Freiheitsentziehende Unterbringung eines Betreuten zum Zweck einer Heilbehandlung?

Jede freiheitsentziehende Unterbringung erfordert eine gerichtliche Genehmigung. Die gerichtliche Genehmigung zur freiheitsentziehenden Unterbringung, um eine Heilbehandlung durchzuführen (§ 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB), darf nur dann erteilt werden, wenn eine Heilbehandlung, die erfolgversprechend ist, überhaupt durchgeführt werden kann. Voraussetzung für die Durchführung einer erfolgversprechenden Heilbehandlung ist entweder die Zustimmung des Betreuten, die Heilbehandlung freiwillig zuzulassen (in diesem Fall sieht […..]
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Die Anhörung der betroffenen Person muss sich auf alle verwerteten Erkenntnisse des Verfahrens beziehen

Die gerichtliche Anhörung des Betroffenen muss sich auf den gesamten verwerteten Verfahrensstoff des Betreuungsverfahrens beziehen. Die Verwertung von Ausführungen medizinischer Sachverständigen, die ggf. im Anschluss an das zuvor erstellte Gutachten gemacht oder im Rahmen von Vorgesprächen zum Anhörungstermin in Abwesenheit des Betroffenen gemacht wurden, setzt voraus, dass auch diese Ausführungen dem Betroffenen bekannt gegeben werden/wurden und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme […..]
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Betreuung und Unterbringung eines Betroffenen wegen Alkoholismus

Alkoholismus für sich genommen ist keine Krankheit i. S. d. § 1814 BGB. Das bedeutet, allein aufgrund dieser Krankheit ist weder eine Betreuung, noch eine zwangsweise Unterbringung des Betroffenen erforderlich und damit nicht gerechtfertigt. Auch die bloße Rückfallgefahr (ohne konkrete, weitere Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefahr) rechtfertigt weder eine zwangsweise Unterbringung nach den Regeln des Betreuungsrechts, noch die Aufrechterhaltung oder […..]
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Kann eine betreuungsgerichtliche Anhörung ohne vorheriges Gutachten stattfinden?

Grundsätzlich ja, und zwar dann, wenn das Gericht aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse Grund zur Annahme haben darf, dass eine Betreuung nicht eingerichtet wird. Eine Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist.  Erforderlich ist die Einrichtung einer Betreuung nur dann, wenn Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarf vorliegen und keine anderen Hilfen zur Verfügung stehen. Wenn das Gericht der Ansicht ist, […..]
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Immer wieder kommt es vor, dass betreuten Personen das Sachverständigengutachten unbekannt ist und sie in der gerichtlichen Anhörung von Inhalt und Ergebnis des Gutachtens zum ersten Mal erfahren

Der BGH hat hierzu erneut entschieden: Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache gem. § 37 Abs. 2 FamFG setzt voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat. Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, […..]
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Vorsorgevollmacht – Fragliche Geschäfts(un)fähigkeit des Vollmachtgebers – Sachverständigengutachten mit unterschiedlichem Ergebnis

Rechtsprechung BGH, Beschluss vom 22.6.2022 – XII ZB 544/21 Aus den Gründen: Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Erhebt ein Verfahrensbeteiligter Einwendungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen, hat der Tatrichter diese zu berücksichtigen. Dabei ist er auch verpflichtet, sich mit einem vorgelegten Privatgutachten […..]
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Sachverständigengutachten hat ggf. auch zuvor erstattete Gutachten (MDK) miteinzubeziehen wenn sich daraus Hinweise auf kognitive Fähigkeiten ergeben

Die Frage, ob der Betroffene im Zeitpunkt der Vollmachterteilung nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig war, hat das Gericht nach § 26 FamFG von Amts wegen aufzuklären. Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen hat es von Amts wegen nachzugehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Juni 2022 – XII ZB 544/21). BGH, Beschluss v. 02.11.2022, XII ZB 339/22 Im hier zitierten Fall wurde die Frage […..]
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Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Verfahrenspfleger

Die Verfahrenspflegerbestellung in einer Unterbringungssache soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten. Der Betroffene soll bei den besonders schwerwiegenden Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person nicht allein stehen, sondern fachkundig beraten und begleitet werden. Deshalb ist der Verfahrenspfleger vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen. Wenn das Betreuungsgericht […..]
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Fehlende Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen – Verfahrenspfleger

Sieht das Betreuungsgericht gemäß § 288 Abs. 1 FamFG von der Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen ab, kann durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht. Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis […..]
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Nach Anregung auf Einrichtung einer Betreuung – Ist das Betreuungsgericht in jedem Fall dazu verpflichtet zu ermitteln?

Der BGH (Beschluss v. 14.07.2021 – XII ZB 135/21) hat zu dieser Frage klargestellt: Die Durchführung von (weiteren) Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass die Einrichtung einer Betreuung oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt. § 280 Abs. 1 FamFG verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung […..]
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Wie Angehörige durch gezielte Desinformation von Betreuern widerrechtlich unter Druck gesetzt werden

Folgender Fall wurde unserer Stiftung berichtet: Ein mittlerweile 80-jähriger Mann wird seit 13 Jahren von seinem ursprünglich zum gesetzlichen Betreuer bestellten Sohn fachmännisch im gemeinsamen Haushalt gepflegt. Er ist zum Teil bettlägerig, zum Teil kann er sich – je nach Tagesform – im Rollstuhl aufhalten und sogar kleinere Ausflüge unternehmen. Trotzdem entschied sich das Betreuungsgericht dazu, einen Betreuerwechsel durchzuführen und […..]
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Behandelnder Arzt – Sachverständiger?

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt werden darf. Grundsätzlich ist dies möglich, der Arzt muss dem Betroffenen aber deutlich zu erkennen geben, dass er von seiner Bestellung zum Sachverständigen an als Gutachter tätig sein wird. In dieser Funktion muss er den Betroffenen untersuchen und darf sich für sein Gutachten nicht darauf beschränken, […..]
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Gutachterqualifikation

Immer wieder erhält das Forschungsinstitut Fragen mit dem gleichen Inhalt, nämlich welche Qualifikation ein Gutachter haben muss, der gemäß § 280 I FamFG in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde. Entsprechend der vorgenannten Vorschrift muss der Gutachter Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist die […..]
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Mündliches Sachverständigengutachten direkt im Anhörungstermin

Die erforderliche Anhörung nach § 278 Abs. 1 S. 1 FamFG des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist. Wenn es zu dem Ausnahmefall kommt, dass ein Sachverständiger sein Gutachten im Anhörungstermin mündlich erstattet, ist sicherzustellen, dass der Betroffene ausreichend Zeit hat, von dem Inhalt […..]
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Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren durch Hausarzt

Wenn das Betreuungsgericht zur Prüfung der Voraussetzungen einer Betreuung ein Sachverständigengutachten bei dem Hausarzt des Betroffenen einholt, ohne die hinreichende Sachkunde des Hausarztes zu prüfen, liegt ein Verfahrensfehler vor, der zur Aufhebung der Betreuung führt. Nach § 280 FamFG soll der Gutachter in einem Betreuungsverfahren Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Wenn sich […..]
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Begutachtung des Betroffenen während der richterlichen Anhörung

Auch wenn der medizinische Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung durch den Richter begutachtet, ist der Betroffene – nachdem das Gutachten schriftlich vorliegt – erneut durch das Gericht anzuhören. Dazu ist ihm das Gutachten rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen, so dass er sich damit auseinandersetzen kann, bevor er seine eigene Stellungnahme dazu abgibt. Wenn ein Verfahrenspfleger für den […..]
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Sachverständigengutachten zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit

Das Betreuungsgericht muss aufgrund seiner umfassenden Sachaufklärungspflicht die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Betreuungseinrichtung, bzw. einer betreuungsrechtlichen Maßnahme prüfen und aufgrund von Tatsachen feststellen. Dazu gehört u. a. die Erstellung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter, der zu den medinischen Voraussetzungen einer Betreuung Stellung nehmen soll, hat den Betroffenen persönlich zu untersuchen und anschließend […..]
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Fragliche Betreuungsbedürftigkeit wenn Privatgutachten zu anderem Ergebnis kommt als das Gerichtsgutachten

Der BGH hat mit Beschluss v. 04.03.2020 (AZ: XII ZB 443/19) ein – unserer Meinung nach – besonders praxisrelevantes Signal gesetzt: In einem Fall hatte der Gutachter, der durch das Betreuungsgericht beauftragt wurde die Frage zu klären, ob eine ältere Dame betreuungsbedürftig ist oder nicht, allein aufgrund einer ambulanten, in häuslichem Umfeld der Betroffenen durchgeführten Begutachtung festgestellt, dass die Einrichtung […..]
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Zwingende Anhörung in Unterbringungssachen / Kernstück des Amtsermittlungsgrundsatzes

Wenn es schnell gehen muss mit der Einrichtung einer Betreuung und einer damit verbundenen Unterbringung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus geschieht dies durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung (dringende Gründe und dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden). Aus § 319 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Pflicht, den Betroffenen auch in diesen Fällen zuvor mündlich anzuhören und sich dadurch einen […..]
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Anhörung und Sachverständigengutachten

Die nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderliche Anhörung des Betroffenen ist grundsätzlich durchzuführen, nachdem ihm das nach § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG einzuholende Sachverständigengutachten rechtzeitig bekannt gegeben worden ist, BGH, Beschluss v. 06.05.2020, AZ: XII ZB 6/20. Zweck dieser Vorgehensweise ist, dass dem Betroffenen ausreichend rechtliches Gehör verschafft wird, indem er sich in Kenntnis des […..]
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Nichtbekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen – rechtliches Gehör durch Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger

Es gibt Ausnahmen, die es dem Betreuungsgericht erlauben, dass das Sachverständigengutachten dem Betroffenen überhaupt nicht ausgehändigt wird (s. § 288 Abs. 1 FamFG) und er sich infolgedessen in der Anhörung nicht in der eigentlich erforderlichen Weise dazu äußern kann. In diesen Fällen muss dem Betroffenen aber zumindest durch die Bekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ein Mindestmaß an rechtlichem Gehör […..]
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Sachverständigengutachten – Welche inhaltlichen Anforderungen sind daran zu stellen?

Das Gutachten muss sich auf das Krankheitsbild einschließlich der Krankheitsentwicklung, die durchgeführten Untersuchungen und die diesen zugrunde gelegten Forschungserkenntnisse, den körperlichen und psychiatrischen Zustand des Betroffenen, die Art und den Umfang der Aufgabenkreise und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme erstrecken, s. § 280 Abs. 3 FamFG. Diese Anforderungen an den Inhalt des Gutachtens haben die Aufgabe, zu gewährleisten, dass das […..]
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Sachverständigengutachten – Betroffener muss es vor der Anhörung erhalten

Wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen erst bei Beginn der persönlichen Anhörung in einem Betreuungsverfahren ausgehändigt wird, ist der Zweck der Anhörung, nämlich dem Betroffenen eines Betreuungsverfahrens rechtliches Gehör zu sichern, nicht erreicht. Das Gutachten muss dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen werden, so dass er Zeit hat, sich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen um in dem Anhörungstermin dazu Stellung nehmen […..]
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Sachverständigengutachten – Häufige Verfahrensfehler – Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Wenn für das Betreuungsgericht hinreichende Anhaltpunkte für die Einrichtung einer Betreuung gegeben sind, wird die Einholung eines medizinischen Gutachtens angeordnet. Nach Erstellung des Gutachtens kommt es in vielen Betreuungsfällen anschließend zu dem Verfahrensfehler, dass das Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig oder nicht in seinem vollen Wortlaut bekannt gegeben wird. Grundsätzlich muss das Gutachten dem verfahrensfähigen Betroffenen vollständig zur Verfügung gestellt […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Was gilt hinsichtlich der freien Willensbestimmung des Betroffenen?

Wenn gegen den Willen eines Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden soll, muss geprüft werden, ob der Betreute hierzu zu einer freien Willensentscheidung in der Lage ist oder nicht. Nur wenn er keinen freien Willen kann, darf der Einwilligungsvorbehalt trotzdem angeordnet werden. Die Feststellung in dem für diese Prüfung erforderlichen Sachverständigengutachten, dass die freie Willensbildung in Bezug auf den Einwilligungsvorbehalt bei […..]
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Muss das Betreuungsgericht zu Beginn eines Betreuungsverfahrens immer ein Sachverständigengutachten einholen?

Nein. § 280 FamFG, der Regelungen zur Einholung des Gutachtens beinhaltet, verpflichtet das Gericht nur dann zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Vor der evtl. Anordnung eines Gutachtens hat das Gericht aber zu prüfen, ob das Verfahren im Hinblick auf eine Betreuerbestellung überhaupt weiter betrieben werden soll. Denn für die Fortführung eines Betreuungsverfahrens muss es […..]
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Pauschale Aussagen in Sachverständigengutachen sind nicht ausreichend für Betreuungseinrichtung gegen den Willen des Betroffenen

Die pauschale Äußerung in einem Sachverständigengutachten, dass die Fortführung einer Betreuung auch gegen den Willen des Betroffenen gerechtfertigt sei, reicht nicht für die Feststellung aus, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, einen freien Willen hinsichtlich der Betreuung zu bilden. Allein auf der Grundlage einer solchen Aussage darf das Betreuungsgericht nicht die Einrichtung oder Fortführung einer Betreuung anordnen. Ein […..]
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Gutachten – nicht verwertbar ohne Untersuchung

Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist für die Betreuerbestellung grundsätzlich nicht verwertbar. Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte. (s. BGH, Beschluss v. 24.07.2019, AZ: XII ZB 160/19)

Sachverständigengutachten – Bekanntgabe

In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 – XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769). BGH, Beschluss v. 02.10.2019, AZ: XII ZB 118/19 Die fehlende Bekanntgabe des Gutachtens an den Betroffenen selbst kann einen so gravierenden […..]
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Sachverständigengutachten – Wann kann die Erstellung unterbleiben?

Das Betreuungsgericht ist nur dann nach § 280 I FamFG zur Einholung eines Sachverständigengutachtens verpflichtet, wenn das Verfahren mit einer Betreuerbestellung endet. Wenn kein Betreuer bestellt wird, ist die Einholung des Gutachtens nicht zwingend erforderlich. Es muss deshalb vor der Anordnung der Gutachtenerstattung im Einzelfall geprüft werden, ob das Betreuungsverfahren weiter betrieben werden soll oder nicht. Voraussetzung dafür sind hinreichende […..]
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