gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass sie mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht (mehr) einverstanden ist, hat das Landgericht die betreute Person erneut anzuhören. BGH, Beschluss vom 1.3.2023, AZ: XII ZB 294/22 Im Ergebnis müssen gerichtliche Feststellungen dazu […..]
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BETREUUNG – SELBST BEANTRAGT -FATALE WIRKUNG

Eine ältere Damen hatte eine gesetzliche Betreuung beantragt, da sie sich gesundheitlich für sehr schwach hielt und den Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Justizminister glaubte, dass es sich bei Betreuungen um etwas Gutes handelt. Sie hatte nur die Betreuung über ihre Vermögenssorge beantragt. Allerdings gab es keinen Einwilligungsvorbehalt. Sie war nicht entmündigt bzw. geschäftsunfähig. Sie hoffte, dass die Betreuung ihr hilft, […..]
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