Grundsätzlich soll der Arzt, der im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ein medizinisches Sachverständigengutachten erstellt, Facharzt für Psychiatrie sein. Dies ist aber nicht zwingend. Es genügt für die Qualifikation des Sachverständigen auch, wenn durch das Gericht festgestellt wird, dass der beauftragte Sachverständige Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie und deshalb die erforderliche Sachkunde besitzt. Diese Sachkunde ist vom Betreuungsgericht zu […..]
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