Die Verfahrenspflegerbestellung in einer Unterbringungssache soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten. Der Betroffene soll bei den besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person nicht allein stehen, sondern fachkundig beraten und begleitet werden. Deshalb ist der Verfahrenspfleger vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen. Wenn das Betreuungsgericht […..]
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