Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Verfahrenspfleger

Die Verfahrenspflegerbestellung in einer Unterbringungssache soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten. Der Betroffene soll bei den besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person nicht allein stehen, sondern fachkundig beraten und begleitet werden. Deshalb ist der Verfahrenspfleger vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen. Wenn das Betreuungsgericht […..]
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Mündliches Sachverständigengutachten direkt im Anhörungstermin

Die erforderliche Anhörung nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Wenn es zu dem Ausnahmefall kommt, dass ein Sachverständiger sein Gutachten im Anhörungstermin mündlich erstattet, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dem Inhalt […..]
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Begutachtung des Betroffenen während der richterlichen Anhörung

Auch wenn der medizinische Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung durch den Richter begutachtet, ist der Betroffene – nachdem das Gutachten schriftlich vorliegt – erneut durch das Gericht anzuhören. Dazu ist ihm das Gutachten rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen, so dass er sich damit auseinandersetzen kann, bevor er seine eigene Stellungnahme dazu abgibt. Wenn ein Verfahrenspfleger für den […..]
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Zwingende Anhörung in Unterbringungssachen / Kernstück des Amtsermittlungsgrundsatzes

Wenn es schnell gehen muss mit der Einrichtung einer Betreuung und einer damit verbundenen Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus geschieht dies durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung (dringende Gründe und dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden). Aus § 319 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Pflicht, den Betroffenen auch in diesen Fällen zuvor mündlich anzuhören und sich dadurch einen […..]
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Darf die persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren aufgrund der Corona-Infektionsgefahr einfach unterbleiben?

Die Anhörung des Betroffenen ist in jedem Betreuungsverfahren von elementarer Bedeutung. Allein die derzeit grundsätzlich immer gegebene Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Erreger steht einer persönlichen Anhörung nicht entgegen, wenn sie durch geeignete Maßnahmen so gut wie möglich reduziert werden kann. Ob dies möglich ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Jedes Betreuungsgericht hat die Pflicht – bevor aus diesem […..]
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Anhörung und Sachverständigengutachten

Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, BGH, Beschluss v. 06.05.2020, AZ: XII ZB 6/20. Zweck dieser Vorgehensweise ist, dass dem Betroffenen ausreichend rechtliches Gehör verschafft wird, indem er sich in Kenntnis des […..]
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Nichtbekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen – rechtliches Gehör durch Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger

Es gibt Ausnahmen, die es dem Betreuungsgericht erlauben, dass das Sachverständigengutachten dem Betroffenen überhaupt nicht ausgehändigt wird (s. § 288 Abs. 1 FamFG) und er sich infolgedessen in der Anhörung nicht in der eigentlich erforderlichen Weise dazu äußern kann. In diesen Fällen muss dem Betroffenen aber zumindest durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ein Mindestmaß an rechtlichem Gehör […..]
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Sachverständigengutachten – Betroffener muss es vor der Anhörung erhalten

Wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen erst bei Beginn der persönlichen Anhörung in einem Betreuungsverfahren ausgehändigt wird, ist der Zweck der Anhörung, nämlich dem Betroffenen eines Betreuungsverfahrens rechtliches Gehör zu sichern, nicht erreicht. Das Gutachten muss dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen werden, so dass er Zeit hat, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen um in dem Anhörungstermin dazu Stellung nehmen […..]
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Beschwerdeverfahren – Absehen von der Anhörung des Betroffenen

In einem Betreuungsverfahren, in dem Beschwerde eingelegt wurde, ist es für das Beschwerdegericht möglich, nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von einer (erneuten) Anhörung des Betroffenen abzusehen. Unter anderem setzt dies aber voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist. BGH, Beschluss v. 30.10.2019, AZ: XII ZB 27/19 Eine Anhörung im […..]
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Persönliche Anhörung – Zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Betreuungsverfahrens findet sie statt?

Für viele Betroffene, die sich plötzlich in einem Betreuungsverfahren wieder finden, ist es verwirrend, wann eigentlich eine (erste) Anhörung durch das Gericht stattfindet, nachdem sich womöglich schon die Betreuungsbehörde, ein medizinischer Sachverständiger und ein potenzieller Betreuer mit ihnen in Verbindung gesetzt haben. Ein fester Zeitpunkt, wann die erste Anhörung durch das Betreuungsgericht stattfinden soll, ist im Gesetz nicht festgelegt. Der […..]
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Persönliche Anhörung – Ausnahmen

Das Betreuungsgericht muss sich vor der Betreuerbestellung, vor der Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme oder vor der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts von dem Betroffenen durch Anhörung einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wann kann diese Anhörung ausnahmsweise entfallen? Die Anhörung kann nach §§ 278 Abs. 4, 34 Abs. 2 FamFG dann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten sind. Diese […..]
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Sachverständigengutachten – Häufige Verfahrensfehler – Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Wenn für das Betreuungsgericht hinreichende Anhaltpunkte für die Einrichtung einer Betreuung gegeben sind, wird die Einholung eines medizinischen Gutachtens angeordnet. Nach Erstellung des Gutachtens kommt es in vielen Betreuungsfällen anschließend zu dem Verfahrensfehler, dass das Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig oder nicht in seinem vollen Wortlaut bekannt gegeben wird. Grundsätzlich muss das Gutachten dem verfahrensfähigen Betroffenen vollständig zur Verfügung gestellt […..]
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Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
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Ablehnung einer Betreuungseinrichtung ohne Anhörung des Betroffenen

Der Anhörung des Betroffenen vor einer Betreuerbestellung kommt im Rahmen der vom Gericht durchzuführenden Ermittlungen eine zentrale Stellung zu. Werden die erforderlichen Ermittlungen nicht durchgeführt und für den Betroffenen die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, wird dem Betroffenen grundsätzlich die Grundlage für den durch das Betreuungsrecht gewährleisteten Erwachsenenschutz entzogen. Aber: Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass es hinreichende Anhaltspunkte […..]
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Anhörung – Verfahrenspfleger

Die Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren, die durchgeführt wurde, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, daran teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Anders liegt der Fall aber ausnahmsweise dann, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen nicht erkennen konnte, das die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich ist und aus diesem Grund daran gehindert war, den Verfahrenspfleger […..]
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Persönliche Anhörung – Warum ist sie wichtig?

Für den Betroffenen dient die persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht in erster Linie dazu, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, also dem Gericht seine Situation und Sichtweise bezüglich des Betreuungsverfahrens mitzuteilen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein die Tatsache, dass der Betroffene während der Anhörung mitteilt, eine Betreuung nicht haben zu wollen und mit einem Betreuer nicht zusammenzuarbeiten, dazu führt, dass […..]
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Immobilienverkauf – Genehmigung

Für eine Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch den Betreuer ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Familienangehörige, die an dem Betreuungsverfahren durch das Gericht als „Beteiligte“ hinzugezogen wurden, haben allgemein die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen einzubringen. Diese sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in die Entscheidung miteinzubeziehen. Darüber hinaus kann in dem Genehmigungsverfahren auch eine gerichtliche Anhörung naher Angehöriger […..]
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Gutachten – Wohnung

Betroffene müssen es nicht hinnehmen, gegen ihren Willen in ihrer Wohnung begutachtet zu werden. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Wenn eine Begutachtung in der eigenen Wohnung vom Gericht vorgeschlagen, bzw. „angeordnet“ wurde sollte dem Gericht mitgeteilt werden, dass dies nicht gewünscht ist. Es wird dann einen anderen Termin/Ort bestimmen, an dem die Begutachtung durchgeführt wird. 12.09.2019

Anhörung ohne Ankündigung

Es ist oft so, dass Betroffene von der kurzfristigen Ankündigung eines Besprechungs-/ Anhörungstermins durch Behördenmitarbeiter, Richter oder Ärzte „überrumpelt“ werden. Dies muss nicht hingenommen werden. Der Termin muss grundsätzlich zeitlich so bestimmt werden, dass der Betroffene Gelegenheit hat, sich darauf einzustellen und sich zu überlegen, ob er diesen überhaupt in der eigenen Wohnung wahrnehmen möchte und ob er beispielsweise eine […..]
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Anhörung Betreuungsverfahren

Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die durchgeführt wurde, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist in der Regel verfahrensfehlerhaft. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Verfahrenspflegerbestellung nicht erkennen konnte und aus diesem Grund gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen. […..]
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Beteiligtenstellung

Allein die Tatsache, dass ein Angehöriger bei der Anhörung des Betroffenen anwesend ist, macht ihn nicht zum Verfahrensbeteiligten i. S. d. § 7 FamFG mit den sich daraus ergebenden Rechten. Es ist zwar möglich, dass ein Angehöriger nicht ausdrücklich, sondern konkludent durch das Betreuungsgericht als Beteiligter hinzugezogen wird. Jedoch ist für diese konkludente Beteiligung erforderlich, dass das Gericht den Angehörigen […..]
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Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, ob ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Dagegen muss der Sachverständige den Betroffenen aber […..]
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Anhörung – Sachverständigengutachten – Verwertbarkeit

Die Anhörung des Betroffenen ist eine verfahrensrechtliche Anforderung und dient grundsätzlich dazu, dass er sich zu der Betreuungseinrichtung äußern kann. Dazu gehört auch, dass er zu dem als notwendige Betreuungsvoraussetzung erstellten Sachverständigengutachten Stellung nehmen kann. Wenn die Anhörung vor Erstattung des Sachverständigengutachtens durchgeführt wird hat der Betroffene diese Gelegenheit nicht. Eine weitere Funktion der Anhörung nach Erstellung Gutachtens besteht darin, […..]
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Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Wohnung angehört oder durch einen Sachverständigen untersucht werden

Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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Vorführung zur Untersuchung – Anhörung – rechtliches Gehör

Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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Anhörung in Unterbringungssachen – Im Rahmen der Rechtshilfe möglich?

§ 319 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen hat. Diese Regelung gehört zu den verfahrensrechtlichen Grundprinzipien in Unterbringungssachen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich nach § 319 Abs. 3 FamFG. Dies aber nur dann, wenn der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, […..]
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Wie das Vorhaben eines Elternpaares, für den Sohn optimale Vermögensvorsorge zu treffen fast scheiterte – Ein Fall von Behördenignoranz in Österreich

Ein Ehepaar, Eltern eines zu 80 % beeinträchtigten, mittlerweile erwachsenen Sohnes, wollte für diesen ein Ferienappartement in Ungarn erwerben. Vorausgehend sollte aus ein Gartenhaus (ebenfalls in Ungarn) mit großem, arbeitsintensivem Grundstück, welches schon im Eigentum des Sohnes stand, veräußert werden. Hintergrund des Vorhabens war zum einen, dem Sohn die Möglichkeit zu erhalten, die gewohnten und liebgewonnenen Ferien weiterhin in Ungarn […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

Wenn das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte medizinische Sachverständigengutachten dem Betroffenen nicht in vollem Umfang bekannt gemacht wurde hat dieser nicht die Möglichkeit, zu den Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen Fragen zu stellen oder Einwände gegen das Ergebnis des Gutachtens zu erheben. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, im Ergebnis eine evtl. mögliche andere Einschätzung des Sachverständigen im Hinblick […..]
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