Ärztegutachten – Kompetenz

Grundsätzlich soll der Arzt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt, Facharzt für Psychiatrie sein. Dies ist aber nicht zwingend. Es genügt für die Qualifikation des Sachverständigen auch, wenn durch das Gericht festgestellt wird, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie und deshalb die erforderliche Sachkunde besitzt. Diese Sachkunde ist vom Betreuungsgericht zu […..]
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Unterbringung eines Straftäters nach dem Strafgesetzbuch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.05.2019 (AZ: 5 StR 683/18) klargestellt, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrechtlicher Vorschriften (§ 63 Satz 1 Strafgesetzbuch) als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht kommt, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm aufgrund seines gesundheitlichen Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche […..]
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Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen ist, ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung der Betreuung führen. Die Verwertbarkeit des in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachtens hängt nicht davon ab, ob ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann. Dagegen muss der Sachverständige den Betroffenen aber […..]
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Anhörung – Sachverständigengutachten – Verwertbarkeit

Die Anhörung des Betroffenen ist eine verfahrensrechtliche Anforderung und dient grundsätzlich dazu, dass er sich zu der Betreuungseinrichtung äußern kann. Dazu gehört auch, dass er zu dem als notwendige Betreuungsvoraussetzung erstellten Sachverständigengutachten Stellung nehmen kann. Wenn die Anhörung vor Erstattung des Sachverständigengutachtens durchgeführt wird hat der Betroffene diese Gelegenheit nicht. Eine weitere Funktion der Anhörung nach Erstellung Gutachtens besteht darin, […..]
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Sachverständigengutachten

Unserer Stiftung werden oft Fragen zur Erstellung des Sachverständigengutachtens und zur Person des Gutachters gestellt. Der Sachverständige in einem Betreuungsverfahren muss den Betroffenen vor Erstattung des Gutachtens persönlich untersuchen oder befragen. Er muss vor der Untersuchung bereits zum Sachverständigen durch das Gericht bestellt worden sein. Darüber hinaus muss er den Betroffenen über den Zweck der Untersuchung informieren. In vielen Fällen […..]
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Sachverständiger – Ablehnung

Oft wird die Frage an unsere Stiftung gestellt, ob Betroffene den vom Betreuungsgericht bestellten Sachverständigen, der das psychiatrische Gutachten erstellen soll, ablehnen können. Nach § 30 Abs. 1 FamFG, § 406 ZPO kann ein solches Ablehnungsrecht bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass objektive Gründe, die die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen (Misstrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Sachverständigen) begründen können, bestehen. Es […..]
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Freie Willensbildung eines Betreuten

Die Feststellung durch das Betreuungsgericht, dass die freie Willensbildung des Betroffenen  „erheblich beeinträchtigt“ sei, erlaubt nicht automatisch den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist. BGH, Beschluss vom 31.10.2018, AZ: XII ZB 552/17 In dem zitierten Fall ging es darum, dass für einen Betroffenen wegen seiner Verhaltenssucht eine Betreuung nebst […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens

Das medizinische Sachverständigengutachten ist in den allermeisten Fällen die wichtigste Grundlage, auf die die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Frage, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, gestützt wird. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen kann, wenn dem Betroffenen (oder ggf. seinem Verfahrenspfleger) das im Betreuungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden […..]
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Rechtsprechung zur Bekanntgabe des medizinischen Gutachtens gegenüber dem Betroffenen, bzw. dessen Verfahrenspfleger

Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Diesem muss das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das […..]
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Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Wohnung angehört oder durch einen Sachverständigen untersucht werden

Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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Vorführung zur Untersuchung – Anhörung – rechtliches Gehör

Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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Zwangsbehandlung – förmliche Beweisaufnahme bzgl. Sachverständigengutachten

Wenn ein ärztliches Gutachten, welches zur Klärung der Frage eingeholt wurde, ob die Genehmigung zu einer Zwangsbehandlung erteilt werden kann, dem Betroffenen, bzw. seinem Verfahrenspfleger nicht bekannt gegeben wurde und nicht durch eine förmliche Beweisaufnahme Eingang in die Gerichtsakten gefunden hat und das Gericht seine Entscheidung darauf stützt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Das Gutachten darf in einem solchen Fall nicht […..]
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Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten

Durch das Gutachten soll eine nachprüfbare und nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung des Gerichts geschaffen werden – vor allem im Hinblick auf den erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte des Betroffenen, der mit einer Betreuerbestellung verbunden ist. Ein fundiertes psychiatrisches Gutachten erfordert die Darstellung folgender Kriterien.Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Art der Erkrankung oder Behinderung des Betroffenen die Anforderungen an […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen nach Akteneinsicht durch den Verfahrensbevollmächtigten

Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 XII ZB 334/17 juris; vom 22. März 2017 – XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016 – XII ZB 131/16, […..]
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Tatort Betreuung

Sachverständiger – Überraschungseffekt Die Rechtsprechung zum Thema Sachverständigengutachten werden wir noch zitieren. Den Skandal, den wir in den Betreuungsfällen erleben, wird durch ein Verhalten ausgelöst, was völlig unglaublich ist. Wir haben Fälle erlebt, bei denen der Sachverständige den Betreuten zur Erstellung eines Gutachtens besuchen wollte. Der Betreute weigerte sich mit dem Sachverständigen zu reden. Aufgrund dieses Gesprächs kam es dann […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

Wenn das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte medizinische Sachverständigengutachten dem Betroffenen nicht in vollem Umfang bekannt gemacht wurde hat dieser nicht die Möglichkeit, zu den Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen Fragen zu stellen oder Einwände gegen das Ergebnis des Gutachtens zu erheben. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, im Ergebnis eine evtl. mögliche andere Einschätzung des Sachverständigen im Hinblick […..]
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Anhörung im Unterbringungsverfahren – fehlende rechtzeitige Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen und Verfahrenspfleger

Wenn über eine (erneute) Unterbringung entschieden werden soll, muss in aller Regel (Ausnahme nach § 68 FamFG möglich) davor eine Anhörung des Betroffenen stattfinden, in der auch auf das zuvor eingeholte medizinische Sachverständigengutachten eingegangen wird. Problematisch und durchaus praxisrelevant sind die Fälle, in denen der Betroffene zuvor keinerlei Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens hat. Zwar gibt es Fälle, in […..]
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Darf der Betreuer gegen den Willen des Betreuten dessen Wohnung betreten? Welche Kompetenzen stehen diesbezüglich dem Betreuungsgericht zu?

Aus guten Gründen ist das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung grundrechtlich geschützt. Gegen den Willen des Bewohners darf die Wohnung nicht betreten werden. Weder ein Betreuer noch ein Richter darf die Wohnung des Betroffenen ohne dessen ausdrückliche oder konkludente Zustimmung betreten. Innerhalb des  Betreuungsrechts gibt es von diesem Grundsatz nur wenige Ausnahmen, die dieses Recht  beschränken können: Zum einen dann, […..]
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Zur Begutachtung durch den Sachverständigen im Betreuungsverfahren

Das Gericht darf im Rahmen seiner Leitungsbefugnis bezüglich des Sachverständigen den Sachverständigen anweisen, die Anwesenheit eines Dritten bei der Begutachtung auszuschließen. Dies dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass die Anwesenheit des Dritten den Zweck der Beweiserhebung gefährdet, insbesondere bei einer psychiatrischen Untersuchung der Betroffene Sachverhalte verzerrt, übertrieben oder anders darstellen könnte. SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 7.2.2017 – S 11 […..]
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Gutachterqualifikation

Nach anerkannter Rechtsprechung muss der Gutachter für die Begutachtung der Betreuungsbedürftigkeit ein Facharzt für Psychiatrie sein. Vielfach erleben wir in der Praxis allerdings Fälle, bei denen Gutachter – wie erst kürzlich bei einem Fall – ganz andere Fachgebiete haben, die oftmals mit dem zu begutachtenden Gebiet gar nichts zu tun haben. Das Gericht kann ein derartiges Gutachten nicht einfach der […..]
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Geschlossene Unterbringung für die Dauer eines Jahres ohne dass der Betroffene den Inhalt eines einer solchen Entscheidung zugrundeliegende Sachverständigengutachtenn kennt?

Das Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand eines Betroffenen ist unverzichtbare Grundlage für die Entscheidung des Betreuungsgerichts, ob der Betroffene in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen ist oder nicht. Ebenso unverzichtbar ist es, dass der Betroffene in vollem Umfang von dem Inhalt des Sachverständigengutachtens in Kenntnis gesetzt wird. Zu diesem Thema gibt es eine interessante aktuelle Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.03.2017), die […..]
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Sachverständigengutachten im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung

a) Wenn das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung ein Sachverständigengutachten einholt und seine Entscheidung auf dieses stützt, muss das Gutachten den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. b) Das Sachverständigengutachten muss noch aktuell sein. Gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung […..]
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Erhöhte Anforderungen bei geschlossener Unterbringung des Betroffenen über den Zeitraum von einem Jahr hinaus

Wenn über die übliche Höchstfrist einer geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von bis zu zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen. Beispielsweise konkrete Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie oder fehlende Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Zwangsweise Vorführung verletzt Grundrechte – intensive Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich

Die zwangsweise Vorführung des Betroffenen zur Anhörung ist dann rechtswidrig, wenn dadurch erhebliche negative (gesundheitliche) Folgen für den Betroffenen zu befürchten sind. Rechtsprechung hierzu: a) Bei der Frage, ob vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Vorführung des Betroffenen und deren zwangsweise Vollziehung ausnahmsweise unverhältnismäßig ist, ist insbesondere die Bedeutung des Verfahrensgegenstands in den Blick […..]
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Rechtsprechung zur Unterbringung – Anhörung des Betroffenen nach erneutem Gutachten

a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. b) Im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) ist das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte vollständige Gutachten grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich zur Verfügung zu stellen. c) Die Verpflichtung des Gerichts gem. § 329 Abs. […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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Qualifikation des Sachverständigen

Die Rechtsprechung hat erneut bestätigt, dass, wenn sich die Qualifikation des Sachverständigen nicht auf den ersten Blick aus seiner Fachbezeichnung als Arzt ergibt, seine Sachkunde vom Gericht zu prüfen und in der Entscheidung darzulegen ist. Hierfür genügt regelmäßig die richterliche Feststellung, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ist. BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII […..]
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