Der Pflichtteil eines Pflichtteilsberechtigten kann nicht dadurch entzogen werden, dass der Erblasser eine Stiftung als Erbe einsetzt. Der Pflichtteilsberechtigte muss in einem solchen Fall von der Stiftung seinen Pflichtteil einfordern.
Der Pflichtteil eines Pflichtteilsberechtigten kann nicht dadurch entzogen werden, dass der Erblasser eine Stiftung als Erbe einsetzt. Der Pflichtteilsberechtigte muss in einem solchen Fall von der Stiftung seinen Pflichtteil einfordern.