Impfverweigerung durch Entscheidung des Betreuers?

Wenn ein Betreuer nicht in die Corona-Schutzimpfung eines Betreuten einwilligt, kann er nach § 1908 Abs. 1 S. 1 BGB aus dem Betreueramt entlassen werden. In einem letztendlich durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss v. 31.05.2021, 1 BvR 1211/21) zu entscheidenden Fall hat ein Betreuer nach eigener Einschätzung das mit der Impfung verbundene Risiko im Verhältnis zum Nutzen der Impfung bewertet. […..]
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Die Corona-Impfung im Betreuungsverfahren – nur in Ausnahmefällen ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich

Für die Corona-Impfung gelten für Betreute grundsätzlich dieselben Regelungen wie für andere ärztliche Maßnahmen. Aufgabe des Betreuers ist es, den Betreuten in seiner Entscheidung zu unterstützen und ggf. (bei Einwilligungsunfähigkeit) zu vertreten. Wenn der Betreute krankheitsbedingt keine eigene Entscheidung treffen kann kommt es nach §§ 1901a BGB auf die Wünsche, bzw. auf den mutmaßlichen Willen des Betreuten an. Das bedeutet, […..]
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Wer entscheidet bei Corona-Virus über die Impfung Betreuter?

Das Forschungsinstitut Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung wird augenblicklich überrannt von Fragen von Angehörigen, aber auch von Betreuern, wer bei Betreuten über die Corona-Virus-Impfung entscheidet. Kann der Betreute, der noch willensmäßig versteht was eine Impfung ist, darüber entscheiden oder entscheidet dies der Betreuer? Kann der schwer demenzkranke Betreute, der nicht mehr willensmäßig erfassen kann was die Impfung gegen Corona-Virus bedeutet, diese Frage […..]
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Besuchsbeschränkungen

Die Beschränkung der Besuche in Altenheimen und Seniorenresidenzen auf Besucherzonen oder im Außenbereich zu dem Zweck, die Bewohner vor einer Einbringung des Corona-Virus zu schützen, ist verhältnismäßig. Die durch die Besuchsbeschränkung für die Bewohner entstehenden Unzuträglichkeiten müssen ebenso wie das Interesse ihrer Bevollmächtigten, den Zustand des Zimmers kontrollieren zu können, hinter den hohen Schutzgütern des Lebens und der Gesundheit zurückstehen. […..]
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Darf die persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren aufgrund der Corona-Infektionsgefahr einfach unterbleiben?

Die Anhörung des Betroffenen ist in jedem Betreuungsverfahren von elementarer Bedeutung. Allein die derzeit grundsätzlich immer gegebene Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Erreger steht einer persönlichen Anhörung nicht entgegen, wenn sie durch geeignete Maßnahmen so gut wie möglich reduziert werden kann. Ob dies möglich ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Jedes Betreuungsgericht hat die Pflicht – bevor aus diesem […..]
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Handlungspflichten des Betreuers bei Verdacht auf Covid-19-Erkrankung des Betreuten

Wenn der Verdacht besteht, dass der Betreute möglicherweise infiziert ist und er sich aber selbst nicht um die erforderliche Abklärung kümmert, bzw. kümmern kann, ist der Betreuer, der den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge übertragen bekommen hat, dazu verpflichtet, einen Test und alle weiteren gesundheitlich erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Wenn der Aufgabenkreis Gesundheitssorge bis dahin noch nicht eingerichtet wurde, muss der Betreuer […..]
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Covid-19-Infektion eines Betreuten – Zwangsbefugnisse des Betreuers?

Wenn ein Betreuter an Covid-19 erkrankt ist und sich nicht an Quarantäneregeln hält, hat der Betreuer deshalb trotzdem keine Befugnis, die Wohnung gegen den Willen des Betreuten zu betreten oder freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B. Einschließen in das Zimmer, falls der Betreute in einer Einrichtung lebt) in die Wege zu leiten. Betreuungsrechtliche Zwangsmaßnahmen dürfen nur auf betreuungsrechtlicher Grundlage erfolgen. Das bedeutet, […..]
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