Rechtswidrige Maßnahmen in Betreuungsverfahren – nachträgliche Feststellung nach dem Tod der betreuten Person mit transmortaler Vollmacht?

Die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen (Entscheidungen) in Betreuungsverfahren kann auch im Nachhinein, also nach deren Erledigung gerichtlich festgestellt werden, § 62 FamFG. Rechtswidrige Entscheidungen in diesem Sinne können beispielsweise schon die Anordnung einer Betreuung sein (insbesondere betroffen davon sind Fälle, in denen eine Vorsorgevollmacht vorlag und trotzdem eine Betreuung angeordnet wurde) oder gerichtliche Beschlüsse zur freiheitsentziehenden Unterbringung der betreuten Person. Es […..]
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Hausverbot für Angehörige im Pflegeheim?

Diese Problematik ist vielen Angehörigen und betreuten Personen in Zusammenhang mit Betreuungsverfahren bekannt. Hierzu der Beschluss BVerG über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl. eines Hausverbots durch die Pflegeeinrichtung und Umgangsverbots der betreuten Person mit den Angehörigen durch die Betreuerin vom 25.01.2023, AZ: BvR 2255/22: Folgende Problemstellung ist äußerst praxisrelevant: Wenn von der Pflegeeinrichtung ein Hausverbot für Dritte erteilt wird und […..]
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Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig. Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden. In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Konkretisierung der Notwendigkeit durch die Rechtsprechung

Der BGH hat mir Beschluss vom 15.01.2020 (AZ: XII ZB 381/19) entschieden, dass nur solche ärztlichen Zwangsmaßnahmen als notwendig angesehen werden können, deren Durchführung einer breiten medizinisch-wissenschaftlichen Übereinstimmung entspricht, die u. a. in wissenschaftlichen Stellungnahmen des Beirats der Bundesärztekammer sowie in medizinischen Leitlinien zum Ausdruck kommen muss. Damit konkretisiert der BGH den Begriff der Notwendigkeit innerhalb des § 1906a Abs. […..]
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen – Behandlung muss notwendig und geeignet sein – breiter medizinischer Konsens erforderlich

Wenn ein zivilrechtlich in einer stationären Einrichtung untergebrachter Betreuter nicht einwilligungsfähig ist, kann an seiner Stelle der Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen. Die Einwilligung des Betreuers ist dann möglich, bzw. genehmigungsfähig, wenn alle in § 1906a Abs. 1 S. 1 BGB aufgezählten Voraussetzungen vorliegen. Hintergrund der gesetzgeberischen Ausgestaltung dieser Voraussetzungen ist, dass es sich bei einer Zwangsbehandlung wegen des […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Einwilligungsfähigkeit des Patienten – Ein schwieriges Thema für die Praxis

Bei jeder vorzunehmenden medizinischen Behandlung ist der Arzt nach den Regeln des BGB dazu verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Beurteilung, ob der Patient dazu in der Lage ist, diese Einwilligung zu erteilen, stellt in der Praxis bei dementen, bewusstlosen, durch Krankheit eingeschränkten, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen oft ein Problem dar. Denn wenn der Patient nicht einwilligungsfähig […..]
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Zum Widerruf der Vorsorgevollmacht

Der Widerruf von Vorsorgevollmachten durch Betreuer gehört zu den problematischsten Bereichen des Betreuungsrechts. Immer wieder gibt es schwierige Grenzfälle, in denen entschieden werden muss, ob ein gerichtlich eingesetzter Betreuer dazu ermächtigt werden soll, eine Vorsorgevollmacht – die Ausdruck freier Willensbestimmung des Betroffenen ist – widerrufen und damit vernichten zu dürfen. Unserer Meinung nach geschieht dies viel zu oft. Selten sind […..]
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Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
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Zur Unterbringung eines Betreuten

§ 1906 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt grundsätzlich fest, dass eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig ist, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist. Ausgangspunkt ist hierbei immer, dass eine psychische Krankheit oder eine geistige bzw. seelische Behinderung des Betreuten besteht. Dies kann z.B. eine Alkohol- oder Drogensucht oder […..]
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107. Welche rechtlichen und tatsächlichen Probleme gibt es bei so genannten Patientenverfügungen?

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 (BGH XII ZR 2/03) stellte klar, dass der Betreuer für den Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts benötigt. Genehmigt werden kann sowohl der Widerruf einer einmal erteilten Zustimmung zu einer lebensverlängernden Maßnahme, als auch das Unterlassen der erforderlichen Einwilligung.
Interessant an dieser Entscheidung ist, wie das Gericht überhaupt den Willen des Betreuten erforschen kann. Hier hat das Gericht zu der sogenannten Patientenverfügung Ausführungen gemacht und in seinen Entscheidungsgründen ausgeführt, dass ein Vormundschaftsgericht, welches die Genehmigung überprüft, feststellen muss, ob die in der Patientenverfügung genannte Situation mit der jetzt tatsächlich eingetretenen identisch ist.

120. Verhindert die Patientenverfügung die Bestellung eines Betreuers?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 3. Mai 2002 ausdrücklich festgestellt, dass ein Betreuer dann nicht zu bestellen ist, wenn der einwilligungsunfähige Patient eine Patientenverfügung erstellt hat. Im Rahmen einer Patientenverfügung hatte die 65-jährige Betroffene gebeten, lebensverlängernde Maßnahmen nicht durchzuführen, falls sie schwerwiegende erkrankt.

123. Kann in einer Patientenverfügung die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen angeordnet werden?

Hier ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 von großer Bedeutung (BGH XII ZB 2/03, Betreuungsrechts-Praxis 2003, S. 123ff.).
Grundlage der Entscheidung war, dass aufgrund eines Mykardininfarkts ein hypotoxischer Gehirnschaden im Sinne eines apallischen Syndroms beim Vater des Antragstellers vorlag und dieser über eine PEG-Sonde ernährt wurde. Eine Kontaktaufnahme war nicht möglich. Der Sohn wurde mit Beschluss vom 18. Januar 2001 als Betreuer für die Sorge der Gesundheit bestellt. Am 8. April 2002 beantragte er beim Amtsgericht die Einstellung der Ernährung über die PEG-Sonde, da für seinen Vater eine Besserung des Zustandes nicht zu erwarten war und die Einstellung dem früher geäußerten Wunsch seines Vaters entspräche.
Der Beteiligte verweist auf eine maschinenschriftlich und vom Betroffenen handschriftlich unter Angabe von Ort und Datum unterzeichnete Verfügung mit dem Inhalt:

Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?

Man spricht von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen, wenn ein Bewohner gegen seinen natürlichen Willen durch mechanische Vorrichtungen oder auch auf andere Weise in seiner Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigt wird und er diese Beeinträchtigung nicht ohne fremde Hilfe überwinden kann. Umfasst sind auch Fixierungen und generell freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Wann sind freiheitsentziehende Maßnahmen überhaupt zulässig?

Die Freiheit des Einzelnen ist verfassungsrechtlich garantiert. Einschränkungen sind gemäß § 1906 BGB nur zum Wohl des Betroffenen und nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig, um eine krankheits- oder behinderungsbedingte Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung oder Selbsttötung des Betroffenen abzuwenden oder wenn eine Untersuchung, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig sind, deren Sinn und Zweck der Betreute infolge seiner Krankheit […..]
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