Neben den steuerlichen Vorteilen bei einer Stiftung mit gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken (vgl. dazu Beitrag: „Steuervorteile bei Zuwendungen an eine Stiftung“ und „Steuerbegünstigte Stiftungen“), gibt es viele weitere Gründe für einen Familienunternehmer, eine Stiftung zu gründen.
I. Unternehmenserhaltung
Durch eine Stiftung kann ein Unternehmen im ungeteilten Bestand erhalten bleiben. Eine Stiftung führt dazu, dass ein Vermögen sich zu einer selbständigen Vermögensmasse ohne Eigentümer oder mitgliedschaftliche Strukturen verfestigt. Das Vermögen kann auf diese Weise auf Dauer erhalten und vor Zersplitterung durch Erbgänge geschützt werden. Durch die Stiftung ist ein Unternehmen auch vor Veräußerung geschützt, da das Vermögen in seinem Bestand zu erhalten und von fremden Vermögensmassen zu trennen ist.
II. Regelung der Unternehmensnachfolge
Eine Stiftung bietet ferner die Möglichkeit über den Tod hinaus die unternehmerischen Ziele zu verfolgen. Wenn es keine Erben gibt, so kann man eine Stiftung als Erben einsetzen. Vorteil ist, dass der Familie oder den Erben die direkte Einflussnahme auf das Unternehmen entzogen werden kann. Der Stifter bestimmt, wie die Stiftung verwaltet wird und wer als Stiftungsorgan eingesetzt wird.
III. Versorgung der Familie
In der Stiftungssatzung kann der Stifter festlegen, dass der Unternehmensertrag vollständig den Familienmitgliedern als Destinatären (=Nutznießer) zugutekommen soll. Dies kann der Familienunternehmer machen und daneben seine Familienmitglieder von der direkten Einflussnahme auf die Unternehmenssubstanz ausschließen.
IV. Keine kaufmännischen Verpflichtungen
Eine Stiftung unterliegt nicht der Publizitätspflicht der §§ 264 ff HGB, da sie nicht kraft Rechtsform Kaufmann und damit auch grds. nicht zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet ist. Stiftungen sind nur nach dem Publizitätsgesetz publizitätspflichtig, wenn nach §§ 1, 2 PublG bestimmte Größenordnungen überschritten werden.
V. Persönliche Motive
Durch die Gründung einer Stiftung kann ein Familienunternehmer sein Lebenswerk und seinen Namen über den Tod hinaus verewigen.