3. Worin liegt Ihrer Ansicht nach das Problem im derzeit geltenden Betreuungsrecht?

Im Prinzip war das Gesetz gut gemeint. Das Problem war nur, dass die Basis des Gesetzes in Gestalt einer Finanzierung von neuen Richterstellen und Ausbildungen, der Schaffung eines eigenen Berufsbildes für Betreuer und einer Bildung von Eingangsvoraussetzungen in diesem Beruf aus finanziellen Gründen nicht geleistet wurde.
Ich halte es für unerträglich und empfinde es als grobe Verletzung der Menschenwürde, dass es auf einem derartigen wichtigen Gebiet überhaupt kein Berufsbild für Betreuer gibt. Im Hinblick auf die verantwortungsvolle Tätigkeit eines Betreuers müsste nicht nur ein umfangreiches Berufsbild, das die entsprechende Ausbildung beinhaltet, geschaffen werden, sondern auch Zulassungsvoraussetzungen und permanente Kontrollen der Betreuer durchgeführt werden.
Die Gerichte sollten die Kontrolle einer eigenen Organisation übertragen. Meines Erachtens sollte hier in Deutschland eine Stiftung mit entsprechend kompetenten Leuten die Kontrolle übernehmen. Es geht nicht darum, ordentlich arbeitende Betreuer zu drangsalieren sondern die schwarzen Schafe auszusondern. In erster Linie sollte die Kontrollorganisation dazu dienen, Betreuten, die keine Angehörigen, haben oder insgesamt Betreuten eine Ansprechstelle zu geben, die nicht entnervt und negativ auf Anfragen von Angehörigen oder Betreuten reagiert. Man muss nochmals darauf hinweisen, dass die Betreuung einen Eingriff in die Menschenwürde und andere Menschenrechte bedeutet.
Umso sensibler muss in diesem Bereich durch die Politik bzw. durch den Gesetzgeber agiert werden – auch wenn dies viel Geld kostet.

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