Treuhandstiftung

Ist eine Stiftung nicht selbständig und somit auch nicht selbständige Trägerin von Rechte und Pflichten, dann liegt eine unselbstständige Stiftung oder Treuhandstiftung vor. Die Besonderheit ist im Verhältnis zur rechtsfähigen Stiftung, dass die unselbständige Treuhandstiftung nicht selbst Rechtsträger des Vermögens ist, sondern dass ein bestimmter Rechtsträger einer anderen Stiftung, eine Privatperson oder juristische Person, Rechtsträger wird. Eine Vereinbarung zwischen unselbstständiger […..]
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Stiftung Grundform

Als Grundform ist die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts zu sehen, bei der ein bestimmtes Vermögen einen bestimmten Zweck durch die Stiftungssatzung gewidmet wird. Eine bestimmte Organisation ist nötig, damit die Stiftung handlungsfähig ist. Die Besonderheit der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts liegt darin, dass sie als juristische Person in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.  

Stiftung Pflichtteilsentzug

Der Pflichtteil eines Pflichtteilsberechtigten kann nicht dadurch entzogen werden, dass der Erblasser eine Stiftung als Erbe einsetzt. Der Pflichtteilsberechtigte muss in einem solchen Fall von der Stiftung seinen Pflichtteil einfordern.  

Stiftung – Namensschutz

Der Begriff Stiftung ist letztendlich nicht absolut geschützt. Es ist auch möglich einen Verein oder eine GmbH mit dem Zusatz Stiftung zu gründen. Es ist nur eine vereinsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Frage, ob dieser Name gewählt wurde. Insbesondere, ob damit nach außen in täuschender Weise erklärt werden soll, dass der Verein oder die GmbH einer besonderen staatlichen Aufsicht unterliegt.  

Zustiftung

Die Zustiftung darf nicht verwechselt werden mit der unselbstständigen Stiftung. Bei einer Zustiftung handelt es sich letztendlich um eine Schenkung, da das Vermögen, das gestiftet wird, in das Grundstockvermögen einer schon existenten Stiftung eingehen wird, um den Stiftungszweck zu unterstützen. Schwierig ist es zu unterscheiden zwischen Zustiftung und Spende. Die Zustiftung fließt ausschließlich in das Grundvermögen vermutlich einer schon existenten […..]
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Die österreichische Privatstiftung als Instrument zur Umgehung der deutschen Erbschaftssteuer?

Österreich hat im Jahr 2008 die Erbschaftssteuer ersatzlos abgeschafft, wohingegen die Reform von 2009 in Deutschland das Erbschaftssteuerrecht in einigen Teilen wesentlich verschärft hat. Eine österreichische Privatstiftung (ÖPS) stellt daher im Rahmen der Nachfolgeplanung ein attraktives Gestaltungsinstrument dar, um für Vermögensübertragungen den Anfall der deutschen Erbschaftssteuer zu vermeiden. Da die Übertragung von inländischem Vermögen oder die Übertragung durch einen deutschen […..]
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Ein Überblick: Was für Stiftungsmodelle stehen einem Familienunternehmer zur Verfügung?

Grundsätzlich unterscheidet man bei Stiftungen des bürgerlichen Rechts die selbständige Stiftung und die unselbständige Stiftung. Von  letzterer wird gesprochen, wenn der Stifter Vermögenswerte an eine natürliche oder juristische Person mit der Maßgabe überträgt, diese zur Verwirklichung eines von ihm festgelegten Zwecks zu nutzen. Der Vorteil einer unselbständigen Stiftung ist, dass diese nicht der staatlichen Kontrolle unterliegt und daher im Vergleich […..]
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Gründe der Stiftungsgründung für einen Familienunternehmer

Neben den steuerlichen Vorteilen bei einer Stiftung mit gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (vgl. dazu Beitrag: „Steuervorteile bei Zuwendungen an eine Stiftung“ und „Steuerbegünstigte Stiftungen“), gibt es viele weitere Gründe für einen Familienunternehmer, eine Stiftung zu gründen. I. Unternehmenserhaltung Durch eine Stiftung kann ein Unternehmen im ungeteilten Bestand erhalten bleiben. Eine

Was bringt eine Stiftungsgründung mit sich?

Jeder kann eine Stiftung gründen, Privatpersonen alleine oder als Gruppe, Familien oder als Unternehmen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich in den §§ 80 ff BGB geregelt und überschaubar. Man braucht: –    ein Stiftungsvermögen, das in die Stiftung eingebracht werden soll –    einen Stiftungszweck –    und eine Stiftungssatzung. Wenn die Stiftungsaufsicht den Stiftungszweck und die Stiftungssatzung anerkannt

Förderung gemeinnütziger Zwecke im Ausland sind auch steuerbefreiend i.S.v. § 52 Abs. 1 AO

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 KStG (1996) verstieß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 56 EG (damals: Art. 73 b EGV). Ob eine Stiftung gemeinnützig ist oder nicht, bestimmt sich allein nach deutschem Recht, unabhängig davon, ob die betreffende Körperschaft im In- oder Ausland ansässig ist. Der BFH entschied mit Urteil vom 20.12.2006: I.    Eine Stiftung fördert auch dann die Allgemeinheit […..]
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BGH 7.10.2009 Stiftungszweck als Rechtsgrund für Zuwendung

Der BGH hat entschieden, dass der Rechtsgrund für eine Zuwendung einer Stiftung der Stiftungszweck selbst ist. Von einer Schenkung ist nur in Ausnahmefällen auszugehen. Leitsatz a) Ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen kann durch Satzung, durch einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan oder durch Vertrag begründet werden. b) Dabei handelt es sich auch dann nicht um ein Schenkungsversprechen, wenn die Zuwendung […..]
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Umgehung des Pflichtteilsanspruches durch eine Stiftung?

Durch das Pflichtteilsrecht wird die Freiheit des Stifters, Vermögen zu Lebzeiten auf Stiftungen zu übertragen eingeschränkt. Dies ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Art. 6 GG stellt die Ehe und die Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung, Art. 14 Abs. 2 GG besagt, dass „Eigentum verpflichtet.“ Ein Ausschluss oder eine Einschränkung des Pflichtteilsanspruches und des Pflichtteilsergänzungsanspruches ist daher unter […..]
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Stiftungsvermögen und dessen Verwaltung

I. Stiftungsvermögen Es gibt keine allgemein gültigen Regeln hinsichtlich des Vermögensgrundstocks. Jedoch ist eine Mindestkapitalausstattung in angemessenem Umfang notwendig, um die jeweiligen Stiftungsaufgaben zu erfüllen, da grundsätzlich der Stiftungszweck ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert wird und der Grundstock selbst ungeschmälert erhalten bleiben muss. Ohne eine vollständige Aufzählung zu geben, sollten Stifter grundsätzlich bei der Vermögensausstattung v. a. folgende […..]
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Zuwendungen von Stiftungsgeldern bedürfen nicht der notariellen Beurkundung

Der BGH hat über die Frage entschieden, ob zur Gültigkeit eines Vertrags, mit dem eine Stiftung die Zuwendung von Stiftungsleistungen verspricht, eine notarielle Beurkundung dieses Versprechens erforderlich ist. Zum Sachverhalt: Seit 1991 führten die klagende Stadt S. und der spätere Stifter der beklagten Kunststiftung Verhandlungen über die Einrichtung und den Betrieb eines Kunstmuseums sowie über dessen Mitfinanzierung durch eine noch […..]
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OLG Stuttgart vom 29.6.2009 Vermögenszurechnung bei Liechtenstein – Stiftung

Leitsatz 1. Die wirksame Begründung einer Stiftung nach liechtensteinischem Recht setzt voraus, dass der Stifter das Stiftungsvermögen der Stiftung endgültig und ohne Widerrufsmöglichkeit zuführt. 2. Entsprechendes gilt dann, wenn das Vermögen der Stiftung über einen Stiftungsverwalter zugeführt wird, der über einen Mandatsvertrag auf Weisung des wirtschaftlichen Stifters zu handeln hat. 3. Liegt ein Scheingeschäft vor, so ist das Vermögen weiterhin […..]
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Wegfall des Stiftungszwecks nach dem Tod des Stifters

Ob bestimmte Zielsetzungen oder Tätigkeiten einer Stiftung noch von dem ihr gesetzten Zweck gedeckt sind, lässt sich nur im Weg der Auslegung ermitteln. Dabei gilt es, den wirklichen oder mutmaßlichen Stifterwillen zu ermitteln, der den Stiftungszwecken Grundlage und Grenzen gibt und auf diesem Weg das Handeln der Stiftung determiniert (vgl. Seifert, Handbuch des Stiftungsrechts, § 8 Rd.Nr. 12). Dieser Stifterwillen […..]
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Verwaltungsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 8.5.2009 Statusfeststellung einer Stiftung; Zuordnung zur Kirche i.S.v. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV

Hier hat das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg festgestellt, dass die Einordnung einer Stiftung zur Kirche nicht allein der Selbsteinschätzung der Stiftung überlassen werden kann. Die Kirche müsse die Arbeit der Stiftung als Teil ihrer Aufgabe im Einklang mit ihrem Bekenntnis anerkennen. Um die inhaltlichen und kontinuierlichen Anforderungen bei der kirchlichen Anerkennung zu erfüllen sei ein Mindestmaß an Einflussmöglichkeit der Kirche erforderlich. Leitsatz

Unbewusste Gründung einer unselbstständigen Stiftung

Der 12. Zivilsenat des OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 18.11.2003 entschieden, dass der Gründung einer unselbstständigen Stiftung nicht entgegen steht, dass die Beteiligten sich einer Stiftungsgründung nicht bewusst sind. Maßgeblich ist allein, wie sich das Rechtsgeschäft nach außen objektiv darstellt Grundsätzlich versteht man unter einer unselbstständigen Stiftung die Zuwendung von Vermögensgegenständen durch den Stifter an eine natürliche oder juristische […..]
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BGH 7.10.2009 Stiftungszweck als Rechtsgrund für Zuwendung

Leitsatz a) Ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen kann durch Satzung, durch einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan oder durch Vertrag begründet werden. b) Dabei handelt es sich auch dann nicht um ein Schenkungsversprechen, wenn die Zuwendung unentgeltlich erfolgt; Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist der Stiftungszweck selbst.

Dauertestamentsvollstreckung- schützen Sie Ihr Vermögen

Eine hervorragende Möglichkeit, die Erben vor Vermögensverfall oder vor fehlerhafter Vermögensanlage zu schützen, stellt die Dauertestamentsvollstreckung dar. Der Erblasser ordnet in einem solchen Fall die Dauertestamentsvollstreckung bezüglich seines Vermögens an. Dies heißt im Klartext, dass die Erben zwar entsprechend dem Willen des Erblassers Vermögensteile oder das ganze Vermögen erben. Sie können allerdings auf Grund der Dauertestamentsvollstreckung selbst über das Vermögen […..]
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Stiftung:Anerkennung, Rücknahme, Satzungsänderung, Stiftungsänderung, Stiftungsaufsicht, Ermessen

Ein Destinatär, d.h. ein durch die Erträge des Stiftungsvermögens Begünstigter ist durch den Anerkennungsakt der Stiftungsbehörde bzw. durch dessen Rücknahme in einer subjektiven Rechtsposition nicht berührt. Die Rücknahme der Anerkennung einer Stiftung betrifft als actus contrarius nur die Stiftung als juristische Person. Der Genehmigungsvorbehalt dient nicht dem Schutz Dritter, die von einer Satzungsänderung mittelbar betroffen werden; deren Rechte werden nicht […..]
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Zahlungen einer Stiftung aus ihren Erträgen an die Destinatäre

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16.9.2009 entschieden, dass  Zahlungen einer Stiftung an die Destinatäre, die diese aus ihren Erträgen erbringt, nicht zu den Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören. Mangels eines Beteiligungsertrags des Destinatärs liegen nicht wirtschaftlich mit Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbare Leistungen vor (entgegen […..]
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Steuerberechnung bei Auflösung einer Familienstiftung

BFH 2. Senat, Urteil vom 30.11.2009 Steuerberechnung bei Auflösung einer Familienstiftung- Einheitliche Zuwendung der Stiftung – Anwendung der Steuerklassen – Kein mehrfacher Ansatz des persönlichen Freibetrags  Leitsatz 1. Die in § 15 Abs. 2 Satz 2 ErbStG getroffene Regelung beschränkt sich auf die Berechnung der Steuer für den gesamten Erwerb des Anfallberechtigten. 2. Bei Auflösung einer von mehreren Stiftern errichteten […..]
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STIFTUNG HILFE IM ALTER

Irgendwann einmal kann bei jedem Menschen die Situation eintreten,daß er sich allein -beispielsweise durch Ableben seines Lebenspartners befindet-oder er Angst davor hat,daß durch sein eigenes Ableben sein Lebenspartner allein weiterleben muß.Die Stiftungssatzung kann auch für derartige Lebenssituationen Lösungen anbieten,insbesondere daß man gerade für derartige Lebenssituationen zuverlässige Vorstandsmitglieder mit entsprechenden Aufgaben beauftragt.Die Kester-Häusler Stiftung berät sie aufgrund ihrer Erfahrung gerne zu […..]
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Die Stiftung im Erbrecht: Vermeidung der Zerschlagung einer Vermögensmasse

Oft lassen sich Probleme, die im Zusammenhang mit der Unternehmens- und Vermögensnachfolge auftreten, nicht ausreichend mit Mitteln des Erbrechts lösen. Der Alleinerbe wird gem. § 1922 BGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten die zum Nachlass gehören. In der Regel ist aber nicht nur ein Erbe, sondern eine Mehrheit von Erben berufen, sog. Miterbengemeinschaft. Dies führt nicht […..]
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STIFTUNGSKAPITAL

In der Praxis geht man davon aus,daß mindestens 50000 Euro an Stiftungskapital notwendig ist,weil letzendlich das Gründungskapitalerhalten beiben muß und die Stiftung nur von den Erträgen leben kann. Man sollte sich aber dadurch nicht von einer Stiftung abhalten lassen,weil es auch die Möglichkeit einer Zustiftung mit geringeren Kapital oder Sachwert  gibt.Die Kester-Häusler Stiftung berät Sie gerne hierüber unverbindlich.

Die Stiftung im Steuerrecht- ein Überblick

Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts ist eine "sonstige juristische Person des privaten Rechts" gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 KStG und damit Steuerrechtssubjekt. Außerhalb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist sie aber u.U. subjektiv befreit. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ebenfalls Körperschaftssteuersubjekt, jedoch unterliegt sie nur der Steuerpflicht, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art führt. Die Voraussetzung für die Anerkennung als […..]
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