Auflösung, Kündigung, Veräußerung von Wohnraum der betreuten Person durch den Betreuer

Die Entscheidung eines gesetzlichen Betreuers, die selbst genutzte Wohnung der betreuten Person aufzulösen (aufzugeben) darf nicht willkürlich oder nach persönlichen Maßstäben des Betreuers getroffen werden. Die Voraussetzungen dafür, ob und unter welchen Umständen die Aufgabe der Wohnung der betreuten Person durch einen Betreuer zulässig ist, bestimmt § 1833 BGB, i. V. m. § 1821 Abs. 2 bis 4 BGB (Wunschbefolgungspflicht). […..]
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Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen durch rechtzeitige und rechtssichere Vorsorge

Ein äußerst bestürzender Fall von Vollmachtmissbrauch wurde unserer Stiftung zur Kenntnis gebracht. Ein verwitweter über 80jähriger, leicht dementer und sehr vermögender Herr hatte es versäumt, sich rechtzeitig über seine Vertretung im Alter Gedanken zu machen und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Nur Tage nachdem seine Ehefrau verstorben war, begann die hilfsbereite Nachbarin sich um […..]
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Freiheitsentziehende Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahmen: Vor allem anderen kommt es auf die Einwilligungsfähigkeit der betroffenen Person an

Weder gesetzliche Betreuer noch Vorsorgebevollmächtigte sind entscheidungsbefugt, solange die betroffene Person selbst einwilligungsfähig ist. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand einer angeordneten Betreuung (ebenso wenig aus einer Vorsorgevollmacht) nicht, dass die betroffene Person automatisch von Entscheidungen ausgeschlossen werden darf. Ob die betroffene Person selbst dazu fähig ist, in Freiheitsentziehung (gleich welcher Art) einzuwilligen, wird situativ bestimmt, d. h. anhand des […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Fragliche Geeignetheit des Bevollmächtigten – Behebbare Mängel?

Für viele Angehörige, die sich darum bemühen einen Vollmachtgeber aus einem missbräuchlichen oder besonders nachlässig ausgeübten Vorsorgevollmachtsverhältnis zu befreien könnte dieser Beschluss des BGH ein Hoffnungsschimmer sein: BGH, Beschluss v. 29.03.2023, AZ: XII ZB 515/22: 1. Ein Bevollmächtigter ist ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen nach dessen Wünschen zu besorgen, wenn zu befürchten ist, dass er die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht […..]
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Wie können unbeteiligte Dritte einer betreuten Person weiterhelfen?

Vielfach wird unsere Stiftung von besorgten und hilfsbereiten Dritten (Nachbarn, Freunde, Pflegepersonal etc.) kontaktiert, denen Missstände in Betreuungsverfahren auffallen, die jedoch nicht wissen, auf welche Weise sie betreuten Personen weiterhelfen können. Wir wollen im Folgenden drei Möglichkeiten zur effektiven Unterstützung betreuter Personen für Dritte, die nicht in einem Angehörigenverhältnis zu den betreuten Personen stehen, darstellen. Alle drei Möglichkeiten können alternativ […..]
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Wunschbefolgung und Realitätsbezug – Welche Wünsche sind vorrangig?

Hier müssen Betreuer priorisieren. Es muss unterschieden werden zwischen einerseits Wünschen, die der betreuten Person besonders wichtig sind, bzw. die die grundlegende Basis für die gewünschte Lebensgestaltung bilden. Und andererseits Wünschen, deren Erfüllung dieser Realisierung entgegenstehen würden. Ist es für eine betreute Person z. b. das Wichtigste, in der eigenen Wohnung leben zu können und nicht in ein Pflegeheim verlegt […..]
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Ist der Vorsorgebevollmächtigte zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers verpflichtet?

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 212/2

Psychisch kranke Mitbewohner in Mehrfamilienhaus – besorgte Nachbarn

Immer wieder erreichen uns Anfragen von besorgten Nachbarn, die feststellen, dass hilfsbedürftige Personen allein und allem Anschein nach unversorgt unter menschenunwürdigen und gesundheitlich höchst bedenklichen Bedingungen in ihrer Wohnung leben. Es handelt sich dabei sehr oft um alte Menschen, die neben Demenz teilweise auch an körperlichen Gebrechen leide oder um Personen, die psychisch schwer krank sind. Meist werden die Nachbarn […..]
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Ein psychisch kranker, gesetzlich betreuter Mensch müsste dringend in einer betreuten Wohnform leben – weigert sich jedoch standhaft, dort einzuziehen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Oft wird uns von Familienangehörigen, die zu Betreuern bestellt wurden, in diesem Zusammenhang folgendes Dilemma geschildert: Der Betroffene ist psychisch krank (in vielen Fällen handelt es sich um Alkoholabhängigkeit). Er ist nicht in der Lage, allein zu leben, er droht zu verwahrlosen, nimmt seine Medikamente nicht ein. Er braucht eine längerfristige, unterstützte Wohnform und kontrollierte med. Behandlung. Eine Verbesserung seines […..]
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Dürfen Betreute gegen ihren Willen zwangsweise in ein (offenes) Heim verbracht werden?

Nein. Für eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, einen zwar kranken und unter Umständen schlecht versorgten Betreuten, bei dem aber kein Unterbringungsgrund vorliegt, zwangsweise in ein offenes Heim zu bringen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es müsste sich dafür um eine Unterbringungssache handeln, die einen Unterbringungsgrund voraussetzt, was an erhebliche rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft ist (lesen Sie dazu unseren Artikel https://www.betreuungsrecht.de/unterbringung/unterbringung/). […..]
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Verwahrlosung

Auch die Situation in einer Wohnung oder in einem Haus eines älteren Menschen kann zum Betreuungsfall werden. Es ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein bayerisches Landgericht die Betreuung insbesondere deswegen anordnete, weil die betreffende Person einen Hang zur Verwahrlosung hatte. Das Gericht untermauerte die Entscheidung auch noch damit, dass die Betreute ihre Post nicht las, die auch in […..]
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